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und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf

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Bebauungs- <strong>und</strong> <strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Ahornhof“</strong> Entwurf 14.07.2011<br />

Auch geschützte Lebensstätten nach § 39 BNatSchG bzw. Art. 16 BayNatSchG liegen nicht innerhalb<br />

des Bebauungsplan-Gebiets.<br />

Artennachweise gibt es in der Artenschutzkartierung für den Planungsbereich ebenfalls nicht.<br />

C.1.2.3. Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm (ABSP)<br />

Das landkreisbezogene Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm zeigt den Gesamtrahmen aller für den Arten-<br />

<strong>und</strong> Biotopschutz erforderlichen Maßnahmen auf. Es enthält außerdem eine Bewertung der Bedeutung<br />

von Lebensräumen für die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt.<br />

In der Karte Trocken- <strong>und</strong> Magerstandorte, Hecken <strong>und</strong> Feldgehölze – Bestand ist im Bereich des<br />

Waldbestandes eine Darstellung als Hecke, Feldgehölz enthalten. Sonstige Bestands- <strong>und</strong><br />

Bewertungsangaben mit unmittelbarem Bezug zum Vorhabensgebiet wie Schwerpunktgebiete des<br />

Naturschutzes, Schutzgebiete etc. gibt es nicht.<br />

C.1.2.4. Schutzgebiete<br />

Schutzgebiete nach den Naturschutzgesetzen oder Wasserschutzgebiete sind im Geltungsbereich<br />

sowie im näheren Umfeld nicht ausgewiesen.<br />

1.2.5 Waldfunktionsplan<br />

In der Waldfunktionskarte für den Landkreis <strong>Schwandorf</strong> ist der Wald im Geltungsbereich als Wald mit<br />

besonderer Bedeutung für den Schutz von Verkehrswegen (angrenzende Bahnlinie!) ausgewiesen.<br />

C.2. Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung<br />

C.2.1. Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

C.2.1.1. Naturraum <strong>und</strong> Topographie<br />

Das Planungsgebiet gehört zum Naturraum 070 Oberpfälzer Hügelland, zur Untereinheit 070.40<br />

<strong>Schwandorf</strong>er Bucht.<br />

Der Geltungsbereich liegt auf einem Niveau von 372 bis 378 m NN, wobei nur noch in untergeordneten<br />

Teilbereichen unveränderte Geländeverhältnisse kennzeichnend sind, so v.a. im Bereich des<br />

bestehenden Grünlandes <strong>und</strong> einem Teil des Waldes nördlich der Straße „Bei der Autobahnmeisterei“.<br />

C.2.1.2. Geologie <strong>und</strong> Böden<br />

Nach der Geologischen Karte Maßstab 1:25000 ist der Geltungsbereich wie das gesamte weitere<br />

Umfeld dem Tertiär im allgemeinen zuzurechnen.<br />

Nach der Bodenschätzungs-Übersichtskarte sind hier lehmige Sande als Bodenart ausgeprägt, bei<br />

denen es sich um schwach podsolige Braunerden als Bodentyp handelt.<br />

Im größten Teil des Geltungsbereichs existieren keine ursprünglichen Bodenprofile mehr. Versiegelte<br />

Flächen nehmen einen hohen Anteil ein.<br />

C.2.1.3. Klima<br />

Nach der Karte „Klima“ des Regionalberichts für die Region Oberpfalz-Nord gehört der Geltungsbereich<br />

zu einem für die Verhältnisse der mittleren Oberpfalz durchschnittlichen Klimabezirk mit mittleren<br />

Jahrestemperaturen von ca. 7,8° C <strong>und</strong> mittleren Jahresniederschlägen von ca. 650 mm.<br />

Geländeklimatische Besonderheiten bestehen nicht.<br />

C.2.1.4. Hydrologie <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />

Innerhalb des Geltungsbereichs, z.T. im Bereich der geplanten Erweiterung des Sondergebiets, existiert<br />

ein relativ stark eingetiefter ehemaliger Weiher, der in der jüngeren Vergangenheit nicht mehr<br />

bewirtschaftet wurde.<br />

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