Sicherheitsempfehlung für Cloud Computing Anbieter
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CLOUD COMPUTING | DATENSCHUTZ UND COMPLIANCE<br />
Datenschutzniveau bescheinigt hat (wie z. B. <strong>für</strong> die Schweiz, Kanada oder<br />
Argentinien), kommen hier verschiedene Maßnahmen in Betracht, die<br />
sich im Einzelnen aus § 4c BDSG ergeben.<br />
13.2 Compliance<br />
Neben datenschutzrechtlichen Anforderungen sind vom <strong>Cloud</strong> Service<br />
<strong>Anbieter</strong> die vom <strong>Cloud</strong>-Nutzer geforderten sonstigen rechtlichen<br />
Bestimmungen einzuhalten (Compliance). Das setzt voraus, dass der<br />
<strong>Cloud</strong>-Nutzer dem <strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> <strong>Anbieter</strong> seine konkreten rechtlichen<br />
Anforderungen, die zu erfüllen sind, benennt, damit der <strong>Anbieter</strong><br />
ermitteln kann, ob er diese erfüllen kann oder alternativ der <strong>Anbieter</strong><br />
konkret darlegt, welche rechtlichen Anforderungen er erfüllt und der<br />
Nutzer entscheiden kann, ob dies seinen Ansprüchen gerecht wird. Ausschließlich<br />
exemplarisch seien erwähnt Anforderungen aus dem Telekommunikationsgesetz<br />
(TKG), Abgabenordnung (AO) bei der Verarbeitung<br />
steuerrechtlicher Daten, Handelsgesetzbuch (HGB) bei der Verarbeitung<br />
buchführungsrelevanter Daten, Strafgesetzbuch (StGB), falls Verschwiegenheitspfichtenberührtwerden.<br />
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