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) Berechnung der Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung gem. §§ 26, 26b EStGZu versteuerndes Einkommen 100 000 € (§ 2 Abs. 5 EStG)Berechnung der tariflichen Einkommensteuer nach § 32a Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 EStG1.: Hälfte des zu versteuerndes Einkommens: 50 000 €2.: Berechnung der Steuer auf die Hälfte des zu versteuerndes Einkommens nach Formeldes § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG:⇒ von 12 740 € bis 52 151 €: (228,74 · z + 2 397) · z + 989⇒ z = (zu versteuerndes Einkommen ./. 12 739 €) / 10 000⇒ z = (50 000 ./. 12 739) / 10 000 = 37 261 / 10 000 = 3,7261⇒ (228,74 · 3,7261 + 2 397) · 3,7261 + 989 = 13 096,25 € = 13 096 €3.: Berechnung der Steuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen:⇒ 2 · 13 096 € = 26 192 €.

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