und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf
und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf
und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bebauungs- <strong>und</strong> <strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Ahornhof“</strong> Entwurf 14.07.2011<br />
A.2.3. Planungsstand<br />
Entgegen der Geltungsbereichsabgrenzung des Aufstellungsbeschlusses zeigte sich bei der<br />
Gr<strong>und</strong>lagenermittlung, dass es nicht möglich ist, nur die Fläche der Firma Wolf planungsrechtlich zu<br />
definieren. Um die einzelnen Festsetzungen sinnvoll treffen zu können, ist es erforderlich, die relevanten<br />
Sachstände in der Umgebung zu definieren. z.B. den Schallschutz.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde der Geltungsbereich so weit gefasst, dass eine städtebaulich sinnvolle<br />
Abgrenzung möglich ist:<br />
Der gesamte Bereich zwischen der Autobahn A 93 im Osten <strong>und</strong> der Bahnlinie <strong>Schwandorf</strong> - Furth im Wald<br />
im Norden sowie der Wackersdorfer Straße im Süd-Westen wurde aufgenommen.<br />
Die Gr<strong>und</strong>stücke sind zum Großteil bereits bebaut bzw. anderweitig definiert. In die Festsetzungen des<br />
Bauleitplans wurden die gebauten bzw. genehmigten Fakten übernommen.<br />
Zum Schallschutz wurde ein Gutachten beauftragt. Das Ergebnis ist im Planteil sowie im Textteil der<br />
Festsetzungen aufgenommen.<br />
Zudem wurde das Einzelhandelsentwicklungskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwandorf</strong> integriert. Demzufolge sind<br />
künftig die für die Innenstadt schädlichen Sortimente ausgeschlossen.<br />
A.3 Planungsziele<br />
Die wesentlichen Planungsziele sind:<br />
�� Klärung der planungsrechtlichen Situation,<br />
�� Definition der möglichen Baurechte,<br />
�� Überprüfung der rechtlichen Situation z.B. im Bereich Lärmschutz,<br />
�� Abstimmung mit den aktuellen Zielen der <strong>Stadt</strong>entwicklung.<br />
Die planungsrechtliche Situation im Gebiet <strong>„Am</strong> <strong>Ahornhof“</strong> ist bisher nicht definiert. Um den dort bereits<br />
ansässigen Firmen Planungssicherheit zu geben, ist es erforderlich, diesen Bereich zu überplanen.<br />
Zum Einen sind in den letzten Jahren r<strong>und</strong> um das Baugebiet viele bauliche Veränderungen erfolgt:<br />
�� Die Wohnbebauung in Kronstetten <strong>und</strong> Höflarn ist weiter herangerückt.<br />
�� Das Sondergebiet „Brunnfeld“ hat sich entwickelt.<br />
�� Die Autobahn erhielt zwei neue Abfahrtsrampen.<br />
Der Kreuzungsbereich zum Globus bzw. zur Straße „An der Autobahnmeisterei“ wurde erheblich<br />
umgebaut.<br />
�� Der Verkehr auf der Autobahn sowie auf der Wackersdorfer Straße hat sich in den letzten Jahren<br />
beträchtlich erhöht, was in den Wohngebieten zu erheblichen Lärmproblemen führt.<br />
Zum Anderen hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwandorf</strong> am 26.07.2010 das Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />
gebilligt, das den Einzelhandel außerhalb der Innenstadt nur zulässt, wenn dadurch die<br />
Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs (= Innenstadtbereich) nicht wesentlich beeinträchtigt<br />
wird.<br />
Die Innenstadt als „gewachsene“ Einkaufslage soll weiterhin Vorrang gegenüber dezentralen Standorten<br />
haben, vor allem, wenn es sich um zentrenrelevante Sortimente handelt.<br />
Andererseits müssen großflächige Einzelhandelsformen aufgr<strong>und</strong> der Standortanforderungen der Betreiber<br />
<strong>und</strong> des K<strong>und</strong>enverhaltens (verständlicher Wunsch nach Parkplatz vor der Ladentür bei Einkauf von<br />
sperriger Ware) auch außerhalb von Ortszentren realisierbar sein.<br />
Ziel einer geordneten, nachhaltigen <strong>Stadt</strong>entwicklung muss es deshalb sein, eine ausgewogene<br />
Entwicklung von „Innen“ <strong>und</strong> „Außen“ zu erreichen.<br />
Die unterschiedlichen Arten von Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebieten werden entlang der künftigen<br />
Ost- u. Südtangente angeordnet:<br />
Beginnend bei der Autobahnausfahrt <strong>Schwandorf</strong> - Mitte als Einzelhandelsstandort über<br />
die Globus-Spange bzw. Osttangente mit eingeschränkten Gewerbegebieten über<br />
die Südtangente mit Gewerbe- <strong>und</strong> teilweise bereits Industriegebieten bis in<br />
das ehemalige Bayernwerksgelände als Industriegebiet werden somit künftig<br />
alle Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete infrastrukturell gut angeb<strong>und</strong>en.<br />
Seite 11 / 34