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Urheberrechte im Internet aus deutscher und amerikanischer Sicht

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- Seite 12 -das Werk, auch wenn es zum Abruf <strong>im</strong> <strong>Internet</strong> bereitgehalten wird, noch nicht erschienen.Angesichts der neuen technischen Möglichkeiten plädiert der Autor dafür, die Differenzierungzwischen Veröffentlichung <strong>und</strong> Erscheinen aufzugeben. Im amerikanischenRecht verhält es sich ähnlich. Der Autor plädiert auch hier für eine entsprechendeAngleichung.Schließlich untersucht der Autor noch, ob das <strong>Internet</strong> als neue Nutzungsart qualifiziertwerden kann. Er knüpft die Frage <strong>im</strong> deutschen Recht an § 31 Abs. 4UrhG.(Für diejenigen Leser, die nicht regelmäßig mit <strong>Urheberrechte</strong>n zu tun haben, seian dieser Stelle noch einmal kurz auf die zentrale Bedeutung des § 31 UrhG <strong>im</strong>deutschen Recht eingegangen. § 31 ist eine der zentralen Normen des deutschenUrheberrechts. Daher erscheint es sinnvoll, sich zunächst kurz den Text der Normanzusehen.§ 31 – Einräumung von Nutzungsrechten1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk aufeinzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrechtkann als einfaches oder <strong>aus</strong>schließliches Recht eingeräumtwerden.2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk nebendem Urheber oder anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen.3) Das <strong>aus</strong>schließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werkunter Ausschluss aller anderen Personen einschließlich des Urhebers aufdie ihm erlaubte Art zu nutzen <strong>und</strong> einfache Nutzungsrechte einzuräumen.§ 35 bleiben unberührt.4) Die Einräumung von Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsartensowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.5) Sind bei der Einräumung des Nutzungsrecht die Nutzungsarten, auf diesich das Recht erstrecken soll, nicht einzeln bezeichnet, so best<strong>im</strong>mt sichder Umfang des Nutzungsrecht nach dem mit seiner Einräumung verfolgtenZweck.tex.,Internschulung.doc 08.00

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