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Anschlussbedingungen für die Anschaltung von ... - Stadt Köln

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<strong>Anschlussbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Anschaltung</strong> <strong>von</strong> Brandmeldeanlagen Seite 10– Lage der Wandhydranten (Typ F) und der– einspeisung der Steigleitungen– Nutzung des MeldebereichesBei Brandmeldeanlagen, <strong>die</strong> über Informationssystememit automatischem Ausdruck <strong>von</strong> Brandmelderlageplä-nen verfügen, muss ein kompletter Satz Brandmelder-lagepläne für alle Meldergruppen separat in Papierformzur Verfügung stehen.– Meldergruppe, Melderart (autom. Brandmelder,Druckknopfmelder oder linienförmiger Brandmelder),Lage und Kennzeichnung der Melder in der jeweiligenMeldergruppe7.1.4 Bildzeichen für BrandmelderlagepläneGemäß Musterlaufkarten im Anhang– Kennzeichnung <strong>von</strong> Überwachungsbereichen <strong>von</strong>Brandmeldesystemen– Bereiche mit stationären Löschanlagen:Die Art des Löschmittels ist anzugeben. Die Bereichesollten mit Bildzeichen nach DIN 14034 und gem. VdS-Empfehlung gekennzeichnet werden.gesprinklerte Bereiche : blau schraffiertLöschgasanlagen: blau schraffiertWärmekabel:gelb schraffiertLinearmelder:gelb schraffiertAnsaugrauchmelder: gelb schraffiert7.2 Sonstige Lage­ und ÜbersichtspläneDie Feuerwehr kann verlangen, dass weitere Feuerwehr-pläne, -Lage-, Alarm- und Übersichtspläne in unmittelba-rer Nähe der BMZ hinterlegt werden.Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind mit der AbteilungGefahrenvorbeugung abzustimmen.8 Abnahme der BMA durch <strong>die</strong> FeuerwehrSiehe hierzu DIN 14675Vor <strong>Anschaltung</strong> der BMA an <strong>die</strong> ÜE und somit an <strong>die</strong>AÜA der <strong>Stadt</strong> Köln erfolgt eine Abnahme durch <strong>die</strong>Berufsfeuerwehr Köln im Beisein des Konzessionärs.Der Termin für <strong>die</strong> Abnahme wird der Berufsfeuer-wehr Köln mit einem Vorlauf <strong>von</strong> 3 Wochen durch denKonzessionär der AÜA mitgeteilt. Der Betreiber bzw. derErrichter der BMA hat den Konzessionär daher rechtzei-tig zu informieren!Bei der Abnahme müssen der Antragsteller und derErrichter der BMA (oder jeweils ein zeichnungs- undweisungsbefugter Vertreter) anwesend sein.Spätestens zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt müssen der Feuerwehrübergeben werden:– durch den Errichter der BMA:Fachbauleiterbescheinigung mit der verbindlichenErklärung, dass <strong>die</strong> BMA nach den jeweils gültigenRegelwerken durch Fachleute installiert wurde (Errich-teranerkennung) oder eine Kopie des Installationsattesteszur BMA (Mustervordruck des VdS),– durch den Betreiber der BMA:Nachweis der Wartung der BMA (z.B. Kopie des War-tungsvertrages). Sofern automatische Löschanlagenan <strong>die</strong> BMA angeschlossen sind, <strong>die</strong> Fachbauleiterbe-scheinigung des Errichters der Löschanlage bzw. dasInstallationsattest zur Löschanlage.– Benennung der Sachkundigen-/Eingewiesenen Personnach DIN VDE 0833 Teil 1– Gutachten über Abnahme der BMA <strong>von</strong> anerkanntenSachverständigen

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