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und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf

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Bebauungs- <strong>und</strong> <strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Ahornhof“</strong> Entwurf 14.07.2011<br />

A.2.3. Planungsstand<br />

Entgegen der Geltungsbereichsabgrenzung des Aufstellungsbeschlusses zeigte sich bei der<br />

Gr<strong>und</strong>lagenermittlung, dass es nicht möglich ist, nur die Fläche der Firma Wolf planungsrechtlich zu<br />

definieren. Um die einzelnen Festsetzungen sinnvoll treffen zu können, ist es erforderlich, die relevanten<br />

Sachstände in der Umgebung zu definieren. z.B. den Schallschutz.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde der Geltungsbereich so weit gefasst, dass eine städtebaulich sinnvolle<br />

Abgrenzung möglich ist:<br />

Der gesamte Bereich zwischen der Autobahn A 93 im Osten <strong>und</strong> der Bahnlinie <strong>Schwandorf</strong> - Furth im Wald<br />

im Norden sowie der Wackersdorfer Straße im Süd-Westen wurde aufgenommen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stücke sind zum Großteil bereits bebaut bzw. anderweitig definiert. In die Festsetzungen des<br />

Bauleitplans wurden die gebauten bzw. genehmigten Fakten übernommen.<br />

Zum Schallschutz wurde ein Gutachten beauftragt. Das Ergebnis ist im Planteil sowie im Textteil der<br />

Festsetzungen aufgenommen.<br />

Zudem wurde das Einzelhandelsentwicklungskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwandorf</strong> integriert. Demzufolge sind<br />

künftig die für die Innenstadt schädlichen Sortimente ausgeschlossen.<br />

A.3 Planungsziele<br />

Die wesentlichen Planungsziele sind:<br />

�� Klärung der planungsrechtlichen Situation,<br />

�� Definition der möglichen Baurechte,<br />

�� Überprüfung der rechtlichen Situation z.B. im Bereich Lärmschutz,<br />

�� Abstimmung mit den aktuellen Zielen der <strong>Stadt</strong>entwicklung.<br />

Die planungsrechtliche Situation im Gebiet <strong>„Am</strong> <strong>Ahornhof“</strong> ist bisher nicht definiert. Um den dort bereits<br />

ansässigen Firmen Planungssicherheit zu geben, ist es erforderlich, diesen Bereich zu überplanen.<br />

Zum Einen sind in den letzten Jahren r<strong>und</strong> um das Baugebiet viele bauliche Veränderungen erfolgt:<br />

�� Die Wohnbebauung in Kronstetten <strong>und</strong> Höflarn ist weiter herangerückt.<br />

�� Das Sondergebiet „Brunnfeld“ hat sich entwickelt.<br />

�� Die Autobahn erhielt zwei neue Abfahrtsrampen.<br />

Der Kreuzungsbereich zum Globus bzw. zur Straße „An der Autobahnmeisterei“ wurde erheblich<br />

umgebaut.<br />

�� Der Verkehr auf der Autobahn sowie auf der Wackersdorfer Straße hat sich in den letzten Jahren<br />

beträchtlich erhöht, was in den Wohngebieten zu erheblichen Lärmproblemen führt.<br />

Zum Anderen hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwandorf</strong> am 26.07.2010 das Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />

gebilligt, das den Einzelhandel außerhalb der Innenstadt nur zulässt, wenn dadurch die<br />

Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs (= Innenstadtbereich) nicht wesentlich beeinträchtigt<br />

wird.<br />

Die Innenstadt als „gewachsene“ Einkaufslage soll weiterhin Vorrang gegenüber dezentralen Standorten<br />

haben, vor allem, wenn es sich um zentrenrelevante Sortimente handelt.<br />

Andererseits müssen großflächige Einzelhandelsformen aufgr<strong>und</strong> der Standortanforderungen der Betreiber<br />

<strong>und</strong> des K<strong>und</strong>enverhaltens (verständlicher Wunsch nach Parkplatz vor der Ladentür bei Einkauf von<br />

sperriger Ware) auch außerhalb von Ortszentren realisierbar sein.<br />

Ziel einer geordneten, nachhaltigen <strong>Stadt</strong>entwicklung muss es deshalb sein, eine ausgewogene<br />

Entwicklung von „Innen“ <strong>und</strong> „Außen“ zu erreichen.<br />

Die unterschiedlichen Arten von Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebieten werden entlang der künftigen<br />

Ost- u. Südtangente angeordnet:<br />

Beginnend bei der Autobahnausfahrt <strong>Schwandorf</strong> - Mitte als Einzelhandelsstandort über<br />

die Globus-Spange bzw. Osttangente mit eingeschränkten Gewerbegebieten über<br />

die Südtangente mit Gewerbe- <strong>und</strong> teilweise bereits Industriegebieten bis in<br />

das ehemalige Bayernwerksgelände als Industriegebiet werden somit künftig<br />

alle Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete infrastrukturell gut angeb<strong>und</strong>en.<br />

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