23.11.2012 Aufrufe

Stahlbauarbeiten - DIN 18335

Stahlbauarbeiten - DIN 18335

Stahlbauarbeiten - DIN 18335

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1 Fertigungsbeschichtungen (FB) (Shop Prime r),<br />

2 Wash Primer,<br />

3 Haftf olien , Haftpapiere, Abziehlacke und abwaschbare Schutzstoffe, 4 Flammphosphatieren, b) Beschichtungsstoffe für Grundbeschichtungen, Kantenschutz und Deckbe-<br />

Schichtungen 1 Begriffe<br />

Grundbeschichtung (GB),<br />

Kantenschutz (KS),<br />

Deckbeschichtung (DB),<br />

Dickschichtige Beschichtungen,<br />

2 Pigmente für Grundbeschichtungen,<br />

3 Pigmente und Füllstoffe für Deckbeschichtungen, 4 Bindemittel für Grund- und Deckbeschichtungen.<br />

<strong>DIN</strong> 55928-6 gilt für die Ausführung und Überwachung von Korrosionsschutzarbeiten<br />

an<br />

Stahlbauten im Sinne von <strong>DIN</strong> 55928-1 im Werk und auf der Baustelle. Sie gilt nich t<br />

für<br />

Schmelztauchverfahren und Sonderverfahren, wie z.B. Galvanisieren, Phosphatisieren,<br />

Chromatier en, Coil Coating, Pulverbeschichten. Die Beschicht ungsstoffe sind gem.<br />

Herstellungsvorschriften zu verwenden und zu verarbeiten. Folgende Verfahren sind<br />

im<br />

Korrosionsschutz von Stahlbauten von allgemeiner Bedeutung:<br />

1 Streichen,<br />

2 Rollen,<br />

3 Spr itzen , Druckaufspritzen; Höchstdruckspritzen (»Airless«-Spritzen), Heißspritzen,<br />

4 Tauchen,<br />

5 Spezielle Verfahren.<br />

Wenn der Auftragnehmer keinen Korrosionsschutz ausführen soll, ist es in der LB<br />

vorzuschreiben.<br />

4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen<br />

Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn . 4 »Nebenleistungen , Besondere Leistungen« sowie ATV<strong>DIN</strong><br />

18299 Abschn. 4 mit Erläut. 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:<br />

4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen, der Geländeoberfläche, der Vorfluter usw. nach B§3Nr.4.<br />

Gem. B § 3 Nr. 4 ist vor Beginn der Arbeiten, soweit notwendig, der Zustand der Straßen- und<br />

Geländeoberfläche, der Vorfluter und Vorflutleitungen, ferne r der baulichen Anlagen im Baubereich<br />

in einer Niederschr ift festzuhalten , die vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber anzuerkennen<br />

ist. Hier wird bestimmt, dass diese Feststellungen vom Auftragnehmer als Nebenleistung<br />

vorzunehmen sind.<br />

4.1.2 Schutz der Unterbauten vor Verunreinigungen durch Arbeiten des Auftragnehmers bis zum<br />

Zeitpunkt der Abnahme.<br />

Siehe 4.2.4.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!