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<strong>Aufgabe</strong> 4:a) Berechnung der Einkommensteuer bei Einzelveranlagung gem. §§ 26, 26a EStG⇒ Berechnung der tariflichen Einkommensteuer nach § 32a Abs. 1 EStG:Anne:Zu versteuerndes Einkommen 8 000 € (§ 2 Abs. 5 EStG)Berechnung der Steuer auf das zu versteuerndes Einkommens nach Formel des § 32aAbs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG:⇒ von 7 665 € bis 12 739 €: (883,74 · y + 1500) · y⇒ y = (zu versteuerndes Einkommen ./. 7 664 €) / 10 000⇒ y = (8 000 € ./. 7 664 €) / 10 000 = 0,0336⇒ (883,74 · 0,0336 + 1 500) · 0,0336 = 51,398 € = 51 € (nach § 32a Abs.1 Satz 6 EStGauf vollen Euro-Betrag abzurunden)

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