Aufgabe 1:
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Anwaltspraxis: Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStGnicht abzugsfähig:- Bußgeld, § 4 (5) Nr. 8 S. 1 EStG- Forderungsverlust: Bei Überschussrechnung wäre der Eingang der Forderung BE.Hier bleibt die BE aus. Ein zusätzlicher Abzug kommt nicht in Frage, da dies zu einerDoppelzählung führen würde.- Geschenk, § 4 (5) Nr. 1 EStG: 35 €-Freigrenze- ESt-Vorauszahlung, § 12 Nr. 3 EStGDer Verspätungszuschlag ist hingegen abzugsfähig, da die USt keine Personen-,sondern eine Betriebssteuer ist und somit § 12 Nr. 3 EStG nicht angewandt werden kann.