24.11.2012 Aufrufe

und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf

und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf

und Grünordnungsplan „Am Ahornhof“ - Stadt Schwandorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bebauungs- <strong>und</strong> <strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Ahornhof“</strong> Entwurf 14.07.2011<br />

Maßnahme Flächengröße in<br />

m²<br />

Anrechnungsfaktor Kompensationfläche<br />

„Haselbach“ 6050 1,0 6050 m²<br />

„Dachelhofen-<br />

Lohgraben“<br />

2637,5 0,8 2110 m²<br />

Summe (m²) 8160 m²<br />

Eingriff (m²) 8160 m²<br />

Die Ersatzfläche liegt südlich des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Schwandorf</strong>. Die Fläche wurde vor der<br />

Durchführung der Maßnahmen als intensiv genutztes Grünland eingestuft.<br />

Im Rahmen der Maßnahme wurde das Grünland in eine extensiv genutzte, einschürige Wiese<br />

umgewandelt. Zusätzlich wurden in Teilbereichen feuchte Mulden angelegt. An der Nordgrenze des<br />

Flurstücks 976 wurde als Puffer zu den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Hecke<br />

angepflanzt. Im östlichen Bereich des Flurstücks 976 wurde der Oberboden abgeschoben, um eine<br />

Sukzessionsfläche auf Rohboden zu schaffen. Langfristig ist hier die Entwicklung eines autochtonen,<br />

standortgerechten Gehölzbestandes feuchter Standorte zu erwarten.<br />

B.3. Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt anhand des Leitfadens „Bauen im<br />

Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“ (ergänzte Fassung vom Januar 2003). Im vorliegenden Fall ist das<br />

Regelverfahren anzuwenden.<br />

Schritt 1: Erfassen <strong>und</strong> Bewerten von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Die Eingriffsfläche erstreckt sich ausschließlich auf die Erweiterung des Sondergebiets Handel 2. Die<br />

Baumbeseitigungen im Waldabstandsstreifen werden nicht als Eingriff angesetzt, da die älteren Bäume<br />

erhalten werden <strong>und</strong> eine naturnahe Strauchbepflanzung ersatzweise erfolgt.<br />

Darüber hinaus werden nur noch auf bereits vollversiegelten Flächen in geringem Umfang die<br />

überbaubaren Flächen erweitert. Im Hinblick auf die Eingriffsregelung ist dies nicht relevant.<br />

Die von der Sondergebietserweiterung betroffenen Strukturen sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für<br />

Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild wie folgt einzustufen:<br />

- mit Gehölzsukzession <strong>und</strong> bereichsweise Feuchtvegetation bewachsene, brachgefallene<br />

Weiherflächen (3383 m²):<br />

Gebiete mittlerer (Kategorie II) bis hoher (Kategorie III) Bedeutung<br />

- relativ junger Mischwald mit hohem Laubgehölzanteil (4707 m²):<br />

Gebiete hoher Bedeutung, unterer Rand (Kategorie III)<br />

- naturschutzfachlich <strong>und</strong> gewässerstrukturell relativ geringwertiger Grabenabschnitt (70 m²):<br />

Gebiete mittlerer Bedeutung (Kategorie II)<br />

Eingriffe nach Forstrecht<br />

Der im westlichen Teil als junger Mischwald kartierte Gehölzbestand wird nicht als Wald im Sinne des<br />

Forstrechts eingestuft, sondern eher als Feldgehölzartiger Bestand gesehen.<br />

Schritt 2: Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs<br />

Aufgr<strong>und</strong> der festgesetzten Gr<strong>und</strong>flächenzahl ist die Ausweisung als Vorhaben mit hohem<br />

Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad einzuordnen (Typ A).<br />

Seite 25 / 34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!