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Verfahren bei Dienstunfähigkeit - EVG OV Kempten

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diese Einzelfälle bedarf es keiner Entbindung von der ärztlichen Schweigepflichtdurch Sie, da die Dienststelle im Bedarfsfall auf die Kenntnis von medizinischenEinzelheiten für die Entscheidungsfindung angewiesen ist. Die Dienststelle istdurch § 48 Abs. 2 BBG jedoch nicht ermächtigt, routinemäßig medizinische Begründungenanzufordern.• Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältniszu ihrem Dienstherrn. Verweigern sie eine rechtmäßig angeordnete ärztlicheUntersuchung schuldhaft, so begehen sie ein Dienstvergehen, das nach demBundesdisziplinargesetz verfolgt werden kann.• Werden tragende Gründe des Gutachtens im Einzelfall von der Dienststelle angefordert,erfolgt die Mitteilung in einem gesonderten und versiegelten Umschlag.Die Mitteilung wird auch versiegelt zur Personalakte genommen. Zudemerhalten Sie ein Doppel der Mitteilung durch den Arzt oder die Ärztin.

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