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Die Kontaktdaten finden Sie unter:<br />
www.arboe.at/arbdienststellen.html<br />
✆ 1-2-3<br />
Pannen-<br />
Notruf<br />
Beim Pickerl gilt die 3-2-1er-Regel: Drei Jahre nach der Erstanmeldung muss ein neues Fahrzeug zum ersten<br />
Mal und zwei Jahre danach das zweite Mal zur Begutachtung. Ab dem Alter von 5 Jahren muss das Fahrzeug<br />
jedes Jahr zur Pickerl-Begutachtung. Der genaue Termin richtet sich dabei nach dem Monat der Erstzulassung:<br />
1 Monat<br />
vor dem Erstzulassungsmonat<br />
Monat<br />
der<br />
Erstzulassung<br />
1 Monat<br />
nach dem Erstzulassungsmonat<br />
www.arboe.at/arbdienststellen.html<br />
ARBÖ-Tipp 1:<br />
„Pickerl“ (§ 57a)-Begutachtung –<br />
objektive Sicherheit<br />
Die gesetzlich vorgeschriebene „Pickerl“ (§ 57a)-Begutachtung<br />
dient der Sicherstellung der gesetzeskonformen Verkehrs-<br />
und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des<br />
Fahrzeugs.<br />
Auf Herz und Nieren geprüft werden unter anderem<br />
Bremsen, Reifen, Lichtanlagen, Lenkung, Fahrgestell und<br />
Karosserie, aber auch alles, was mit Umwelt zu tun hat<br />
wie Luftfilter, Auspuffe und Schläuche.<br />
2 Monate<br />
nach dem Erstzulassungsmonat<br />
3 Monate<br />
nach dem Erstzulassungsmonat<br />
4 Monate<br />
nach dem Erstzulassungsmonat<br />
Infos und Termine erhalten Sie in jedem ARBÖ-Prüfzentrum. Die Kontaktdaten finden Sie unter:<br />
www.arboe.at/arbdienststellen.html<br />
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5. Monat<br />
Außerhalb<br />
der Toleranzgrenze!