14.08.2012 Aufrufe

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG ...

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG ...

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

25<br />

tiert schliesslich bereits eine Revisionsstellenpflicht. Der Kontrollierte kann zu<br />

diesem Zweck die Einsetzung einer bestimmten Revisionsgesellschaft beantra‐<br />

gen. Auch dies führt dazu, dass eine gewisse Beschränkung der Kosten für den<br />

Kontrollierten besteht. Dessen eigene Revisionsgesellschaft wird wohl kaum „u‐<br />

nerwarteterweise“ die Kosten für die Prüfung massiv erhöhen oder deren Fokus<br />

ausdehnen. In der Praxis werden die Kosten normalerweise im Voraus bespro‐<br />

chen und festgelegt, womit der Umfang und der Aufwand der Kontrolle grund‐<br />

sätzlich feststehen. Im internationalen Vergleich wäre es auch sehr unüblich,<br />

wenn die Kosten der ordentlichen SPG‐Kontrollen nicht von den SPG‐Pflichtigen<br />

getragen werden müssten.<br />

Anders stellt sich die Situation bei den ausserordentlichen SPG‐Kontrollen dar.<br />

Die Regierung ist der Ansicht, dass eine Regelung analog zur oben beschriebenen<br />

für Art. 26 FMAG getroffen werden sollte. Die ausserordentlichen Untersuchun‐<br />

gen sind ‐ systembedingt ‐ nicht voraussehbar. Eine Umlage der Kosten auf alle<br />

Beaufsichtigten der FMA via Aufsichtsabgabe würde die Kostenfrage lösen. Es<br />

erscheint aber als ungerecht, wenn wegen Verletzung von Geldwäschereibe‐<br />

kämpfungsvorschriften durch Einzelne die so entstehenden Kosten durch die<br />

übrigen Finanzintermediäre mitgetragen werden müssten. Zudem würde dies<br />

(z.B. aufgrund vieler und kostenintensiver Untersuchungen während eines Jah‐<br />

res) unter Umständen zu grossen Ausschlägen bei der Aufsichtsabgabe führen<br />

und damit deren (vom StGH geforderte) Vorhersehbarkeit negativ beeinflussen.<br />

Die Regierung ist deshalb der Meinung, dass die Kosten auch bei den ausseror‐<br />

dentlichen SPG‐Kontrollen von den Kontrollierten getragen werden sollen, sofern<br />

die Kontrolle ergibt, dass ein Verstoss gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen<br />

vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, so soll der Staat für die entstandenen Kos‐<br />

ten aufkommen müssen. Hierbei gilt analog das zu Ziff. 3.2 Ausgeführte. Die Re‐<br />

gierung betont, dass sie nur unter der Prämisse der Wahrung der Unabhängigkeit<br />

der FMA sowie der bestehenden aufsichtsrechtlichen Prozesse bereit ist, diese

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!