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Seniorenbroschüre Schleswig - Sen-Info

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3. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit<br />

3. HiLfen bei pfLegebedürftigkeit<br />

Die gestiegene Lebenserwartung ermöglicht es immer<br />

mehr Menschen, nach dem aktiven Berufsleben<br />

noch Dinge zu tun, die Spaß machen und ein erfülltes<br />

Leben ermöglichen.<br />

Mit höherem Alter sind viele Menschen aber auch<br />

auf Hilfe und Pflege angewiesen.<br />

Die Leistungen der Pflegekassen sind vielfältig und<br />

umfangreich. Bei der Beurteilung der jeweiligen Pflegebedürftigkeit<br />

ist eine Einzelfallprüfung unumgänglich.<br />

Deshalb ist es nicht möglich, alle Fälle aufzuführen.<br />

Bitte wenden Sie sich deshalb immer im Einzelfall<br />

an Ihre Pflegekasse.<br />

Wer ist pflegebedürftig?<br />

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen,<br />

geistigen oder seelischen Erkrankung oder<br />

Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig<br />

wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag für längere<br />

Zeit oder auf Dauer in erheblichem Maße Unterstützung<br />

benötigen. Für diese Fälle gibt es vielfältige<br />

Unterstützung und Hilfsangebote.<br />

Pflegekassen<br />

Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen an-<br />

gesiedelt und arbeiten eng mit ihnen zusammen.<br />

Die Pflegeversicherung erbringt folgende Leistungen:<br />

Pflegegeld<br />

Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige in<br />

einer häuslichen Umgebung z. B. von Angehörigen in<br />

geeigneter Weise gepflegt werden.<br />

Pflegesachleistungen<br />

Die Pflegesachleistung wird durch ausgebildete<br />

Pflegekräfte erbracht, die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen<br />

(Sozialstationen, private häusliche<br />

Krankenpflege, usw.) angestellt sind. Die Pflegeeinrichtung<br />

muss mit der jeweiligen Pflegekasse einen<br />

Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.<br />

Kombinationsleistungen<br />

Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen<br />

ist möglich. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit<br />

Geld- und Sachleistungen zu kombinieren. Bei<br />

einer solchen Kombination wird der nicht genutzte<br />

Prozentsatz der Pflegesachleistungen anteilmäßig<br />

als Pflegegeld ausgezahlt.<br />

Pflegehilfsmittel<br />

Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse<br />

übernommen, wenn sie zur Erleichterung der<br />

Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder einer<br />

selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen<br />

dienen.<br />

4 <strong><strong>Sen</strong>iorenbroschüre</strong> <strong>Schleswig</strong>

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