und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf
und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf
und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bebauungs- <strong>und</strong> <strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Ahornhof“</strong> Entwurf 14.07.2011<br />
Auch geschützte Lebensstätten nach § 39 BNatSchG bzw. Art. 16 BayNatSchG liegen nicht innerhalb<br />
des Bebauungsplan-Gebiets.<br />
Artennachweise gibt es in der Artenschutzkartierung für den Planungsbereich ebenfalls nicht.<br />
C.1.2.3. Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm (ABSP)<br />
Das landkreisbezogene Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm zeigt den Gesamtrahmen aller für den Arten-<br />
<strong>und</strong> Biotopschutz erforderlichen Maßnahmen auf. Es enthält außerdem eine Bewertung der Bedeutung<br />
von Lebensräumen für die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt.<br />
In der Karte Trocken- <strong>und</strong> Magerstandorte, Hecken <strong>und</strong> Feldgehölze – Bestand ist im Bereich des<br />
Waldbestandes eine Darstellung als Hecke, Feldgehölz enthalten. Sonstige Bestands- <strong>und</strong><br />
Bewertungsangaben mit unmittelbarem Bezug zum Vorhabensgebiet wie Schwerpunktgebiete des<br />
Naturschutzes, Schutzgebiete etc. gibt es nicht.<br />
C.1.2.4. Schutzgebiete<br />
Schutzgebiete nach den Naturschutzgesetzen oder Wasserschutzgebiete sind im Geltungsbereich<br />
sowie im näheren Umfeld nicht ausgewiesen.<br />
1.2.5 Waldfunktionsplan<br />
In der Waldfunktionskarte für den Landkreis <strong>Schwandorf</strong> ist der Wald im Geltungsbereich als Wald mit<br />
besonderer Bedeutung für den Schutz von Verkehrswegen (angrenzende Bahnlinie!) ausgewiesen.<br />
C.2. Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung<br />
C.2.1. Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
C.2.1.1. Naturraum <strong>und</strong> Topographie<br />
Das Planungsgebiet gehört zum Naturraum 070 Oberpfälzer Hügelland, zur Untereinheit 070.40<br />
<strong>Schwandorf</strong>er Bucht.<br />
Der Geltungsbereich liegt auf einem Niveau von 372 bis 378 m NN, wobei nur noch in untergeordneten<br />
Teilbereichen unveränderte Geländeverhältnisse kennzeichnend sind, so v.a. im Bereich des<br />
bestehenden Grünlandes <strong>und</strong> einem Teil des Waldes nördlich der Straße „Bei der Autobahnmeisterei“.<br />
C.2.1.2. Geologie <strong>und</strong> Böden<br />
Nach der Geologischen Karte Maßstab 1:25000 ist der Geltungsbereich wie das gesamte weitere<br />
Umfeld dem Tertiär im allgemeinen zuzurechnen.<br />
Nach der Bodenschätzungs-Übersichtskarte sind hier lehmige Sande als Bodenart ausgeprägt, bei<br />
denen es sich um schwach podsolige Braunerden als Bodentyp handelt.<br />
Im größten Teil des Geltungsbereichs existieren keine ursprünglichen Bodenprofile mehr. Versiegelte<br />
Flächen nehmen einen hohen Anteil ein.<br />
C.2.1.3. Klima<br />
Nach der Karte „Klima“ des Regionalberichts für die Region Oberpfalz-Nord gehört der Geltungsbereich<br />
zu einem für die Verhältnisse der mittleren Oberpfalz durchschnittlichen Klimabezirk mit mittleren<br />
Jahrestemperaturen von ca. 7,8° C <strong>und</strong> mittleren Jahresniederschlägen von ca. 650 mm.<br />
Geländeklimatische Besonderheiten bestehen nicht.<br />
C.2.1.4. Hydrologie <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />
Innerhalb des Geltungsbereichs, z.T. im Bereich der geplanten Erweiterung des Sondergebiets, existiert<br />
ein relativ stark eingetiefter ehemaliger Weiher, der in der jüngeren Vergangenheit nicht mehr<br />
bewirtschaftet wurde.<br />
Seite 28 / 34