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Vorarlberger Abfallwirtschaftsplan

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<strong>Vorarlberger</strong> <strong>Abfallwirtschaftsplan</strong> - 2. Fortschreibung<br />

4. Mindestens eine <strong>Vorarlberger</strong> Deponie soll als Reststoff- und Massenabfalldeponie erhalten<br />

bleiben.<br />

5. Aufrechterhaltung der Konzeption einer zentralen Behandlungsanlage im AWIZ Lustenau<br />

mit dem Ziel des Splittings der Restabfälle in (in der Reihenfolge der abfallwirtschaftlichen<br />

Hierarchie)<br />

a. Stofflich verwertbare Abfälle<br />

b. Hochwertige Ersatzbrennstoffe, z.B. für den Einsatz in der Zementherstellung<br />

c. Thermisch verwertbare Abfälle, z.B. für den Einsatz in industrieller Mitverbrennung<br />

d. Abfälle zur Beseitigung mit optimierter Energienutzung in KVA (lagerfähige Abfälle)<br />

e. Abfälle zur sonstigen Beseitigung<br />

42<br />

Dazu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein oder geschaffen werden:<br />

o Alle Restabfälle aus Vorarlberg (mit Ausnahme jener aus Mittelberg) sollen zum<br />

AWIZ nach Lustenau zur mechanischen Behandlung gebracht werden.<br />

o Erweiterung der Splittinganlage, sowohl technisch als auch rechtlich (Restabfälle<br />

aus der Systemabfuhr sowie aus Gewerbe und Industrie)<br />

o Weitere Optimierung der Splittinganlage mit dem Ziel der höchstmöglichen Anteile<br />

für stoffliche Verwertung sowie für thermische Verwertung mit möglichst hoher<br />

Nutzung der Energie.<br />

o Weitere Nutzung der am Standort AWIZ Lustenau verfügbaren Abwärme aus<br />

dem Holz-Blockheizkraftwerk und dem zur Stromerzeugung eingesetzten mit<br />

Pflanzenöl betriebenen Motor im AWIZ Lustenau zum Trocknen von Abfällen (die<br />

für das Verdunsten eingesetzte Energie kann beim nachfolgenden Einsatz in<br />

Verbrennungsanlagen durch den mit der Trocknung herbeigeführten höheren<br />

Heizwert der Abfälle genutzt werden). Für die Trocknung soll keine Primärenergie<br />

eingesetzt werden.<br />

Anmerkung: Der getrocknete Restabfall ist biologisch stabilisiert und ist daher lagerfähig.<br />

Dies ermöglicht den Einsatz der Abfälle zu Perioden, in denen die Nutzung<br />

der Energie in hohem Ausmaß erfolgt.<br />

o Weitere Nutzung der bestehenden Kapazitäten der Zementwerke im Bodenseeraum<br />

d.h. im Umkreis von 150 km von der Landesgrenze (15.000 - 20.000 t/a).<br />

o Weitere Nutzung der bestehenden Kapazitäten der KVA in der Bodenseeregion,<br />

zumindest solange keine Verbrennungsanlage in Vorarlberg besteht. Weitere<br />

Nutzung der MVA Kempten für das Einzugsgebiet Mittelberg.<br />

o Zur Gewährleistung der im V-AWG festgeschriebenen Entsorgungssicherheit für<br />

nicht gefährliche Siedlungsabfälle, die der Systemabfuhr unterliegen, muss das<br />

Land Vorarlberg bei der Vertragsgestaltung für die Beseitigung mit eingebunden<br />

sein. Dies gilt für alle Schritte der Beseitigung. Der Vertrag mit Beseitigungsanlagen<br />

muss langfristig abgeschlossen werden und für einen Anlagenverbund im<br />

Falle des Ausfalles der Beseitigungsanlage sollte gesorgt werden.<br />

o Das Land Vorarlberg sollte zumindest eine Mitgliedschaft bei den Schweizer KVA<br />

anstreben. Die operativen Maßnahmen regeln die Abfallwirtschaftsunternehmen<br />

in enger Kooperation mit dem Land Vorarlberg, dem Umweltverband und der<br />

Wirtschaftskammer

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