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30 Jahre Bundes - Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V.

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12 DER GRÜNE BOTE 2 / 2013Wertermittlung ist eine KernaufgabeBei Pächterwechsel muss <strong>der</strong> Wert einer Parzelle nachbestimmten Richtlinien ermittelt werdenDie Verfassung unseres Landes gibtdem Land sowie den Städten und Gemeindenden Auftrag, das Kleingartenwesenzu för<strong>der</strong>n. Ein Kernstück<strong>der</strong> Fachberatung ist <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong>Wertermittlung. Dieser Bereich genießtallergrößte Aufmerksamkeit – und daszu Recht. Kleingärten sind Pachtflächen,die <strong>der</strong> Pächter kleingärtnerischnutzt und die mit den entsprechendenHilfsmitteln, wie z. B. <strong>der</strong> Laubeo<strong>der</strong> Anpflanzungen, versehen werdendürfen. Diese Gegenstände bleiben,trotz ihrer Verbindung mit dem Grundund Boden, als Scheinbestandteil desGrundstücks Eigentum des Pächters.Vereinbarungsgemäß kann <strong>der</strong> Pächterdiese bei Kündigung <strong>der</strong> Fläche zurücklassen.Er hat aber einen Anspruchauf eine angemessene Entschädigungdieser Werte.Das bedeutet, dass bei Pächterwechsel<strong>der</strong> Wert ermittelt werden muss, damitauf <strong>der</strong> einen Seite die kleingartenüblichenEinrichtungen dem Kleingartenwesenin ihrem Nutzungswert erhalten bleiben.Zum an<strong>der</strong>en muss aber auch demaufgebenden Pächter eine gesetzlichgebotene angemessene Entschädigungzugesprochen werden. Die Regelungenhierzu bilden die Wertermittlungsrichtlinien.Diese Richtlinien stellen sicher, dass beieinem Pächterwechsel die Zahlungenfür den scheidenden Pächter angemessensind, aber den Mechanismen desMarktes (Angebot und Nachfrage) entzogensind. So wird ein angemessener,aber sozialverträglicher Preis erreicht,<strong>der</strong> dem neuen Gartenfreund den Erwerbeines Kleingartens ermöglicht. DieRichtlinien haben sich in den <strong>Jahre</strong>nihrer Anwendung bewährt. Es ist allerdingsgeboten, sie von Zeit zu Zeit zuüberprüfen, ob sie noch den Anfor<strong>der</strong>ungenentsprechen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungenund Ergänzungen erfor<strong>der</strong>lich werden.Eine Überprüfung <strong>der</strong> Preise ergab zwarVerän<strong>der</strong>ungen, die sich jedoch in einemRahmen bewegten, <strong>der</strong> eine Än<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Einheitspreise nicht erfor<strong>der</strong>lichmacht. Auf Anregung einiger Vereinsvertreterwurden verschiedene Än<strong>der</strong>ungenvorgenommen, die Unklarheiten beseitigen.So wurden die Erläuterungenzu § 1 Abs. <strong>Bundes</strong>kleingartengesetzdeutlicher gefasst und um den Hinweiszu den Scheinbestandteilen des Grundstücks(Laube, Einrichtungen, Anpflanzungen)erweitert. Die Gültigkeitsdauer<strong>der</strong> Wertermittlung wurde auf ein Jahrbefristet, da sich <strong>der</strong> Garten vegetationstechnischin diesem Zeitraum verän<strong>der</strong>tund die Laube älter wird. Ebenfallsaufgenommen wurden die Bestimmungen,dass die Wertermittlung nur durchvon <strong>der</strong> kleingärtnerischen Organisationausgebildete und beauftragte Wertermittlerdurchgeführt wird.Es muss immer geschätzt werden. Diefinanzielle Abwicklung läuft immer überden Verein. Die Rückbaukosten sindimmer mit aufzuführen und vor <strong>der</strong> Gartenübergabezu regeln. Diese Richtlinienkommen seit dem 1. Januar 2013 zur Anwendung.Wir sind sicher, dass die Richtlinienauch weiterhin eine für alle Beteiligtenzufriedenstellende Abwicklung desPächterwechsels gewährleisten, zumaldurch sie die sozialen Belange des Kleingartenwesensunterstützt werden.Umweltschutzim GartenDas auf <strong>der</strong> Seite eins gezeigte Emblem „SchadstofffreieKleingartenanlage“ wird den Vereinen verliehen, die folgendeDinge auf Antrag umgesetzt haben. Anträge auf Verleihungsind an den <strong>Stadtverband</strong> zu stellen. (s. Rundschreiben des<strong>Stadtverband</strong>es <strong>Essen</strong>).Das Schild ist auf A 3, Wetterfest und zum Aufstellen in denKleingartenanlagen gedacht. Das Motto lautet „Tu Gutes undsprich darüber“. Was hat sich in den letzten 20 <strong>Jahre</strong>n getan?Torf, fast nullkeine Versickerung von Abwasser, EntsorgungÜberdüngung heruntergefahren, kaum noch Blaukorn usw.Kompostwirtschaft wie<strong>der</strong> eingeführtPflanzenschutzmittel fast auf null gebracht mit regelmäßigerEntsorgungFachberater aktiviertkein Verbrennen von Gartenabfällenusw.

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