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Sicherheitsempfehlung für Cloud Computing Anbieter

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CLOUD COMPUTING | VERTRAGSGESTALTUNG<br />

den zu einzelnen Punkten konkrete Werte angegeben, so müssen diese<br />

auch messbar sein, beispielsweise bei den Verfügbarkeitsanforderungen.<br />

Der CSP muss seinen Kunden die Möglichkeit geben, die Einhaltung der<br />

vereinbarten Werte zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Dazu kann<br />

der CSP diese Leistungsparameter seinen Kunden beispielsweise über<br />

spezielle Schnittstellen zugänglich machen.<br />

Wichtig sind auch Regelungen zum Gerichtsstandort, dem anwendbaren<br />

Recht sowie die Vertragssprache. Die Eigentums- und Urheberrechte an<br />

Daten, Systemen, Software und Schnittstellen sind festzulegen.<br />

Es sollten im SLA jedoch auch sicherheitsrelevante Inhalte festgehalten sein.<br />

So­kann­sich­der­CSP­zu­bestimmten­Sicherheitsmaßnahmen­verpfichten­<br />

(z. B.­Nutzung­eines­Intrusion­Prevention­Systems).­Auch­wenn­der­Nutzerdies<br />

nicht sofort überprüfen kann, schafft eine Nennung von Sicherheitsmaßnahmen<br />

Vertrauen gegenüber dem CSP. Ebenso sollten Vertraulichkeitsvereinbarungen<br />

(Non-Disclosure-Agreements) vertraglich vereinbart<br />

werden. Dies kann auch in einem zusätzlichen Security-SLA geschehen.<br />

Setzt ein CSP Subunternehmer zur Erbringung der von ihm angebotenen<br />

Services­ein­(z. B.­wenn­ein­SaaS-<strong>Anbieter</strong>­IaaS­von­einem­Dritten­nutzt),so<br />

kann vom CSP aus Vertrauen geschaffen werden, indem den <strong>Cloud</strong>-<br />

Nutzern die relevanten Aussagen zur Informationssicherheit und zur<br />

Dienstgüte aus den SLAs mit Drittanbietern offen gelegt werden.<br />

Im Falle einer Geschäftsverlagerung oder Insolvenz des CSP muss der Kunde<br />

noch auf seine Daten zugreifen können und die Vertraulichkeit der Daten<br />

sowie Verfügbarkeit der Anwendungen und Daten müssen weiter gewährleistet<br />

sein. Das deutsche Insolvenzrecht kennt hier Regelungen, die einzuhalten<br />

sind, um dies zu gewährleisten. Sollte der CSP nicht deutschem Recht<br />

unterliegen, sind die entsprechenden Vorschriften dem Kunden zu erläutern.<br />

<strong>Cloud</strong>­<strong>Computing</strong>­<strong>Anbieter</strong>­sollten­verpfichtet­werden,­nach­Beendigungeines<br />

Auftrags alle gespeicherten Kundendaten inklusive Datensicherungen<br />

dem Kunden zu übergeben und alle gespeicherten Kundendaten zu löschen.<br />

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