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Sicherheitsempfehlung für Cloud Computing Anbieter

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CLOUD COMPUTING | DATENSCHUTZ UND COMPLIANCE<br />

Datenschutzniveau bescheinigt hat (wie z. B. <strong>für</strong> die Schweiz, Kanada oder<br />

Argentinien), kommen hier verschiedene Maßnahmen in Betracht, die<br />

sich im Einzelnen aus § 4c BDSG ergeben.<br />

13.2 Compliance<br />

Neben datenschutzrechtlichen Anforderungen sind vom <strong>Cloud</strong> Service<br />

<strong>Anbieter</strong> die vom <strong>Cloud</strong>-Nutzer geforderten sonstigen rechtlichen<br />

Bestimmungen einzuhalten (Compliance). Das setzt voraus, dass der<br />

<strong>Cloud</strong>-Nutzer dem <strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> <strong>Anbieter</strong> seine konkreten rechtlichen<br />

Anforderungen, die zu erfüllen sind, benennt, damit der <strong>Anbieter</strong><br />

ermitteln kann, ob er diese erfüllen kann oder alternativ der <strong>Anbieter</strong><br />

konkret darlegt, welche rechtlichen Anforderungen er erfüllt und der<br />

Nutzer entscheiden kann, ob dies seinen Ansprüchen gerecht wird. Ausschließlich<br />

exemplarisch seien erwähnt Anforderungen aus dem Telekommunikationsgesetz<br />

(TKG), Abgabenordnung (AO) bei der Verarbeitung<br />

steuerrechtlicher Daten, Handelsgesetzbuch (HGB) bei der Verarbeitung<br />

buchführungsrelevanter Daten, Strafgesetzbuch (StGB), falls Verschwiegenheitspfichten­berührt­werden.­<br />

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