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Männer-Gewalt gegen Frauen: gesellschaftlich, grenzenlos ...

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OLYMPE 12/00OLYMPE 12/00221996: Die <strong>Frauen</strong>häuser in der Schweiz thematisieren in den Medien ihre Erfahrungenmit gewaltbetroffenen Migrantinnen (z.B. Artikel des <strong>Frauen</strong>hausesWinterthur in der Daz vom 15. Oktober).Im Januar fordert der 5. Schweizerische <strong>Frauen</strong>kongress einen eigenständigenAufenthaltsstatus für Migrantinnen.Am 3. Juni schwächt der Ständerat die Motion Bühlmann zu einem unverbindlichenPostulat ab und schubladisiert damit das Anliegen.Im Dezember reiche ich die parlamentarische Initiative «Rechte für Migrantinnen»ein.1997: Eine Motion der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates, angeregtvon der Basler Nationalrätin Margrith von Felten, wird vom Bundesratals Postulat ent<strong>gegen</strong>genommen und verschwindet damit ebenfalls in einerSchublade der Verwaltung. Trotzdem bereiten die erwähnten Vorstösse vonParlamentarierinnen den Boden vor, damit endlich etwas getan werden kann.Die Lobbyarbeit bei Mitgliedern der SPK wird von der Dachorganisation der<strong>Frauen</strong>häuser, der Schweizerischen Gleichstellungskonferenz und derArbeitsgruppe «Verbleib beim Ehemann», einem Zusammenschluss verschiedener<strong>Frauen</strong>- und Migrantinnenorganisationen, aufgenommen. EineDokumentation wird erstellt und laufend aktualisiert.Am 14. November stimmt die SPK meiner parlamentarischen Initiative mit12 : 7 Stimmen zu. Vor der Abstimmung wird der Videofilm «Ölmeye Yatmak.Und sie legte sich zum Sterben hin» (konzipiert als Spielfilm aufgrundeines authentischen Falles) von Esen Isik gezeigt.1998: Am 3. März findet eine Lobbyingveranstaltung für alle Parlamentsmitgliederin Bern statt, der gezielte Überzeugungsarbeit bei bürgerlichen ParlamentarierInnenmit Hilfe der erwähnten Dokumentationsmappe folgt.Am 9. März wird von Migrantinnenorganisationen vor dem Bundeshaus eineAktion mit Überreichung des Ergebnisses einer spontan organisiertenUnterschriftensammlung durchgeführt, über die auch die Medien berichten.Der Nationalrat überweist gleichentags meine Initiative mit einer Zweidrittelmehrheit.Die Unterschriften werden dem damals zuständigen BundesratKoller mit der Bitte überreicht, aufgrund des deutlichen Signals aus dem Parlamentbereits jetzt auf die Praxis der kantonalen Behörden einzuwirken. DieSPK hat nun zwei Jahre Zeit, um die entsprechenden Änderungen im ANAGzu unterbreiten. Die Lobbyistinnen der AG «Verbleib beim Ehemann» sindin ständigem Kontakt mit einzelnen Parlamentarierinnen aus der SPK, die -mittlerweile überzeugt von der Dringlichkeit des Handlungsbedarfs -beschliesst, nicht auf die geplante Totalrevision des ANAG zu warten,sondern eine Teilrevision vorzuziehen.1999: Im April und im Mai werden erfolgreich Medienschaffende motiviert, Artikelzu veröffentlichen. Am 7. Juni stimmt der Nationalrat mit 90: 57 Stimmender Gesetzesänderung (ANAG-Teilrevision) zu. Der deutliche Entscheidist angesichts der rechtspopulistischen Propaganda ein Durchbruch in derMigrationspolitik. Die neuen Bestimmungen schaffen Rechtsgleichheit füralle Migrantinnen, egal ob sie mit einem Schweizer, einem niedergelassenenAusländer (Ausweis C) oder einem Jahresaufenthalter (Ausweis B) verheiratetsind. Sie verbessern den Rechtsschutz von Migrantinnen, weil künftigdie «persönlichen Verhältnisse» berücksichtigt werden müssen. Dazugehören die Umstände, die zur Auflösung einer Ehe geführt haben, wie zumBeispiel <strong>Gewalt</strong>. Unverständlich bleibt die schroffe Ablehnung des Bundesrates,der sich mit seinem Antrag auf Nichteintreten in die ganz rechte Eckestellte. Als reine Placebo-Gesetzgebung muss aber auch die Verschärfungder Missbrauchsklausel gewertet werden. Diese erlaubt wiederum ein willkürlichesVorgehen der Fremdenpolizeibehörden. Sogenannte Missbräuchesind nicht beweisbar und werden deshalb häufig einfach unterstellt.Am 22. August behandelt die SPK des Ständerates die Vorlage und drücktsich vor einem Entscheid. Sie will zuerst im Rahmen der Vernehmlassungzur ANAG-Totalrevision die Meinung der Kantone einholen. Die Vernehmlassungwar für Oktober 1999 (nach den Wahlen!) angekündigt worden.2000: Inzwischen ist bekannt, dass der Bundesrat die Vernehmlassung erst nach derVolksabstimmung zu den bilateralen Verträgen, also frühestens im Juni 2000,eröffnen will. Die Vernehmlassungsfrist soll vier Monate dauern. Frühestens2001 wird das Parlament über die Totalrevision beraten können. Darin sollauch die Frage des «Familiennachzugs» geregelt werden.Der bereits bekanntgewordene Entwurf der Expertenkommission vom 14. Mai 1999für ein Gesetz für Ausländerinnen und Ausländer erweist sich als lebensfern, restriktivund geprägt von einer jeder Integrationspolitik spottenden Abwehrhaltung.Es ist zu befürchten, dass sogar ein Rückschritt zur heutigen Praxis vorgeschlagenwird, indem «Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern» das Kriterium desZusammenlebens für die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungerfüllen müssen. Für Familienangehörige von Personen mit Aufenthaltsbewilligungoder mit Kurzaufenthaltsbewilligung sind die Bedingungen für den Nachzug diskriminierendund äusserst restriktiv: Gefordert wird nebst dem Zusammenleben, dass«eine angemessene Wohnung vorhanden ist» und «der Lebensunterhalt ohne Fürsorgeleistungensichergestellt ist». Nicht nachzuvollziehen ist zudem, weshalb derfragwürdige Begriff «Scheinehe» aufgegriffen wird, zumal Sanktionen bereits imgeltenden Recht enthalten sind. Wer definiert, was eine «Scheinehe» ist? Die vorgeschlageneStrafnorm beruhigt nicht etwa rechte «Missbrauchsrhetoriker», sonderngibt erneut Anlass zu willkürlichen Entscheiden und Unterstellungen der zuständigenBehörden. Notwendig wären wenn schon Strafnormen und griffige Massnahmen<strong>gegen</strong> den international organisierten <strong>Frauen</strong>handel.Im Falle einer «Auflösung der Familiengemeinschaft» ist eine restriktivere Lösungvorgesehen, als sie die vom Nationalrat erarbeitete Teilrevision beinhaltet. So wird 23

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