Spezifikationsbericht Schülerbeförderung
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3 BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS<br />
„SCHÜLERBEFÖRDERUNG“<br />
prozesses wurde diese Möglichkeit zwar grundsätzlich mit berücksichtigt, aber anschließend<br />
nicht weiter verfolgt.<br />
Anbieter von Fachsoftware zur Bearbeitung der Anträge auf Fahrtkostenerstattung<br />
können ihre Software durch den Einbau der Schnittstelle zur Lehrer- und Schülerdatenbank<br />
des Landes Hessen attraktiver gestalten. Sie können dadurch ihren Kunden,<br />
hier v. a. den Verwaltungen im Land Hessen, erhebliche Arbeit ersparen.<br />
3.3.2 Nutzen des Verfahrens für Schulträger außerhalb von Hessen<br />
Kommunen und Schulen außerhalb von Hessen können die Beschreibung des Soll-<br />
Prozesses weiterverwenden. Grundsätzlich lassen sich auch die Anforderungen an<br />
die Schnittstelle außerhalb von Hessen einsetzen, da die Daten, die zur Bearbeitung<br />
der Anträge auf Fahrtkostenerstattung bzw. -übernahme benötigt werden, weitgehend<br />
miteinander übereinstimmen sollten. Es ist z. B. denkbar, dass Kommunen entsprechende<br />
Prozesse und Schnittstellen direkt zu den Systemen einrichten, die an<br />
ihren Schulen zur Verwaltung der Schul- und Schülerdaten eingesetzt werden. Sowohl<br />
der Sollprozess, als auch die Anforderungen an die Schnittstelle müssen in einem<br />
solchen Fall an die spezifischen Voraussetzungen und IT-Systeme der jeweiligen<br />
Kommune angepasst werden.<br />
3.4 Wirtschaftlichkeit<br />
Voraussetzung für den wirtschaftlichen Einsatz ist die zentrale Lehrer- und Schülerdatenbank.<br />
Erst wenn sie zur Verfügung steht, kann der Datenaustausch für die<br />
<strong>Schülerbeförderung</strong> elektronisch erfolgen und damit die wirtschaftlichen Vorteile realisieren.<br />
Der qualitative Nutzen für die einzelnen Beteiligten wurde bereits oben beschrieben.<br />
Der quantitative, d. h. finanzielle, Vorteil für Kommunen ist schwer zu beziffern: Die<br />
Implementierungskosten der Schnittstelle sowie die Kosten für die Anpassung der<br />
Prozesse stehen den Einsparungen durch den Wegfall manueller Erfassungstätigkeiten<br />
und ggf. der postalischen Versendung der Anträge von der Schule zum Schulträger<br />
gegenüber.<br />
Die Softwareanbieter der Fachverfahren zur Abwicklung der <strong>Schülerbeförderung</strong><br />
können sich durch Implementierung der Schnittstelle einen Wettbewerbsvorteil verschaffen,<br />
wenn sie ihr Produkt hessischen Kommunen anbieten.<br />
3.5 Berücksichtigung sonstiger Standardisierungsaktivitäten<br />
Standardisierungsvorhaben im engeren Sinne für den Bereich der Fahrtkostenerstattung<br />
für <strong>Schülerbeförderung</strong> existieren nach bisherigem Kenntnisstand nicht.<br />
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