Spezifikationsbericht Schülerbeförderung
Spezifikationsbericht Schülerbeförderung
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5 ENTWICKLUNGSSTAND DER SCHNITTSTELLE<br />
5 Entwicklungsstand der Schnittstelle<br />
Die Anforderungen an die Schnittstelle zum Datenaustausch zwischen dem Schulsekretariat,<br />
der LUSD und dem Schulträger im Rahmen der <strong>Schülerbeförderung</strong> wurden<br />
gemeinsam vom Main-Kinzig-Kreis, dem Hessischen Kultusministerium und<br />
einem Softwareanbieter eines kommunalen Fachverfahrens zur <strong>Schülerbeförderung</strong><br />
definiert. Für die technische Umsetzung der Schnittstelle ist das Hessische Kultusministerium<br />
verantwortlich, da die Entwicklung der Schnittstelle im Rahmen der Neuprogrammierung<br />
der zentralen LUSD stattfindet. Im <strong>Spezifikationsbericht</strong> wurden bisher<br />
die Anforderungen dargestellt, im Folgenden wird die tatsächliche Ausgestaltung<br />
der Schnittstelle vorgestellt, soweit diese zum Zeitpunkt der Bearbeitung (November<br />
2005) bereits festgelegt ist.<br />
Die Definition der technischen Schnittstelle orientiert sich an der zentralen Lehrer-<br />
und Schülerdatenbank des Hessischen Kultusministeriums. Der Datenaustausch wird<br />
dateibasiert im XML-Format erfolgen. Alternativ hierzu wurde zunächst ein Webservice<br />
in Betracht gezogen, der jedoch u. a. aufgrund von Sicherheitsbedenken abgelehnt<br />
wurde. Nach Abschluss des Datenmodells für die zentrale LUSD soll das XML-<br />
Schema entwickelt und anschließend Softwareanbietern von Fachverfahren zur<br />
<strong>Schülerbeförderung</strong> zur Implementierung zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Schulen sollen über eine Web-Schnittstelle auf die LUSD zugreifen können. Daher<br />
muss in der Schule außer einem gängigen Internetbrowser keine weitere Software<br />
installiert werden. Über welches Netz der Datentransfer an die Schulträger erfolgen<br />
wird, wird vom Hessischen Kultusministerium noch festgelegt. Denkbar ist der<br />
Einsatz eines gesicherten VPN, in das sich die Schulsekretariate und Schulträger<br />
einwählen. Ob hierfür das Netz der ekom21 GmbH, einem Zusammenschluss von<br />
hessischen kommunalen Rechenzentren, eingesetzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt<br />
noch offen.<br />
Die Schulsekretariate müssen nach Implementierung der Schnittstelle jeden Antrag<br />
auf Fahrtkostenerstattung in der LUSD erfassen, sonst ist eine elektronische Übernahme<br />
der Daten durch den Schulträger nicht möglich. Ein entsprechender Datensatz<br />
darf in der LUSD nur vom Schulsekretariat angelegt werden, nicht durch einen<br />
Rückimport des Schulträgers in die LUSD. Das bedeutet, dass ein Papierantrag im<br />
kommunalen Fachverfahren zwar manuell erfasst werden kann, allerdings die entsprechenden<br />
Informationen nur dann in die LUSD zurück geschrieben werden können,<br />
wenn vorher dort derselbe Antrag durch das Schulsekretariat erfasst worden ist.<br />
Aus diesem Grund erhalten die Papieranträge auf Fahrtkostenerstattung zusätzlich<br />
das Feld „Erfassungsdatum des Antrags in der LUSD“. So soll sichergestellt werden,<br />
dass die Anträge tatsächlich und zeitnah in der LUSD erfasst werden.<br />
Das Erfassungsdatum in der LUSD gibt an, wann der Antrag vom Schulsekretariat in<br />
die LUSD eingetragen wurde, und wird automatisch generiert. Dieses Datum gibt nun<br />
den Anstoß zum Genehmigungsprozess, nicht mehr wie bisher das Datum der An-<br />
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