Verfahren bei Dienstunfähigkeit - EVG OV Kempten
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4. Besteht Aussicht auf Wiederherstellung der vollen tätigkeitsbezogenen Leistungsfähigkeitinnerhalb der nächsten sechs Monate, <strong>bei</strong> Polizeivollzugsbeamtinnen undPolizeivollzugsbeamten innerhalb der nächsten zwei Jahre (§ 4 Absatz 1 BPolBG)?janeinZusatz <strong>bei</strong> Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten:nein, aber die auszuübende Funktion erfordert diese besonderen gesundheitlichenAnforderungen auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt5. Ist die Wiederherstellung zu einem späteren Zeitpunkt wahrscheinlich?ja, voraussichtlich innein, weil6. Ist es möglich, die Beamtin/den Beamten mit reduzierter Ar<strong>bei</strong>tszeit (mindestensmit einem Anteil von 50 Prozent der regelmäßigen Ar<strong>bei</strong>tszeit) auf dem bisherigenDienstposten zu beschäftigen?janein7. Die Beamtin oder der Beamte könnte auf einem Dienstposten mit folgenden Tätigkeiten,Anforderungen und Belastungen beschäftigt werden: (Bewertung unter Bezugauf die Darstellung des Sachverhaltes durch die Dienststelle eintragen)janein8. Sind zum Erhalt, zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeitgesundheitliche und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen erfolgversprechend:ja, und zwar folgende: (Art der Maßnahme, Dauer)neinSeite 6 von 7