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ThürBO - Dipl.-Ing. Roland Wuttke

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Ohne Gewähr!7. private Verkehrsanlagen einschließlich Brücken und Durchlässen mit einer lichten Weite bis zu 5 mund Untertunnelungen mit einem Durchmesser bis zu 3 m;8. Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche biszu 30 m², im Außenbereich bis zu 300 m²;9. folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:a. Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehörigerluftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich,b. Sprungschanzen, Sprungtürme und Rutschbahnen mit einer Höhe bis zu 10 m,c. Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel-, Abenteuerspiel-, Bolz- undSportplätzen, Reit- und Wanderwegen, Trimm- und Lehrpfaden dienen, ausgenommen Gebäudeund Tribünen,d. Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- undWochenendplätzen,e. Anlagen, die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der zweckentsprechendenEinrichtung von Gärten dienen, ausgenommen Gebäude und Einfriedungen;10. folgende tragende und nicht tragende Bauteile:a. nicht tragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,b. die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden derGebäudeklassen 1 und 2,c. für einzelne neue Räume in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden,d. Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,e. Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputzbaulicher Anlagen;11. folgende Werbeanlagen:a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m², außer im Außenbereich,b. Warenautomaten,c. Werbeanlagen, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zweiMonate angebracht werden, außer im Außenbereich,d. Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sievor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind,e. Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbarenSondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m;12. folgende vorübergehend aufgestellte oder benutzbare bauliche Anlagen:a. Baustelleneinrichtungen einschließlich der Lagerhallen, Schutzhallen und Unterkünfte,b. Gerüste,c. Toilettenwagen,d. Behelfsbauten, die der Landesverteidigung, dem Katastrophenschutz oder der Unfallhilfedienen,e. bauliche Anlagen, die für höchstens drei Monate auf genehmigtem Messe- undAusstellungsgelände errichtet werden, ausgenommen Fliegende Bauten,f. Verkaufsstände und andere bauliche Anlagen auf Straßenfesten, Volksfesten und Märkten,ausgenommen Fliegende Bauten;13. folgende Plätze:a. unbefestigte Lager- und Abstellplätze, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb imSinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 201 BauGB dienen,b. nicht überdachte Stellplätze mit einer Fläche bis zu 40 m² und deren Zufahrten,c. Kinderspielplätze im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1;ÖbVI <strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Roland</strong> <strong>Wuttke</strong>, Heinrich-Heine-Straße 1, D-07749 Jena, Telefon: +49 (0) 3641 604079, info@vermessung-wuttke.de

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