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Ausgabe Nr. 2669

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RDM-Verbands-MilleilungenWer stellt Fahrradanhänger her?Unter Hinweis auf unsere früheren Veröffentlichungen machenwir darauf aufmerksam, doß im II I. Quarta I 1942 nachstehendeFirmen Fa h r r a d a n h ä n g e r herstellen:Firma:Fahrrad· und MetallwerkeL. Bauer & Co.Gerh. BaumeisterKleine BenneFriedr. CordesJohann ExelA. FlorschützA. GehfingHans HarderHeidemann-WerkeBernh. HenslerH. HimmelsteinKonrad HirschLuise HornFritz lrmscherTheodor JanssenGebr. KönigAnhaltische FahrzeugwerkeRobert KrauseMartin KratzerErnst E. LendnerFranz LindemannReinh. LindenbergAdolf Lofmann, Eisen- undMetallwarenfabrikPeter NeserC. OttensFranz PattbergOtto PiaterWilhelm PohlenAugust RabeneickJoh. SchmalzbauerGeorg SchwarzwälderTodtenhöfer A.-G.Heinrich VosteenWanderer Werke A.-G.Karl WulfhorstWohnort:Klein-AuheimLegden i. Westf.Düsseldorf, Steinsfr.Lüneburg, A. d. Altstadt 35Graz - LiebenauErlau i. Thür.Vreden i. Westf.Arien, Amt KonstanzEinheckNeuravensburg i. Allgäu •Rastatt-Niederbühi-BadenOber-RamstadtBerlin 0 17, Koppenstr. 33Magdebern üb. Leipzig C 2Düsseldorf-RathRather Kreuzweg 73Erfurt-N., Alte Fritzstr. 7Dessau, Wasserstadt 11Freising i. Boy.Weizengasse 11 _Nürnberg-W., Kontumazgarten8Harnburg 19, EimsbüttelerChausee 36Berlin C 2, Wallner-Theater­Straße 23Köpenick, Lindenstr. 28-29,Ludwigshafen a. Rh.Wiedenbrück i. Westf.Bocholt i. W., Münsterstr. 85Kottbus, Schützenplatz 7-8Düsseldorf, Yorkstr. 13Brackwede ·b. SielefeldMünchen 2, Blutenburgstr. 29Haitingen (Baden)Berlin W 35, Potsdamer Str.47Bremen, Grünenstr. 113Siegmar-SchönauGütersich i. Westf.Hauptgeschäftsstelle.Entschädigung für FahrzeugreifenRegelung der Entschädigungen und der Weiterverkaufspreise fürdie an die Reichsreifenläger von Einfuhrhändlern und der Wehrmachtoder anderen Hoheitsträgern oder Treuhandstellen desReiches abgelieferten Fahrzeugre ifenVon nachstehendem Erlaß an a) das Oberkommando derWehrmacht, Preisprüfste+le, Berlin-Charlottenburg, b) die HaupttreuhandstelleOst, Berlin W 9, c) die Wirtschaftsstelle für Kraftfahrzeugreifen(Wikrafa) G. m. b. H., Berlin W 35, gebe ichKenntnis:Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans- Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung- vom 29. Oktober 1936 (RGBI. I S. 927) ordne ich zurRegelung der Entschädigungen und der W eiterverkaufspreise fürdie an die Reichsreifenläger von Einfuhrhändlern und von derWehrmacht oder anderen Hoheitsträgern oder Treuhandstellendes Reiches abgelieferten Fahrzeugreifen zusammenfassend an:I. Für die vorgenannten Fahrzeugreifen sind von den dieReichsreifenläger betreuenden Reifen hersiellern als E n t­s c h ä d i g u n g zu zahlen:1. Für die von Ei n f u h r h ä n cll er n abgelieferten Fahrzeugreifen:die Bruttolistenpreise (einschließ'lich Heimstoffaufschlag)nach der Preisliste der Wikrafa vom 4. Dezember 1939 abzüglicheines Barzah-lungsnachlasses von 3 v. H. bei Einhaltung der inden Zahlungsbedingungen der Reifenhersteller für Wiederverkäufervorgesehenen Zahlungsfristen.2. Für Fahrzeugreifen, die von der Wehrmacht oderanderen H o h e i t s t r ä g e r n oder T r e u h a n d s t e I I e n desReiches abgeliefert werden (Beutereifen oder aus wehrmachteigenenBeständen stammende Reifen):a) soweit die Reifen v o II wert i g (fabrikneu) sind: die Preisefür behördliche Großverbraucher (Grundpreise plus Heimstoffaufschlag)nach der Preisliste der Wikrafa vom 4. Dezember1939 abzüglich 10 v. H.,b) soV:,eit die Reifen n ich t m e h r v o II wert i g sind: diein der Zweiten Anordung zur Regelung der Entschädigungfür abgelieferte Fahrzeug- Kautschuk- Bereifungen vom19. November 1940 (Reichsa nz. 276 vom 23. November1940) 1 ) festgesetzten Beträge.Die vorstehend festgesetzten Entschädigungen gelten bei Ablieferungfrei Reichsreifenlager.II. Für den W e i t er ver k a u f der obengenannten Fahrzeugreifendurch die die Reichsreifenläger betreuenden Reifenherstellergilt folgende Preisregelung:1. Die vo-llwertigen (fabrikneuen) Fahrzeugreifen werden gemäßden Bestimmungen der für die Reifenhersteller bestehendenMarktregelunq weiterverkauft. Die Gewährleistung für solcheReifen und die damit verbundenen Kosten übernimmt die Heimstoffkasse.2. Die nicht mehr vollwertigen (gebrauchter. und runderneuerten)Fahrzeugreifen werden weiterverkauft und mit derHeimstoffkasse verrechnet gemäß einem an die Wikrafa gerichtetenErlaß vom 13. August 1941 - 111- 631 - 7037/41 -betr. Preisreqelung für den Verkauf der beschlagnahmten abgeliefertenKraftfahrzeugreifen (Mitt.-BI. I S. 488).111. Dieser Erlaß tritt am 1. J u I i 1942 in Kraft.Mit' dem gleichen Tage treten meine Erlasse vom 24. August1940- 111 - 631 - 11 873- betr. Entschädigung für an Reichsreifenlägerabge•lieferte Beutereifen und Weiterverkaufspreisefür Beutereifen (Mitt.-81. I S. 636) und vom 20. November 1940- 111 - 631 - 16 261 - betr. Weiterverkaufspreise für Beutereifen(Mitt.-81. I S. 791 ) a u ß e r K r a ft. (II I - 631 - 7126/42vom 1. Juli 1942.)Zur Kenntnis gegeben.1) Mitt.-81. I S. 816.Ha uptgeschäftsstelle.TEWES & Co., DüsseldorlKarf-Anton-Straße 13Nähmaschinen-Ersatzteilealler Systeme.Nähmaschinen- ZubehörinsbesondereEinzelplatzbeleuchtung, Nähmaschinennadeln,Stopfhexe DRP., Rückstrahlstopfer, DRP. in Pilz- u. Eiform,die .,Schneidende Nadel" DRP. (Tr~nnmesser),.,Repa" Laufmaschen-Gerät DRP .• Olmeß-Apparate usw.16 Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/70

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