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VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. 2012

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Die Pensionsrückstellung ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen alsTeilwert der Verpflichtungen berechnet. Es wurden die biometrischen Richttafeln2005 G verwendet. Künftige Entwicklungen und Trends wurden berücksichtigt. DieAbzinsung erfolgte mit dem von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz unterAnwendung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Von der Übergangsregelung nach Art. 67Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird Gebrauch gemacht. Der nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB ausweispflichtigeBetrag beläuft sich auf 4.034.736 €.Bei der Ermittlung der Verpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematischenParameter verwendet:Zinssatz zum 1.1.<strong>2012</strong>: 5,14 %Zinssatz zum 31.12.<strong>2012</strong>: 5,05 %Gehaltstrend: 2,50 %Rententrend: 2,00 %Die berücksichtigte Fluktuation wurde auf Basis von Vergangenheitswerten geschätzt.Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen umfasstdie Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphasesowie die Aufstockungsleistungen. Diese Rückstellungen werden ratierlichab dem Beginn der Beschäftigungsphase der Altersteilzeit angesammelt und mitdem Barwert bewertet.Die anderen nichtversicherungstechnischen Rückstellungen sind mit ihremErfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellung für Urlaubsverpflichtungen wird individuellermittelt.Die Beitragsüberträge werden für jeden einzelnen Versicherungsvertrag unterBerücksichtigung der vereinbarten Zahlungsweise und der Fälligkeitstermine ermittelt.Dabei werden die Bruttobeiträge um Stückkosten, zum Teil um Inkassokosten undgegebenenfalls um sonstige Zuschläge gekürzt.Die Deckungsrückstellung wird einzelvertraglich nach versicherungsmathematischenGrundsätzen unter Beachtung von § 341 f HGB sowie der auf Grund des § 65 Abs. 1VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet.Für den Altbestand im Sinne des § 11 c VAG und Artikel 16 § 2 Satz 2 des DrittenDurchführungsgesetzes/EWG zum VAG wird die Deckungsrückstellung nach demgenehmigten Geschäftsplan ermittelt. Für den Neubestand sind die Deckungsrückstellungenzu Fondsgebundenen <strong>Lebensversicherung</strong>en und zu Rentenversicherungen44 ANHANG Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

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