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Amt der Oö - Wirtschaftskammer Österreich

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Angaben zum BeratungsprojektAngaben zum BeratungsunternehmenName: ……………………………………………………………………………….Ansprechperson: …………………………………………………………………..Geschäftsadresse: ………………………………………………………………...…………………………………………………………………Telefon: …………………...………………………………………………………...Beratungsprojekt (gewünschtesBeratungsmodul ankreuzen) Unternehmens-Konzept Unternehmens-Entwicklung Übergabe-KonzeptVoraussichtlicher ProjektdurchführungszeitraumVon …………………………… (Monat/Jahr) bis …………………………… (Monat/Jahr)Projektstandort(Ort <strong>der</strong> Geschäftsadresse,wenn bereits bekannt)Max. För<strong>der</strong>betragVom Beratungshonorar (ohne Ust):18% (max. 240 Euro) durch EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionaleEntwicklung - EFRE (Regionale Wettbewerbsfähigkeit OÖ 2007-2013),18% (max. 240 Euro) durch das Land OÖ (Wirtschaftsressort), sowie 30%(max. 400 Euro) durch die <strong>Wirtschaftskammer</strong> OberösterreichKosten/Finanzierung <strong>der</strong> BeratungsmaßnahmeGeplante Gesamtkosten (inkl. USt.)EuroGeplante Finanzierung:För<strong>der</strong>ung EFRE (vom Beratungshonorar ohneUSt. max. 18 % (max. € 240,-))För<strong>der</strong>ung Land OÖ (vom Beratungshonorarohne USt. max. 18 % (max. € 240,-))För<strong>der</strong>ung WKOÖ (vom Beratungshonorar ohneUSt. max. 30 % (max. € 400,-))EigenmittelEuroEuroEuroEuroÜbereinstimmung mit Gen<strong>der</strong> Mainstreaming:Eine För<strong>der</strong>ung des Landes Oberösterreich ist u.a. ausgeschlossen, wenn die tatsächliche Chancengleichheitvon Frauen und Männern dadurch beeinträchtigt wird.1. Wird die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch das geför<strong>der</strong>teProjekt geför<strong>der</strong>t?2. Wird die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch das geför<strong>der</strong>teProjekt beeinträchtigt? Ja Ja Nein NeinBitte begründen, wenn Chancengleichheit geför<strong>der</strong>t bzw. beeinträchtigt wird:........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................Seite 2 von 9


De-minimis-Beihilfen:Eine För<strong>der</strong>ung im Rahmen <strong>der</strong> gegenständlichen Richtlinie unterliegt <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 <strong>der</strong>Kommission über die Anwendung <strong>der</strong> Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-minimis-Beihilfen" in <strong>der</strong> jeweilsgeltenden Fassung. Aufgrund <strong>der</strong> wettbewerbsrechtlichen Vorschriften <strong>der</strong> Europäischen Union können För<strong>der</strong>ungenals so genannte De-minimis-Beihilfen an kleinere und mittlere Unternehmen gewährt werden, wenn damitinnerhalb <strong>der</strong> letzten drei Steuerjahre (letzten beiden Steuerjahre plus aktuelles Steuerjahr) <strong>der</strong> Betrag von200.000 Euro (100.000 Euro im Straßentransportsektor) an insgesamt (inkl. <strong>der</strong> für das vorliegende Projektvorgesehenen De-minimis-Beihilfe) erhaltenen De-minimis-Beihilfen nicht überschritten wird.Ich (Wir) habe(n) in den letzten drei Steuerjahren – gerechnet ab Einreichung dieses För<strong>der</strong>ungsansuchens –De-minimis-Beihilfen erhalten: Ja Nein Wenn Ja: Bitte Darstellung in Tabelle untenKumulierung von För<strong>der</strong>ungsbeiträgenDas antragstellende Unternehmen bzw. <strong>der</strong>/die antragstellende Grün<strong>der</strong>/in/Übernehmer/in hat für das auf Seite 2angeführte Beratungsprojekt um folgende, weitere För<strong>der</strong>ungen aus öffentlichen Mitteln des Bundes, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>,<strong>der</strong> Europäischen Union (zB. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums(ELER)), sonstiger Rechtsträger angesucht:För<strong>der</strong>ungsstelle Art <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung (Barwert)Das antragstellende Unternehmen hat in den letzten drei Steuerjahren – gerechnet ab Einreichung dieses För<strong>der</strong>ungsansuchens– bereits folgende „De-minimis-Beihilfen“ erhalten:För<strong>der</strong>ungsstelleArt und Gesamtausmaß <strong>der</strong>För<strong>der</strong>ung (Barwert)Datum <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungszusageDer För<strong>der</strong>ungswerber nimmt verbindlich zur Kenntnis, dass <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> Beihilfensumme innerhalb von dreiSteuerjahren den Betrag von 200.000 Euro (100.000 Euro im Straßentransportsektor) nicht überschreiten darf,widrigenfalls er zur Rückzahlung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung verpflichtet ist.Illegale Beschäftigung von Arbeitnehmer(inne)nFör<strong>der</strong>ungen an Unternehmen werden für einen in § 4 Z. 2 <strong>der</strong> Allgemeinen För<strong>der</strong>ungsrichtlinien des LandesOÖ näher festgelegten Zeitraum untersagt, wenn die För<strong>der</strong>ungswerberin/<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswerber auf Grund <strong>der</strong>illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern (insbeson<strong>der</strong>e nach dem Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsgesetz) durch einGericht o<strong>der</strong> eine Verwaltungsbehörde rechtskräftig verurteilt o<strong>der</strong> bestraft worden ist.Ich (Wir) bin (sind) innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften rechtskräftigverurteilt o<strong>der</strong> bestraft worden: Ja NeinWenn ja: am .............................................................................................................................................................Vorsteuer-AbzugDas antragstellende Unternehmen ist zum Vorsteuer-Abzug berechtigt (wenn bereits gegründet): Ja NeinSeite 3 von 9


2. Die Vergabe von För<strong>der</strong>ungen an wirtschaftliche Unternehmen ist davon abhängig zu machen, dass diese Unternehmennicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften bestraft worden sind. Bei erstmaligem Verstoßist <strong>der</strong> Ausschluss von För<strong>der</strong>ungen anzudrohen; im Wie<strong>der</strong>holungsfall ist <strong>der</strong> Ausschluss für die Dauer vonzwei, bei weiteren Wie<strong>der</strong>holungen für die Dauer von fünf Jahren ab Rechtskraft <strong>der</strong> letzten Bestrafung vorzunehmen.§ 71. Ein geför<strong>der</strong>tes Vorhaben ist zur Gänze durchzuführen. Bei <strong>der</strong> Durchführung des Vorhabens sind die Grundsätze<strong>der</strong> Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten und ist <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsbetrag im Rahmen<strong>der</strong> eingesetzten Gesamtmittel wirtschaftlich, sparsam und nur für den Zweck zu verwenden, für den er gewährtwurde.2. Die För<strong>der</strong>ungswerberinnen und För<strong>der</strong>ungswerber haben gegebenenfalls die nachstehend angeführten unddarüber hinaus erteilten Bedingungen, Auflagen o<strong>der</strong> Fristen einzuhalten bzw. zu erfüllen:a) Über Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle sind Kostenberechnungen vorzulegen; entstehen durch die InvestitionFolgekosten bzw. Folgeausgaben, sind diese möglichst genau abzuschätzen und zusammen mit Finanzierungsplan,Kapitalnachweis usw. in <strong>der</strong> von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle gewünschten Form darzulegen.b) Bei För<strong>der</strong>ung eines Vorhabens mit einer Gesamthöhe von mindestens 2 Mio. Euro und einem För<strong>der</strong>ungsausmaßvon mindestens 40 % <strong>der</strong> Gesamtkosten des För<strong>der</strong>ungsgegenstandes ist die Vergabe von Aufträgenjedenfalls gemäß <strong>der</strong> ÖNORM A 2050 in <strong>der</strong> Fassung vom 1. März 2000 vorzunehmen, sofern auf dieVergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit dem geför<strong>der</strong>ten Vorhaben nicht ohnehin das Bundesvergabegesetzin <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist.c) Wird die Durchführung bzw. Abwicklung geför<strong>der</strong>ter Vorhaben zur Gänze o<strong>der</strong> teilweise an Dritte übertragen,ist sicher zu stellen, dass die sich auf die Durchführung und Abwicklung des För<strong>der</strong>ungsgegenstandessowie auf die Kontrollrechte des Landes beziehenden Bestimmungen <strong>der</strong> Allgemeinen För<strong>der</strong>ungsrichtlinienbzw. <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungserklärung an die Vertragspartner überbunden werden.d) Über Auffor<strong>der</strong>ung ist über die widmungsgemäße und ökonomische Verwendung des För<strong>der</strong>ungsbetragesfristgerecht zu berichten bzw. sind Nachweise in <strong>der</strong> vom Land gewünschten Form zu erbringen.e) Über Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle ist ein positiver Einfluss <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung auf die Chancengleichheit vonFrauen und Männern in geeigneter Form nachzuweisen.f) Den Organen o<strong>der</strong> Beauftragten des Landes (z.B. <strong>Oö</strong>. Landesrechnungshof) und <strong>der</strong> EU ist Einsicht in dieBücher und Belege sowie in sonstige <strong>der</strong> Überprüfung des För<strong>der</strong>ungsvorhabens dienende Unterlagen unddie Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte zu erteilen bzw. durchgeeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen sowie über Verlangen Jahresabschlüsse vorzulegen.g) Das geför<strong>der</strong>te Vorhaben ist für eine angemessene Dauer, die von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle festgelegt wird, demFör<strong>der</strong>ungszweck zu widmen.3. Das Land Oberösterreich kann je<strong>der</strong>zeit, wenn nachträglich beson<strong>der</strong>e Umstände eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> festgelegtenBedingungen und Auflagen es erfor<strong>der</strong>n, neue o<strong>der</strong> zusätzliche Bedingungen und Auflagen vorsehen; hierüberist eine entsprechende Zusatzvereinbarung zu treffen.§ 91. Die im För<strong>der</strong>ungsansuchen enthaltenen sowie bei <strong>der</strong> Abwicklung und Kontrolle <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung anfallendenpersonenbezogenen und gemäß dem Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 in <strong>der</strong> geltenden Fassung,automationsunterstützt verarbeiteten Daten können an• die zuständigen Organe des Bundes,• die zuständigen Landesstellen,• den <strong>Oö</strong>. Landesrechnungshof für Prüfungszwecke,• die Organe <strong>der</strong> EU für Kontrollzwecke,• das beim Bundeskanzleramt eingerichtete Kontaktkomitee für die Koordinierung <strong>der</strong> Finanzierungs- undFör<strong>der</strong>ungseinrichtungen,• an<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ungsstellen auf Anfrage, insoweit dies für <strong>der</strong>en Koordinationsaufgaben erfor<strong>der</strong>lich ist, sowiean• Dritte zum Zwecke <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> notwendigen wirtschaftlichen Analysen und Berichte über die Auswirkung<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung – unter Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen –übermittelt werden.2. Name und Adresse <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsempfängerinnen und För<strong>der</strong>ungsempfänger sowie Zweck, Art und Höhe <strong>der</strong>För<strong>der</strong>ung können in För<strong>der</strong>berichte aufgenommen werden. Bei För<strong>der</strong>ungen ab einem Betrag von 4.000 Euroist, sofern die <strong>Oö</strong>. Landesregierung nicht bestimmte För<strong>der</strong>ungsmaßnahmen davon ausnimmt, die Zustimmung<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsempfängerin o<strong>der</strong> des För<strong>der</strong>ungsempfängers zur Veröffentlichung dieser Daten zum Zweck <strong>der</strong>Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit und <strong>der</strong> Organe des Landes über die Verwendung von För<strong>der</strong>mitteln des LandesOberösterreich im Rahmen von För<strong>der</strong>berichten, insbeson<strong>der</strong>e im Internet, einzuholen.Im Fall einer Nichtzustimmung o<strong>der</strong> eines schriftlichen Wi<strong>der</strong>rufes <strong>der</strong> Zustimmung zur Veröffentlichung von Datenim För<strong>der</strong>bericht des Landes Oberösterreich behält sich das Land Oberösterreich eine Prüfung vor, ob dennocheine Übermittlung <strong>der</strong> Daten aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung o<strong>der</strong> Verpflichtungo<strong>der</strong> nach einem entsprechend positiven Ergebnis einer Interessenabwägung gemäß § 8 Abs. 1 Z. 4 DSG 2000Seite 5 von 9


(Rechtfertigung durch überwiegend berechtigte Interessen <strong>der</strong> Auftraggeberin o<strong>der</strong> des Auftraggebers o<strong>der</strong> einesDritten) möglich ist.3. Name und Adresse <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsempfängerinnen und För<strong>der</strong>ungsempfänger sowie Branche, Art und Inhaltdes Projektes, Gesamt- und för<strong>der</strong>bare Projektkosten, Art und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und die programmbezogenenIndikatoren können für eventuelle Berichte im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechts an die Wettbewerbsbehörde,bei EU-kofinanzierten Projekten eventuell auch an die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Begleitung <strong>der</strong> Zielprogrammebzw. <strong>der</strong> Gemeinschaftsinitiativen eingesetzten Begleitausschüsse und an die zuständigen EU-Finanzkontrollinstitutionen für EU-Strukturfondsmittel weitergegeben werden.4. Gemäß § 8 Abs. 2 bis 4 des <strong>Oö</strong>. Landesrechnungshofgesetzes, LGBl. Nr. 38/1999 in <strong>der</strong> geltenden Fassung,werden allfällige Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes den betreffenden Organen des Landes sowie <strong>der</strong>Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.§ 111. Die För<strong>der</strong>ungswerberinnen und För<strong>der</strong>ungswerber haben sich im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungserklärung zu verpflichten,eine gewährte För<strong>der</strong>ung sofort samt Zinsen (Z. 2) zurückzuzahlen und/o<strong>der</strong> das Erlöschen zugesicherter,aber noch nicht ausbezahlter För<strong>der</strong>ungen zur Kenntnis zu nehmen, wenn• die För<strong>der</strong>ung auf Grund wissentlich unrichtiger Angaben erwirkt wurde,• <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsbetrag widmungswidrig verwendet wurde,• Bedingungen, Auflagen o<strong>der</strong> Befristungen nicht erfüllt wurden,• übernommene Verpflichtungen nicht eingehalten o<strong>der</strong> Zustimmungen wi<strong>der</strong>rufen wurden,• über ihr Vermögen vor ordnungsgemäßem Abschluss des Vorhabens ein Konkursverfahren eröffnet o<strong>der</strong> dieEröffnung eines Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wird und dadurch insbeson<strong>der</strong>e<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungszweck nicht erreichbar o<strong>der</strong> gesichert erscheint,• das mit dem geför<strong>der</strong>ten Vorhaben im Zusammenhang stehende Unternehmen, Objekt, Projekt usw. innerhalb<strong>der</strong> vom Land festgesetzten Dauer <strong>der</strong> Widmung ganz o<strong>der</strong> teilweise veräußert o<strong>der</strong> in Bestand gegebenwird o<strong>der</strong> wenn aus einem sonstigen Anlass ein Wechsel in <strong>der</strong> Person des För<strong>der</strong>ungsempfängerseintritt. Ausgenommen ist <strong>der</strong> Übergang des Unternehmens, Objektes, Projektes usw. an die Ehegattin o<strong>der</strong>den Ehegatten und <strong>der</strong> einmalige Übergang an Verwandte mit ausdrücklicher Zustimmung des Landes auch<strong>der</strong> Übergang an sonstige Personen, wenn <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungszweck weiterhin erfüllt wird.Die Rückzahlungsverpflichtung samt einer Verzinsung gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass das geför<strong>der</strong>te Vorhabennach Erhalt und widmungsgemäßer Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung innerhalb <strong>der</strong> vom Land festgesetzten Dauer<strong>der</strong> Widmung aufgegeben, eingestellt, stillgelegt usw. wurde. Der Rückzahlungsbetrag kann jedoch in Berücksichtigung<strong>der</strong> Umstände, die zur Aufgabe, Einstellung, Stilllegung usw. geführt haben, sowie vor allem in Berücksichtigungdes Zeitraumes <strong>der</strong> widmungsgemäßen Nutzung verkürzt o<strong>der</strong> zur Gänze nachgelassen werden.2. Bei einer Rückfor<strong>der</strong>ung gemäß Z. 1 werden ab dem Tag <strong>der</strong> Auszahlung Zinsen in <strong>der</strong> Höhe von 6 % über demzum Zeitpunkt <strong>der</strong> Auszahlung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung geltenden Basiszinssatz (§ 1 Abs. 1 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz,BGBl. I Nr. 125/1998) pro Jahr geltend gemacht. Der ermittelte Zinssatz gilt unverän<strong>der</strong>t bis zur vollen Abstattungdes Rückzahlungsbetrages, im Falle eines Zahlungsverzuges werden die verrechneten Zinsen kapitalisiert. Beieiner unterjährigen Zinsenberechnung erfolgt die Zinsenfestlegung auf Basis tatsächlicher Tage.(Zinsenformel:Kapital x Zinssatz x Tage)36.5003. Im Falle <strong>der</strong> Nichtbeachtung <strong>der</strong> Rückzahlungsverpflichtung bei Feststellung einer widmungswidrigen Verwendungist neben <strong>der</strong> zivilrechtlichen Durchsetzung des Rückfor<strong>der</strong>ungsanspruches auch Strafanzeige gemäß § 84Strafprozessordnung 1975 in Verbindung mit § 153b Strafgesetzbuch zu erstatten.FÖRDERUNGSERKLÄRUNG1. Ich (Wir) bestätige(n) die Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>der</strong> unternehmens- und projektbezogenen Angaben imFör<strong>der</strong>antrag und erkläre(n) mich (uns) zu weiteren Auskünften bereit.2. Ich (Wir) erkläre(n) bzw. verpflichte(n) mich (uns) für den Fall einer Gewährung von För<strong>der</strong>ungsmitteln des LandesOberösterreich bzw. <strong>der</strong> EU/EFRE die Richtlinien zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beratungsmaßnahmen von Betriebsgründungen und Betriebsnachfolgenin Oberösterreich (2007-2013), die Beratungsstandards zu den geför<strong>der</strong>ten Beratungsthemen, sämtliche für die Abwicklung von EFRE-Mitteln maßgeblichen nationalen und gemeinschaftsrechtlichenRechtsgrundlagen (insbeson<strong>der</strong>e jene in diesem Antrag angeführten) und die “Allgemeinen För<strong>der</strong>ungsrichtlinien des Landes Oberösterreich" vollinhaltlich und verbindlich anzuerkennen,insbeson<strong>der</strong>s- die sich aus § 7 <strong>der</strong> Richtlinien ergebenden För<strong>der</strong>ungsbedingungen und darüber hinaus vom LandOberösterreich erteilte Bedingungen, Auflagen o<strong>der</strong> Fristen einzuhalten bzw. zu erfüllen;Seite 6 von 9


- einer Datenverwendung bzw. Datenveröffentlichung gemäß § 9 <strong>der</strong> Richtlinien zuzustimmen;- einer gemäß § 11 <strong>der</strong> Richtlinien eintretenden Rückzahlungsverpflichtung nachzukommenund erkläre, dass keine För<strong>der</strong>ungs-Ausschließungsgründe gemäß § 4 dieser Richtlinien vorliegen.3. Ich (Wir) stimme(n) außerdem ausdrücklich einer Veröffentlichung meines/r (unseres/r) Namens und Anschrift,des Zwecks sowie <strong>der</strong> Art und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung im Rahmen von För<strong>der</strong>berichten zur Information <strong>der</strong> Öffentlichkeitund <strong>der</strong> Organe des Landes über die Verwendung von För<strong>der</strong>mitteln des Landes Oberösterreich, insbeson<strong>der</strong>sim Internet, zu.4. Ich (Wir) anerkenne(n), dass alle Rechnungen, Zahlungen bzw. Kosten innerhalb des angegebenen Projektdurchführungszeitraums(Beratungszeitraums) liegen müssen, damit sie als för<strong>der</strong>bare Kosten anerkannt werdenkönnen. Eine Verlängerung dieses Zeitraumes ist VOR Ablauf <strong>der</strong> angeführten Frist schriftlich zu beantragenund seitens des För<strong>der</strong>ungsgebers schriftlich zu genehmigen.5. Ich (Wir) anerkenne(n), dass mir (uns) durch diese Bestimmung kein klagbarer Anspruch gegenüber <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftskammer</strong>Oberösterreich bzw. dem Land OÖ erwächst. Für den Fall, dass sich die angegebenenför<strong>der</strong>baren Gesamtkosten vermin<strong>der</strong>n, vermin<strong>der</strong>t sich auch proportional die angesprochenen För<strong>der</strong>ungen.6. Ich (Wir) anerkenne(n), dass die För<strong>der</strong>mittel nur unter folgenden Voraussetzungen ausbezahlt werden können: Vorliegen <strong>der</strong> unterfertigten För<strong>der</strong>ungserklärung iVm. mit dem schriftlichen Genehmigungsschreiben <strong>der</strong><strong>Wirtschaftskammer</strong> Oberösterreich,Realisierung des Beratungs-Projekts gemäß geltendem Beratungsstandard,Nachweis <strong>der</strong> widmungsgemäßen Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsmittel und dessen Anerkennung durch dieEFRE-Finanzkontrolle <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle.7. Weiters erkläre(n) ich (wir) mich (uns) bereit, <strong>der</strong> Verwendung folgen<strong>der</strong> Daten zuzustimmen:- Name, Adresse, Branche, Art und Inhalt des Projektes (Kurzdarstellung des Projektes), Gesamt- undför<strong>der</strong>bare Projektkosten, Art und Höhe aller zum Projekt gewährten För<strong>der</strong>ungen und die programmbezogenenIndikatoren- für eventuelle Berichte im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechts an die Wettbewerbsbehörde und- zur Weiterleitung an die für die Implementierung <strong>der</strong> Ziel-Programme eingesetzten Begleitausschüsse bzw.den zuständigen EU-Finanzkontrollinstitutionen für EU-Strukturfondsmittel und- für sonstige programmbezogene Publizitätsmaßnahmen.Diese Ermächtigung kann je<strong>der</strong>zeit durch Schreiben an die För<strong>der</strong>stelle mit <strong>der</strong> Folge wi<strong>der</strong>rufen werden, dass<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsanspruch rückwirkend erlischt und bereits zugezählte Mittel unter Verrechnung von Zinsen inHöhe von 6 % p.a. ab dem Tage <strong>der</strong> Auszahlung zurückgefor<strong>der</strong>t werden.8. Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns) weiters zur Einhaltung <strong>der</strong> im <strong>Oö</strong>. Antidiskriminierungsgesetz enthaltenenBestimmungen.Ich (Wir) anerkenne(n) weiters ausdrücklich nachstehendeAllgemeine Verpflichtungen <strong>der</strong> Empfänger(innen) von Strukturfondsmitteln (EFRE) in <strong>Österreich</strong>1. Der För<strong>der</strong>ungsempfänger verpflichtet sich, alle Ereignisse, welche die Durchführung des kofinanzierten Projektsverzögern, behin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> unmöglich machen, sowie alle Umstände, die eine Abän<strong>der</strong>ung gegenüber den in <strong>der</strong>Kofinanzierungsvereinbarung genannten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen bedeuten (z.B. wesentlicheÄn<strong>der</strong>ungen gesellschaftlicher Verhältnisse, Än<strong>der</strong>ung von Name und Adresse des Projektträgers, Än<strong>der</strong>ungdes Projektinhalts, Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Projektpartner, Inanspruchnahme zusätzlicher För<strong>der</strong>ungsmittel), <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelleunverzüglich und aus eigener Initiative anzuzeigen.2. Der För<strong>der</strong>ungsempfänger verpflichtet sich, sämtliche das Projekt und seine Finanzierung betreffendenUnterlagen und Belege bis 31.12.2022 entwe<strong>der</strong> im Original o<strong>der</strong> in beglaubigter Abschrift auf allgemein üblichenDatenträgern sicher und geordnet aufzubewahren. Zur Aufbewahrung können grundsätzlich auch geeigneteBild- und Datenträger verwendet werden, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche, urschriftgetreueund überprüfbare Wie<strong>der</strong>gabe bis zum Ablauf <strong>der</strong> Aufbewahrungsfrist je<strong>der</strong>zeit gewährleistet ist; in diesem Fallist <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsempfänger verpflichtet, auf seine Kosten alle Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die notwendigsind, um die Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen lesbar zu machen und, soweit erfor<strong>der</strong>lich, ohneHilfsmittel lesbare dauerhafte Wie<strong>der</strong>gaben beizubringen sowie bei Erstellung von dauerhaften Wie<strong>der</strong>gaben,diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen.3. Der För<strong>der</strong>ungsempfänger verpflichtet sich, über die in <strong>der</strong> Kofinanzierungsvereinbarung genannten Berichtehinaus bis zu dem in <strong>der</strong> Kofinanzierungsvereinbarung genannten Datum (31.12.2022) Organen und Beauftragten<strong>der</strong> Europäischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofes sowie <strong>der</strong> beteiligten österreichischenVerwaltungsstellen (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, zwischengeschaltete Stellen, Prüfbehörde)und des österreichischen Rechnungshofes o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Evaluierung des Programms beauftragten Personenauf <strong>der</strong>en Ersuchen je<strong>der</strong>zeit Auskünfte über das Projekt zu erteilen bzw. erteilen zu lassen.Seite 7 von 9


4. Der För<strong>der</strong>ungsempfänger verpflichtet sich, Organen und Beauftragten <strong>der</strong> Europäischen Kommission unddes Europäischen Rechnungshofes sowie <strong>der</strong> beteiligten österreichischen Verwaltungsstellen und des österreichischenRechnungshofes bis zu dem in <strong>der</strong> Kofinanzierungsvereinbarung genannten Ende <strong>der</strong> Belegsaufbewahrungsfrist(31.12.2022) Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige mit dem Projekt in Zusammenhangstehende Unterlagen zu gewähren, wobei über die Relevanz <strong>der</strong> Unterlagen das Prüforgan entscheidet.5. Der För<strong>der</strong>ungsempfänger verpflichtet sich, Organen und Beauftragten <strong>der</strong> Europäischen Kommission unddes Europäischen Rechnungshofes sowie <strong>der</strong> beteiligten österreichischen Verwaltungsstellen und des österreichischenRechnungshofes bis zu dem in <strong>der</strong> Kofinanzierungsvereinbarung genannten Datum (31.12.2022) während<strong>der</strong> üblichen Geschäfts- und Betriebsstunden sowie außerhalb dieser Stunden gegen Vereinbarung das Betretenvon Grundstücken und Gebäuden sowie die Durchführung von Messungen und Untersuchungen, die mitdem Vorhaben in Zusammenhang stehen, zu gestatten.6. Der För<strong>der</strong>ungsempfänger ermächtigt die mit <strong>der</strong> Abwicklung <strong>der</strong> Strukturfonds beauftragten Verwaltungsstellendie für die Beurteilung des Vorliegens <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsvoraussetzungen erfor<strong>der</strong>lichen personenbezogenenDaten über die von ihm selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommendenan<strong>der</strong>en Organen des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> o<strong>der</strong> bei Dritten zu erheben und die in Art. 7 Abs. 2 lit. d <strong>der</strong>Verordnung Nr. 1828/2006 <strong>der</strong> Kommission genannten o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en bundes- o<strong>der</strong> landesgesetzlichenPublizitätsverpflichtungen vorgesehenen Daten zu veröffentlichen.7. Der För<strong>der</strong>ungsempfänger stimmt <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Publizitätsmaßnahmen gemäß Art. 8 und 9 <strong>der</strong>Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 <strong>der</strong> Kommission sowie allfälliger bundes- o<strong>der</strong> landesgesetzlicher Publizitätsvorschriftenzu.8. Die Abtretung (Zession, Verpfändung) von Ansprüchen aus Zusagen nach dieser Richtlinie ist unzulässig undgegenüber <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle, <strong>der</strong> Republik <strong>Österreich</strong> und <strong>der</strong> Europäischen Union unwirksam.9. Der För<strong>der</strong>ungsempfänger verpflichtet sich, insbeson<strong>der</strong>e falls die Europäische Kommission dies verlangensollte, über Auffor<strong>der</strong>ung durch die För<strong>der</strong>stelle (Verwaltungsbehörde o<strong>der</strong> zwischengeschaltete Stelle) bereitserhaltene För<strong>der</strong>ungsbeträge unverzüglich rückzuerstatten, wenn –a) das geför<strong>der</strong>te Projekt nicht o<strong>der</strong> nicht fristgerecht durchgeführt werden kann o<strong>der</strong> durchgeführt worden ist,b) die Richtigkeit <strong>der</strong> Endabrechnung und damit die Berechtigung zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung vordem in <strong>der</strong> Kofinanzierungsvereinbarung genannten Ende <strong>der</strong> Belegsaufbewahrungsfrist (31.12.2022) nichtmehr überprüfbar ist, es sei denn, dass die Unterlagen ohne Verschulden des För<strong>der</strong>ungsempfängers verlorengegangen sind,c) (im Falle einer Investitionsför<strong>der</strong>ung) über das Vermögen des För<strong>der</strong>ungsempfängers vor dem ordnungsgemäßenAbschluss des geför<strong>der</strong>ten Projekts o<strong>der</strong> innerhalb von 5 Jahren nach Projektabschluss ein Konkursverfahreneröffnet o<strong>der</strong> die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Deckung <strong>der</strong> Kosten abgewiesenwird o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betrieb des För<strong>der</strong>ungsempfängers innerhalb dieser Frist eingestellt wird o<strong>der</strong> das geför<strong>der</strong>teVorhaben eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung erfährt, die seine Art o<strong>der</strong> Durchführungsbedingungen beeinträchtigto<strong>der</strong> einem Unternehmen o<strong>der</strong> einer öffentlichen Körperschaft einen ungerechtfertigten Vorteil verschafftund sich aus einem Wechsel <strong>der</strong> Besitzverhältnisse bei einer Infrastruktur o<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Einstellung <strong>der</strong> Produktionstätigkeitergibt,d) Organe und Beauftragte <strong>der</strong> Europäischen Kommission o<strong>der</strong> <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Abwicklung <strong>der</strong> Strukturfondsmittelbetrauten Stellen in <strong>Österreich</strong> über wesentliche Umstände unrichtig o<strong>der</strong> unvollständig unterrichtet wordensind,e) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsempfänger vorgesehene Berichte nicht erstattet o<strong>der</strong> Nachweise nicht beigebracht o<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>licheAuskünfte nicht erteilt hat, sofern in diesen Fällen eine schriftliche, entsprechend befristete undden ausdrücklichen Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen <strong>der</strong> Nichtbefolgung enthaltende Mahnungunter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos geblieben ist,f) es <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsempfänger unterlassen hat, Ereignisse, welche die Durchführung des geför<strong>der</strong>ten Vorhabensverzögern o<strong>der</strong> unmöglich machen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Abän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>n würde, aus eigener Initiative undunverzüglich - jedenfalls noch vor einer Kontrolle o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Ankündigung - zu melden,g) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsempfänger vorgesehene Kontrollmaßnahmen be- o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t hat,h) die För<strong>der</strong>ung ganz o<strong>der</strong> teilweise widmungswidrig verwendet wurde,i) das Verbot <strong>der</strong> Abtretung von Ansprüchen aus Zusagen nach diesem Programm nicht eingehalten wurde,j) Bestimmungen des EU-Rechts und/o<strong>der</strong> des österreichischen Rechts (insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich des Vergaberechts,<strong>der</strong> Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen sowie des Umweltschutzes, <strong>der</strong> Gleichbehandlungvon Mann und Frau und <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tengleichstellung) nicht eingehalten wurden o<strong>der</strong>k) sonstige in dieser Kofinanzierungsvereinbarung, im Programm o<strong>der</strong> sonstigen österreichischen o<strong>der</strong> gemeinschaftlichenRechtsvorschriften festgelegte För<strong>der</strong>ungsvoraussetzungen o<strong>der</strong> Verpflichtungen, insbeson<strong>der</strong>esolche, die die Erreichung <strong>der</strong> Programmziele sichern sollen, vom För<strong>der</strong>ungsempfänger nicht eingehaltenworden sind.Seite 8 von 9


In den unter lit. d bis k genannten Fällen erfolgt eine Verzinsung des zurückzuzahlenden Betrages vom Tag <strong>der</strong>Auszahlung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung an in <strong>der</strong> Höhe von 6 Prozent über dem jeweils geltenden und von <strong>der</strong> OesterreichischenNationalbank verlautbarten Basiszinssatz pro Jahr unter Anwendung <strong>der</strong> Zinseszinsmethode. In den übrigengenannten Fällen erfolgt eine gleiche Verzinsung für den Fall, dass den För<strong>der</strong>ungsempfänger o<strong>der</strong> solchePersonen, <strong>der</strong>en er sich zur Erstellung <strong>der</strong> für die Gewährung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung maßgeblichen Unterlagen o<strong>der</strong> zurDurchführung des kofinanzierten Projektes bedient hat, am Eintritt eines Rückfor<strong>der</strong>ungsgrundes ein Verschuldentrifft. Falls in diesen zuletzt genannten Fällen den För<strong>der</strong>ungsempfänger o<strong>der</strong> solche Personen, <strong>der</strong>en ersich zur Erstellung <strong>der</strong> für die Gewährung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung maßgeblichen Unterlagen o<strong>der</strong> zur Durchführung deskofinanzierten Projekts bedient hat, kein Verschulden trifft, so ist <strong>der</strong> zurückgefor<strong>der</strong>te Betrag mit 6 Prozent proJahr ab dem Tag <strong>der</strong> Auszahlung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung unter Anwendung <strong>der</strong> Zinseszinsmethode zu verzinsen.Im Fall eines Verzugs bei <strong>der</strong> Rückzahlung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung sind zusätzlich Verzugszinsen im Ausmaß von 4 Prozentüber dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr ab Eintritt des Verzugs zu entrichten.Für den Fall, dass vor gänzlicher Auszahlung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung einer <strong>der</strong> im 1. Absatz genannten Umstände eintritt,wird die För<strong>der</strong>ung eingestellt und erlöschen die Ansprüche auf Auszahlung <strong>der</strong> noch nicht geleisteten Teilbeträge.Allfällige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.10. Für alle aus <strong>der</strong> Gewährung dieser För<strong>der</strong>ung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich in Betrachtkommende Gericht zuständig, in dessen räumlichem Wirkungsbereich <strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle liegt.Abrechnung durch die <strong>Wirtschaftskammer</strong> OberösterreichNach abgeschlossener Beratung sendet <strong>der</strong>/die För<strong>der</strong>ungswerber(in) eine Kopie des Beratungsergebnisses (z.B.Konzept, Planungsrechnung) inkl. Aufwandsnachweis (von Beratungsunternehmen ausgefüllt und Unterschrieben)sowie die Originalrechnung bzw. Original-Bar-Rechnung des Beratungsunternehmens und korrespondierende Zahlungsnachweise(Zahlschein, Überweisungsbeleg und Kontoauszug jeweils im Original bzw. Telebanking-Nachweis(Valuta- bzw. Wertdatum <strong>der</strong> Überweidung muss ersichtlich sein)) an das Grün<strong>der</strong>service <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftskammer</strong>Oberösterreich. Die Unterlagen müssen bis spätestens 15.12. des Beantragungsjahres bei <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftskammer</strong>Oberösterreich eingelangt sein.Ich (Wir) anerkenne(n), dass Beratungen nur dann geför<strong>der</strong>t werden können, wenn diese nicht vor dem Einlangendes För<strong>der</strong>ansuchens im Grün<strong>der</strong>service <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftskammer</strong> Oberösterreich gestartet wurden._______________________, am ________________________ _______________________________________Ort Datum Unterschrift(Unterschrift/firmenmäßige bzw. satzungsmäßige Zeichnung <strong>der</strong>För<strong>der</strong>ungswerberin / des För<strong>der</strong>ungswerbers)(Stand: 01/2012)Seite 9 von 9

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