Stahlbauarbeiten - DIN 18335
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4.2.4 Reinigen der Unterbauten und Stahlbauteile von grober Verschmutzung durch Bauschutt, Gips,<br />
Mörtelreste, Farbreste u.a., soweit sie nicht vom Auftragnehmer herrührt.<br />
Siehe 4.1.2.<br />
4.2.5 Liefern von Berechnungen und Zeichnungen über Abschnitt 3.2.1 und über B § 14 Nr. 1 hinaus, z.B.<br />
Lieferung von Anstrichflächenberechnungen.<br />
Der Auftragnehmer ha t in der Regel die für die Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen und<br />
Festigkeitsberechnungen, bei Verbundbauteilen auch für die in Verbundwirkung stehenden Beton- und Stahlbetonteile, in drei von ihm unterzeichneten Ausfertigungen dem Auftraggeber zu liefern.<br />
Gem. 3. 2. 1 muss der Auftraggeber Abänderungen hiervon in der LB vorschreiben.<br />
Gem. B § 14 Nr. 1 hat der Auftragnehmer bei der Abrechnung die zum Nachweis von Art und<br />
Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege<br />
beizufügen.<br />
4.2.6 Leistungen zum Nachweis der Güte der Stoffe, Bauteile und Verbindungen, die über die nach den<br />
Abschnitten 2.1 und 3.1 geforderten Leistungen hinausgehen.<br />
In der LB muss es vorgeschrieben sein , wenn der Auftragnehmer Werkszeugnisse,<br />
Werksprüfzeugnisse oder Abnahmeprüf zeugnisse vorlegen soll.<br />
4.2.7 Leistungen des Prüfungsbeauftragten für die Abnahmeprüfzeugnisse (siehe Abschnitt 2.1.1) bzw.<br />
für die Prüfung von Bauteilen (siehe Abschnitt 2.2).<br />
In der LB muss es vorgeschrieben sein, wenn eine Prüfung von Bauteilen verlangt wird.<br />
4.2.8 Einbringen und Entfernen flüssiger Füllstoffe zur Dichtheitsprobe, wenn der Dichtheitsnachweis<br />
auch mit anderen Mitteln geführt werden kann.<br />
Siehe 4.1.8.<br />
4.2.9 Vom Auftraggeber verlangte Probebelastungen.<br />
4.2.10 Erstellen von Aussparungen und Schlitzen, die nach Art, Maßen und Anzahl in der<br />
Leistungsbeschreibung nicht angegeben sind.<br />
Das Herstellen von Aussparungen und Schlitzen ist immer dann besonders zu vergüten, wenn es<br />
nach A rt, Maßen und Anzahl nicht in der LB vorgesehen ist.<br />
4.2.11 Schließen von Löchern, Schlitzen und Durchbrüchen.<br />
Das Schließen von Löchern, Schlitzen und Durchbrüchen gehört nicht zu den Nebenleistungen und<br />
ist in jedem Fall besonders zu vergüten.<br />
4.2.12 Liefern und Einsetzen von Einbauteilen (Zargen, Ankerschienen, Rohren, Leitungen,Dübeln u.a.).<br />
4.2.13 Herstellen von Fugendichtungen.<br />
4.2.14 Arbeiten zum Anschließen an vorhandene Konstruktionen.<br />
Da das Anschließen an vorhandene Konstruktionen nich t unter die Vertragsleistung fällt<br />
und häufig<br />
vergessen wird, ist ihre Erwähnung als Besondere Leistung erforderlich. 4.2.15 Korrosionsschutzarbeiten über die Leistungen nach Anzahl 3.4 hinaus.<br />
Gem. 3.4.1 umfassen die <strong>Stahlbauarbeiten</strong> auch die Oberflächenvorbereitung und das Aufbringen<br />
einer Grundbeschichtung. Gem . 3.4.2 ha t der Auftragnehmer die im Endzustand von Beton nich t