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Spezifikationsbericht Schülerbeförderung

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4 SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />

„SCHÜLERBEFÖRDERUNG“<br />

4.2.3 Identifikation der Datensätze<br />

Für die Zuordnung der übergebenen Informationen zum richtigen Datensatz im kommunalen<br />

Fachverfahren ist es erforderlich, dass die Schüler in der Datenbank über<br />

eine Kennzeichnung unzweifelhaft identifizierbar sind. Daher sollte in der zentralen<br />

LUSD eine eineindeutige Schüler-ID festgelegt werden, die der Schüler für seine gesamte<br />

Schullaufbahn in der Datenbank behält. Die Ausgestaltung der ID wird durch<br />

das Hessische Kultusministerium im Zuge der Neuentwicklung der zentralen LUSD<br />

definiert.<br />

4.2.4 Zuordnung der Datensätze zu Schulträgern<br />

Aus Datenschutzgründen dürfen die Schulträger nur die Daten derjenigen Schüler<br />

sehen und verarbeiten, die in ihrem Einzugsbereich wohnen. Durch die Gemeindekennziffer<br />

der Schüler können die Datensätze den einzelnen Schulträgern zugewiesen<br />

werden. Beim Einsatz der Schnittstelle und der Definition des Umfangs der zu<br />

exportierenden Daten ist darauf zu achten, dass anhand der Gemeindekennziffer nur<br />

die Antragsdaten bestimmt werden, für die der jeweilige Schulträger zuständig ist.<br />

4.2.5 Datenexport und -import<br />

Aus der Lehrer- und Schülerdatenbank sollen nicht nur Daten exportiert, sondern<br />

auch zurück geschrieben werden. Dies muss die Schnittstelle ermöglichen.<br />

4.2.6 Datierung der Einträge<br />

Alle Antragsdatensätze, die vom Schulsekretariat in der LUSD angelegt werden, sollen<br />

durch die Vergabe eines automatischen Zeitstempels datiert werden. Der Zeitstempel<br />

dient dazu, zu entscheiden, welche Datensätze seit dem letzten Export neu<br />

hinzugekommen sind bzw. geändert wurden. Nur diese Datensätze werden beim<br />

nächsten Export berücksichtigt, um unnötigen Datenverkehr zu vermeiden.<br />

Ebenso werden die Datensätze, die der Schulträger an die LUSD zurückschickt, mit<br />

einem Zeitstempel versehen. Hier kennzeichnet die Datierung den Import-Zeitpunkt<br />

in die LUSD. Das Datum dient dazu, nur neue oder geänderte Datensätze in den<br />

Rück-Import in die LUSD aufzunehmen. Weiterhin ermöglicht das Importdatum in<br />

Verbindung mit dem Exportdatum die Prüfung, auf welchen Antrag sich die Bewilligung<br />

oder Ablehnung bezieht. Dies ist wichtig, falls ein Schüler während der Bearbeitung<br />

seines Antrags auf <strong>Schülerbeförderung</strong> umzieht und einen neuen Antrag stellt.<br />

4.2.7 Überblick über die funktionalen Anforderungen<br />

Die Schnittstelle zwischen der zentralen LUSD und der kommunalen Fachsoftware<br />

muss folgende funktionalen Anforderungen erfüllen:<br />

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