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[MEET THE EXPERT] - Medical Cluster

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Regulatorische Anforderungen an Zulieferer für die Medizintechnikindustrie<br />

Rolf Lietzke, Chemgineering Business Design AG, Pratteln<br />

EINLEITUNG: Die Medizintechnik in Europa<br />

wird seit rund 20 Jahren reguliert. Die erste<br />

publizierte und in Kraft gesetzt Direktive 90/385<br />

[1] betraf die aktiven Medizinprodukte, gefolgt<br />

von der 93/42 für die nicht-aktiven MP [2] und der<br />

IVD (98/79) [3] in 1998. Hat sich der „New<br />

Approach“ bewährt? Wie gehen Hersteller und<br />

Zulieferer mit den 2007 geänderten Anforderungen<br />

um?<br />

ANFORDERUNGEN: Die Direktiven sind<br />

produktorientiert und definieren die Anforderungen<br />

an Leistung und Sicherheit des MP über die<br />

„Grundlegenden Anforderungen“ (GA). Die<br />

Gesamtverantwortung für das Medizinprodukt<br />

wird in Europa dem „Inverkehrbringer“<br />

zugeordnet. Sowohl die Entwicklung und<br />

Auslegung des Produktes als auch dessen<br />

Herstellung werden durch die GA angesprochen.<br />

Werden diese Aktivitäten an Lieferanten delegiert,<br />

so muss der Hersteller sicherstellen, dass die<br />

Anforderungen nachweislich eingehalten werden.<br />

Im Gegensatz zur US-amerikanischen Regulierung,<br />

die detaillierte Anforderungen produktspezifisch<br />

bestimmt, sind die Anforderungen in Europa<br />

allgemein gehalten („New approach“). Die<br />

technische Konkretisierung erfolgt durch<br />

harmonisierte Normen, die – obwohl sie rechtlich<br />

nicht verpflichtend sind – durch die Forderung,<br />

den Stand der Technik zu berücksichtigen, eine<br />

hohe Bedeutung bekommen. Zeitlich hinken<br />

Gesetze und Normen aber den neuesten<br />

Erkenntnisse hinterher, sodass oft zusätzliche<br />

Interpretationen, Auslegungen und Empfehlungen<br />

herausgegeben werden, um die fehlenden<br />

Regelungen zu ersetzen.<br />

Qualitätssicherung zu betreiben ist eine<br />

Anforderung an die Organisationsform der<br />

Hersteller und führt in der Regel zum Aufbau von<br />

QM Systemen nach ISO 13485, um die<br />

Anforderungen der Direktiven zu erfüllen. Die<br />

Anforderungen an die Überwachung von<br />

Lieferanten sind durch die letzten Änderungen der<br />

MP Direktiven (2007/47/EG) erhöht worden.<br />

Der Hersteller muss darlegen, wie er die<br />

Lieferanten steuert:<br />

„— falls Auslegung, Herstellung und/oder<br />

Endkontrolle und Prüfung des Produkts oder von<br />

Produktbestandteilen durch einen Dritten erfolgt:<br />

Methoden zur Überwachung der wirksamen<br />

Anwendung des Qualitätssicherungssystems und<br />

insbesondere Art und Umfang der Kontrollen,<br />

denen dieser Dritte unterzogen wird”<br />

Hierzu zählen Erstellung und Änderungen von<br />

Spezifikationen, Rohstoffe und Materialien,<br />

Qualifizierung von Ausrüstungen, Validierung von<br />

Prozessen und Verfahren, organisatorische<br />

Verantwortungen, Umgang mit Abweichungen,<br />

Reklamationen und CAPAs (Corrective and<br />

preventive actions). Eine rein vertragliche<br />

Regelung wird nicht ausreichen, sondern der<br />

Hersteller muss seine Lieferanten wirksam<br />

überwachen.<br />

SCHLUSSFOLGERUNG:<br />

Die europäische Lösung mit dem „New approach“<br />

und der hohen Eigenverantwortlichkeit der<br />

Hersteller, mit CE Kennzeichnung und Marktüberwachung<br />

der Produkte als Alternative zu einer<br />

Produktzulassung und Prüfung durch Behörden hat<br />

sich grundsätzlich bewährt; die entdeckten Lücken<br />

wurden durch die Direktive 2007/47 geschlossen.<br />

Zukünftig wird die Überwachung von Produkten<br />

und QM Systemen vermehrt auch die Lieferanten<br />

betreffen – einschliesslich Audits durch Benannte<br />

Stellen.<br />

REFERENZEN:<br />

[1] Council Directive 90/385/EEC of 20 June 1990 on<br />

the approximation of the laws of the Member States<br />

relating to active implantable medical devices<br />

[2] Council Directive 93/42/EEC of 14 June 1993<br />

concerning medical devices<br />

[3] Directive 98/79/EC of the European Parliament and<br />

of the Council of 27 October 1998 on in vitro diagnostic<br />

medical devices<br />

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