24.11.2012 Aufrufe

Spezifikationsbericht Schülerbeförderung

Spezifikationsbericht Schülerbeförderung

Spezifikationsbericht Schülerbeförderung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5 ENTWICKLUNGSSTAND DER SCHNITTSTELLE<br />

5 Entwicklungsstand der Schnittstelle<br />

Die Anforderungen an die Schnittstelle zum Datenaustausch zwischen dem Schulsekretariat,<br />

der LUSD und dem Schulträger im Rahmen der <strong>Schülerbeförderung</strong> wurden<br />

gemeinsam vom Main-Kinzig-Kreis, dem Hessischen Kultusministerium und<br />

einem Softwareanbieter eines kommunalen Fachverfahrens zur <strong>Schülerbeförderung</strong><br />

definiert. Für die technische Umsetzung der Schnittstelle ist das Hessische Kultusministerium<br />

verantwortlich, da die Entwicklung der Schnittstelle im Rahmen der Neuprogrammierung<br />

der zentralen LUSD stattfindet. Im <strong>Spezifikationsbericht</strong> wurden bisher<br />

die Anforderungen dargestellt, im Folgenden wird die tatsächliche Ausgestaltung<br />

der Schnittstelle vorgestellt, soweit diese zum Zeitpunkt der Bearbeitung (November<br />

2005) bereits festgelegt ist.<br />

Die Definition der technischen Schnittstelle orientiert sich an der zentralen Lehrer-<br />

und Schülerdatenbank des Hessischen Kultusministeriums. Der Datenaustausch wird<br />

dateibasiert im XML-Format erfolgen. Alternativ hierzu wurde zunächst ein Webservice<br />

in Betracht gezogen, der jedoch u. a. aufgrund von Sicherheitsbedenken abgelehnt<br />

wurde. Nach Abschluss des Datenmodells für die zentrale LUSD soll das XML-<br />

Schema entwickelt und anschließend Softwareanbietern von Fachverfahren zur<br />

<strong>Schülerbeförderung</strong> zur Implementierung zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Schulen sollen über eine Web-Schnittstelle auf die LUSD zugreifen können. Daher<br />

muss in der Schule außer einem gängigen Internetbrowser keine weitere Software<br />

installiert werden. Über welches Netz der Datentransfer an die Schulträger erfolgen<br />

wird, wird vom Hessischen Kultusministerium noch festgelegt. Denkbar ist der<br />

Einsatz eines gesicherten VPN, in das sich die Schulsekretariate und Schulträger<br />

einwählen. Ob hierfür das Netz der ekom21 GmbH, einem Zusammenschluss von<br />

hessischen kommunalen Rechenzentren, eingesetzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt<br />

noch offen.<br />

Die Schulsekretariate müssen nach Implementierung der Schnittstelle jeden Antrag<br />

auf Fahrtkostenerstattung in der LUSD erfassen, sonst ist eine elektronische Übernahme<br />

der Daten durch den Schulträger nicht möglich. Ein entsprechender Datensatz<br />

darf in der LUSD nur vom Schulsekretariat angelegt werden, nicht durch einen<br />

Rückimport des Schulträgers in die LUSD. Das bedeutet, dass ein Papierantrag im<br />

kommunalen Fachverfahren zwar manuell erfasst werden kann, allerdings die entsprechenden<br />

Informationen nur dann in die LUSD zurück geschrieben werden können,<br />

wenn vorher dort derselbe Antrag durch das Schulsekretariat erfasst worden ist.<br />

Aus diesem Grund erhalten die Papieranträge auf Fahrtkostenerstattung zusätzlich<br />

das Feld „Erfassungsdatum des Antrags in der LUSD“. So soll sichergestellt werden,<br />

dass die Anträge tatsächlich und zeitnah in der LUSD erfasst werden.<br />

Das Erfassungsdatum in der LUSD gibt an, wann der Antrag vom Schulsekretariat in<br />

die LUSD eingetragen wurde, und wird automatisch generiert. Dieses Datum gibt nun<br />

den Anstoß zum Genehmigungsprozess, nicht mehr wie bisher das Datum der An-<br />

40 von 48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!