Seniorenbroschüre Schleswig - Sen-Info
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3. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit<br />
3. HiLfen bei pfLegebedürftigkeit<br />
Die gestiegene Lebenserwartung ermöglicht es immer<br />
mehr Menschen, nach dem aktiven Berufsleben<br />
noch Dinge zu tun, die Spaß machen und ein erfülltes<br />
Leben ermöglichen.<br />
Mit höherem Alter sind viele Menschen aber auch<br />
auf Hilfe und Pflege angewiesen.<br />
Die Leistungen der Pflegekassen sind vielfältig und<br />
umfangreich. Bei der Beurteilung der jeweiligen Pflegebedürftigkeit<br />
ist eine Einzelfallprüfung unumgänglich.<br />
Deshalb ist es nicht möglich, alle Fälle aufzuführen.<br />
Bitte wenden Sie sich deshalb immer im Einzelfall<br />
an Ihre Pflegekasse.<br />
Wer ist pflegebedürftig?<br />
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen,<br />
geistigen oder seelischen Erkrankung oder<br />
Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig<br />
wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag für längere<br />
Zeit oder auf Dauer in erheblichem Maße Unterstützung<br />
benötigen. Für diese Fälle gibt es vielfältige<br />
Unterstützung und Hilfsangebote.<br />
Pflegekassen<br />
Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen an-<br />
gesiedelt und arbeiten eng mit ihnen zusammen.<br />
Die Pflegeversicherung erbringt folgende Leistungen:<br />
Pflegegeld<br />
Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige in<br />
einer häuslichen Umgebung z. B. von Angehörigen in<br />
geeigneter Weise gepflegt werden.<br />
Pflegesachleistungen<br />
Die Pflegesachleistung wird durch ausgebildete<br />
Pflegekräfte erbracht, die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen<br />
(Sozialstationen, private häusliche<br />
Krankenpflege, usw.) angestellt sind. Die Pflegeeinrichtung<br />
muss mit der jeweiligen Pflegekasse einen<br />
Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.<br />
Kombinationsleistungen<br />
Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen<br />
ist möglich. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit<br />
Geld- und Sachleistungen zu kombinieren. Bei<br />
einer solchen Kombination wird der nicht genutzte<br />
Prozentsatz der Pflegesachleistungen anteilmäßig<br />
als Pflegegeld ausgezahlt.<br />
Pflegehilfsmittel<br />
Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse<br />
übernommen, wenn sie zur Erleichterung der<br />
Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder einer<br />
selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen<br />
dienen.<br />
4 <strong><strong>Sen</strong>iorenbroschüre</strong> <strong>Schleswig</strong>