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Anschlussbedingungen für die Anschaltung von ... - Stadt Köln

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<strong>Anschlussbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Anschaltung</strong> <strong>von</strong> Brandmeldeanlagen Seite 8Der ZDM ist ebenfalls am reversiblen Deckenelement zubeschriften.5.2.4 Brandmelder in Abluft- und Kabelschächtenbzw. -kanälenJeder Melder muss mit seiner Meldernummer deutlichsichtbar beschriftet sein!Für Melder in Abluft- und Kabelschächten bzw. -kanäleno.ä. gilt sinngemäß Ziffer 5.2.2.Kann <strong>die</strong> Forderung nach einer Kennzeichnung nichterfüllt werden, ist <strong>die</strong> Installation eines Brandmelderla-geplantableaus oder einer Parallelanzeige notwendig,auf dem jeder ausgelöste Melder angezeigt wird.5.2.3 Brandmelder in ZwischenbödenIn Zwischenböden sind <strong>die</strong> Bodenplatten oberhalb derMelder entsprechend Ziffer 5.2.2 zu kennzeichnen.Um ein Vertauschen der markierten Platten zu verhin-dern, müssen sie mit einer Kette gesichert werden. DasHebewerkzeug für <strong>die</strong> Platten ist für <strong>die</strong> Feuerwehr amFeuerwehranlaufpunkt nach Angabe zu hinterlegen. Aufden entsprechenden Laufkarten ist der Vermerk „Boden-heber/Teppichkralle mitnehmen“ anzubringen.Kann <strong>die</strong> Forderung nach einer Kennzeichnung nichterfüllt werden, ist <strong>die</strong> Installation eines Brandmelderla-geplantableaus oder Parallelanzeige notwendig, auf demjeder ausgelöste Melder angezeigt wird.5.2.5 Ansaugrauchmelder, lineare Rauchmelder,lineare WärmemelderAnsaugrauchmelder-Systeme sowie lineare Rauch-melder und lineare Wärmemelder in Zwischendecken,Schächten und Böden müssen leicht und zügig zukontrollieren sein. Das gleiche gilt auch für <strong>die</strong> Auswerte-einheiten.Parallelanzeigen sind ggf. nach Absprache zu montieren.5.2.5 Sondermelder für Brandmeldeanlagen.Die Installation <strong>von</strong> Brandmeldern für besondereAnforderungen, welche hier nicht aufgeführt sind, wirdim Rahmen des durchzuführenden Planungsgesprächsabgesprochen.6 <strong>Anschaltung</strong> <strong>von</strong> Brandschutzeinrichtungen und weiteren BrandfallsteuerungenSofern Sprinkleranlagen oder sonstige ortsfeste automa-tische Löschanlagen in Objekten mit BMA installiert sind,sind folgende Regelungen zu beachten:6.1für Meldergruppen (siehe Ziffer 7 <strong>die</strong>ser <strong>Anschlussbedingungen</strong>).Der Laufweg <strong>von</strong> der BMZ/Feuerwehranlaufstelle zurSprinklerzentrale ist auszuschildern. Es ist eine separateLaufkarte zur Sprinklerzentrale vorzuhalten.-Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eineseparate Meldung zur BMZ vorzusehen und an der BMZmit der Bezeichnung des jeweiligen Lösch- bzw. Melde-bereiches anzuzeigen. Siehe hierzu auch <strong>die</strong> VdS-Richt-linie 2092: „Richtlinie für Sprinkleranlagen, Planung undEinbau“.Die Sprinkleranlage ist in Meldergruppen <strong>von</strong> höchstens2000 m 2 je Ebene zu unterteilen, so dass eine schnelleZuordnung des jeweiligen Schadensbereiches über <strong>die</strong>Brandmeldeanlage erfolgen kann. Je StrömungsmelderSprinklergruppe ist ein Brandmelderlageplan/Laufkartezu hinterlegen.Für <strong>die</strong> Vorhaltung <strong>von</strong> Lageplänen zum Auffinden derLösch- bzw. Meldebereiche gelten <strong>die</strong> Festlegungen wieMeldebereiche <strong>von</strong> Sprinkleranlagen dürfen nicht übermehrere Ebenen an der BMZ angezeigt werden.

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