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Anschlussbedingungen für die Anschaltung von ... - Stadt Köln

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<strong>Anschlussbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Anschaltung</strong> <strong>von</strong> Brandmeldeanlagen Seite 11– Meldergruppenverzeichnis– Meldestelle für Störweiterleitung/Sabotagemeldungdes FSD.Die Abnahme durch <strong>die</strong> Berufsfeuerwehr Köln beziehtsich auf <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sen <strong>Anschlussbedingungen</strong> aufgeführ-ten besonderen Forderungen. Die Abnahme erfolgtstichpunktartig. Es wird vorausgesetzt und unterstellt,dass <strong>die</strong> BMA den unter Ziffer 1.2 genannten Regelwer-ken sowie den Angaben im Installationsattest entspricht.Die Abnahme durch <strong>die</strong> Berufsfeuerwehr Köln ist keineBestätigung der fachgerechten Installation der BMA.9 Die Kündigung der ÜbertragungseinrichtungIst <strong>die</strong> BMA nach Bauschein für <strong>die</strong> Nutzung des Gebäu-des gefordert, muss der Bauherr rechtzeitig vor Bean-tragung der Abschaltung der ÜE selber über das Bauauf-sichtsamt, <strong>die</strong> Änderung des genehmigten Bauentwurfsbeantragen. In dem Antrag sind dem Bauaufsichtsamtes<strong>die</strong> Gründe für <strong>die</strong> Abschaltung, (Leerstand, Nutzungs-einstellung etc.) mitzuteilen. Erst nach schriftlicherGenehmigung des Bauaufsichtsamtes kann <strong>die</strong> Abschal-tung erfolgen. Kann der Bauherr <strong>die</strong>se Genehmigungdem Konzessionär/der Feuerwehr nicht vorlegen, darfeine Abschaltung der Übertragungseinrichtung (ÜE)/desHauptmelders nicht erfolgen.10 Wartung/Inspektion der BMADie vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sindfortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren(siehe VDE 0833, Teil 1, Abschnitt 5). Das Betriebsbuchist für <strong>die</strong> Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ/Feuerwehranlaufstelle zu hinterlegen.Es ist ein Wartungsvertrag mit einer anerkannten Fach-firma abzuschließen, <strong>die</strong> gemäß DIN 14675 <strong>von</strong> einer„Akkreditierten Stelle“ abgenommen wurde. Der Nach-weis der Zertifizierung ist Bestandteil der Abnahme.Bei einer erhöhten Anzahl <strong>von</strong> Falschalarmen durch man-gelhafte Wartung ist <strong>die</strong> Feuerwehr ermächtigt, <strong>die</strong> BMAzu überprüfen. Bei schweren Mängeln behält sich <strong>die</strong>Feuerwehr das Recht vor, <strong>die</strong> zuständige Bauaufsichts-behörde zu informieren bzw. bei bauaufsichtlich nichtgeforderten BMA <strong>die</strong> Anlage <strong>von</strong> der ÜE zu trennen.Sofern im Rahmen der Wartung Brandmelder abgeschal-tet werden, hat der Betreiber der BMA dafür zu sorgen,dass <strong>die</strong> jeweiligen Überwachungs- bzw. Sicherungsauf-gaben der Anlage während der Dauer der Abschaltunganderweitig sichergestellt werden (z.B. durch Aufsichts-personal).Die Anzeige der BMZ ist dann ständig zu beobachtenund <strong>die</strong> Übermittlung eines Alarms zur Feuerwehrauf andere Art (z.B. manuelle Auslösung der ÜE oderFernsprecher) sicherzustellen. Sofern Arbeiten an derBMA ein Auslösen oder Abschalten der ÜE erforderlichmachen, ist das in Anhang B <strong>die</strong>ser Anschlussbedingun-gen beschriebene Verfahren zu beachten.

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