Anschlussbedingungen für die Anschaltung von ... - Stadt Köln
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<strong>Anschlussbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Anschaltung</strong> <strong>von</strong> Brandmeldeanlagen Seite 29Blatt 3 <strong>von</strong> 3AUFSCHALTPROTOKOLL für <strong>die</strong> <strong>Anschaltung</strong> <strong>von</strong> Brandmeldeanlagen an <strong>die</strong> AÜA der <strong>Stadt</strong> Köln ÜENr.:(Stand 04/10)Mängel, weshalb keine Abnahme erfolgt:Mängel, <strong>die</strong> bisbehoben und per Fax bestätigt sein müssen.Eine Nachkontrolle ist erforderlich:Bestätigung der Mängelbehebung:(verantwortliche Person) Name:Mängel, <strong>die</strong> bisbehoben sein müssen: per Fax (Blatt 3) bestätigt:Bestätigung der Mängelbehebung(verantwortliche Person) Name:Werden <strong>die</strong> Mängel nicht fristgerecht behoben bzw. als „beseitigt“ gemeldet, erfolgt eine Meldung an dasBauaufsichtsamt, <strong>von</strong> dem dann weitere Maßnahmen eingeleitet werden.Geplante Änderungen am Gebäude, an den Brandfallsteuerungen oder an der Brandmeldeanlage müssen der Feuer-wehr angezeigt und evtl. abgestimmt werden, z.B. bauliche Änderung bedeutet neue Laufkarten.Verbindliche Rechnungsanschrift:(keine Postfachanschrift)Abnahme: erteilt vorläufig, bis BMA ist nur teilweise fertig verweigert Datum:AuftraggeberErrichterFeuerwehr KölnName:Name:Name:Bearbeiter: Tel.: 0221/9740-0 Fax: -3004 E-Mail: 37Feuerwehr@stadt-koeln.de