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und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf

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Bebauungs- <strong>und</strong> <strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Ahornhof“</strong> Entwurf 14.07.2011<br />

Mit Wasser gespeist wurde der Weiher aus einem kleinen Bächlein über ein Einlaufbauwerk, welches<br />

im nördlichen Teil der Grenzlinie zwischen dem bestehenden Sondergebiet nördlich der Straße „Bei der<br />

Autobahnmeisterei“ <strong>und</strong> dem geplanten Erweiterungsbereich des Sondergebiets verläuft <strong>und</strong> in einen<br />

Schacht mündet (siehe Bestandsplan Nutzungen <strong>und</strong> Vegetation Maßstab 1:1000).<br />

Von dort wird das Wasser des Fließgewässers vermutlich verrohrt in Richtung Niederhof <strong>und</strong> weiter in<br />

Richtung Naab abgeführt. Innerhalb des Geltungsbereichs ist das Bächlein oberhalb des<br />

Einleitungsbauwerks des Weihers als stark eingetieftes Gerinne ohne künstliche Befestigungen<br />

ausgeprägt, unterhalb bis zur Einleitung in den Schacht sehr naturfern mit Halbschalenelementen.<br />

Oberstromig quert das Bächlein die Bahnlinie, verläuft entlang der Bahnlinie an der Nordseite entlang<br />

<strong>und</strong> wird zunehmend schmäler. Vermutlich stammt das Wasser aus dem landwirtschaftlich genutzten<br />

Einzugsgebiet südlich Kronstetten, wo eine Senkenlage ausgebildet ist.<br />

Zu dem Einzugsgebiet werden im Rahmen der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts für<br />

Gewässer dritter Ordnung im Gemeindegebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwandorf</strong> Untersuchungen durchgeführt.<br />

Innerhalb des Geltungsbereichs sind keine Quellaustritte festzustellen. Auch sonstige hydrologisch<br />

relevante Strukturen gibt es innerhalb des Geltungsbereichs nicht.<br />

Über die Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse liegen keine Angaben vor, doch ist davon auszugehen, dass<br />

Gr<strong>und</strong>wasser bei eventuellen Gebäudegründungen etc. nicht freigelegt wird.<br />

Wasserschutzgebiete werden durch die Bebauungsplan-Aufstellung nicht tangiert.<br />

Die folgende Bewertung erfolgt verbal-argumentativ. Dabei werden drei Stufen der Erheblichkeit<br />

(geringe, mittlere, hohe Erheblichkeit) unterschieden.<br />

C.2.2. Schutzgut Mensch, Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Die bisher nicht bebauten Flächen des Geltungsbereichs (nördlich der Straße „Bei der<br />

Autobahnmeisterei“ östlich des bestehenden Sondergebiets) unterliegen im Bereich des bestehenden<br />

Grünlandes (siehe Bestandsplan Nutzungen <strong>und</strong> Vegetation) der intensiven landwirtschaftlichen<br />

Nutzung. Die gehölzbestockten Bereiche werden nicht oder höchstens sehr extensiv forstwirtschaftlich<br />

genutzt.<br />

Das Planungsgebiet ist durch die gewerbliche Bebauung, auch im weiteren Umfeld, sowie die<br />

angrenzende Autobahn A 93 <strong>und</strong> die Wackersdorfer Straße verkehrlich stark frequentiert, so dass<br />

hinsichtlich der Immissionen von Lärm <strong>und</strong> sonstigen verkehrsbedingten Immissionen erhebliche<br />

Vorbelastungen bestehen. Deshalb ist dieser Bereich auch für die Erholung ohne Bedeutung.<br />

Bodendenkmäler <strong>und</strong> sonstige zu berücksichtigende Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter sind nicht bekannt.<br />

Auswirkungen<br />

Durch die mit der Bebauungsplan-Aufstellung mögliche Bebauung wird die gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

forstwirtschaftlich nutzbare Fläche um ca. 4707 m², die ehemals als Teich genutzte Fläche einschl. der<br />

Randbereiche um ca. 3383 m² reduziert.<br />

Mit der zusätzlich möglichen Bebauung werden die Emissionen von Lärm <strong>und</strong> luftgetragenen<br />

Schadstoffen auch unter Berücksichtigung der erheblichen Vorbelastungen nicht oder nur in<br />

unerheblichem Maße zunehmen. Dadurch werden die Lebens- <strong>und</strong> Arbeitsverhältnisse nicht oder nur<br />

unwesentlich nachteilig verändert.<br />

Insgesamt ist die Erheblichkeit bezüglich des Schutzguts gering (bis nicht vorhanden).<br />

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