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<strong>Q1</strong>|09 www.twi.at<br />
www.twi.at<br />
<strong>Q1</strong>|09<br />
Foto: abapoint<br />
Damit die Freiheit nicht an die<br />
Grenzen stößt<br />
Seit 12. Jänner <strong>2009</strong> ist für geplante Reisen in die USA eine<br />
wesentliche Neuerung eingeführt worden<br />
ImRahmenderÜberarbeitungdesEU-US<br />
Visa Waiver Programms haben die USA<br />
auf eine elektronische Datenerfassung<br />
vor Abflug umgestellt.<br />
Mit12.Jänner<strong>2009</strong>müssenalleReisenden<br />
– auch Kleinkinder – ohne US-Visum zumindest<br />
72 Stunden vor Abflug im Internet<br />
ihre Daten in das „Electronic System for<br />
Travel Authorisation“ (Elektronisches<br />
System der Einreisegenehmigung - ESTA)<br />
eingeben und erhalten darüber auch die<br />
Information, ob eine visumfreie Einreise<br />
möglich ist. In der Anfangsphase müssen<br />
Reisende noch für einige Zeit zusätzlich<br />
das bisherige I-94W Formular ausfüllen.<br />
Die Eingabe erfolgt über die Homepage:<br />
https://esta.cbp.dhs.gov, diese ist<br />
kostenlos und auch in Deutsch sowie<br />
in weiteren Sprachen verfügbar.<br />
Kommerzielle Internetseiten, die ESTA-<br />
Anträge kostenpflichtig anbieten, sind<br />
laut Mitteilung der USA nicht von der<br />
US-Regierung und dem US-Ministerium<br />
für Heimatschutz autorisiert. Sollte keine<br />
Freigabe über ESTA erfolgen, so kann<br />
um ein US-Visum angesucht werden.<br />
Da eine ESTA-Freigabe für zwei Jahre<br />
(bzw. innerhalb dieser Frist bis zum<br />
Ablaufdatum des angegebenen Passes)<br />
und mehrfache Einreisen gültig ist,<br />
empfehlen die US-Behörden Viel- und<br />
Geschäftsreisenden die ESTA-Eingabe<br />
bereits vor Feststehen der Reisedaten<br />
einzugeben, um kurzfristige Reisen zu ermöglichen.<br />
Die Eingabe der Daten in das<br />
ESTA kann auch durch dritte Personen –<br />
so etwa Verwandte, Freunde – erfolgen.<br />
Eine ESTA-Freigabe berechtigt, an<br />
Bord des Transportmittels in die USA<br />
zu gehen und zur Vorsprache bei der<br />
Grenzkontrolle. Die Entscheidung über<br />
eine Einreise wird wie bisher vom<br />
Grenzbeamten vor Ort getroffen.<br />
Es wird geraten, auch die folgenden amerikanischen<br />
Links abzufragen:<br />
• www.cbp.gov/esta<br />
• http://cbp.gov/travel/<br />
• http://www.travel.state.gov/<br />
Einreise in die USA -<br />
Visum und Reisepass<br />
Die Einreise ohne Visum in die USA<br />
zu touristischen oder geschäftlichen<br />
Zwecken ist grundsätzlich möglich. Beim<br />
Reisepass ist jedoch Ausstellungsdatum<br />
des Reisepasses zu beachten:<br />
Ausstellungsdatum des Reisepasses vor<br />
26. Oktober 2005 (bordeauxroter maschinenlesbarer<br />
Reisepass): Visafreie<br />
Einreise<br />
Inhaber von am oder nach dem 16. Juni<br />
2006 neu ausgestellten, österreichischen<br />
Reisepässen (mit Chip und digitalisiertem<br />
Foto) können visumfrei in die USA unter<br />
dem Visa Waiver Program einreisen.<br />
Visumpflicht für bordeauxrote Reise-<br />
pässe, die zwischen dem 26. Okt.<br />
2005 und 15. Juni 2006 ausgestellt<br />
bzw. verlängert wurden.<br />
(Anmerkung: die Ausstellung eines neuen<br />
Reisepasses ist kostengünstiger als<br />
die Beantragung eines Visum)<br />
Kinder unter 12 J. benötigen ihren eigenen<br />
Kinderpass, welcher mit einem Chip<br />
versehen sein muss.<br />
Visumpflicht besteht auch für Reise-<br />
zwecke, die nicht touristisch oder<br />
geschäftlich sind (z.B. journalistische<br />
Tätigkeit, Studium, Ausbildung,<br />
Forschung, Austauschprogramme,<br />
Vorträge, Arbeitsaufnahme, Au-pair,<br />
Heirat etc.).<br />
Prinzipiell müssen alle österreichischen<br />
Reisepässe bei der Einreise in die USA<br />
gültig sein.<br />
Kontaktieren Sie bitte in Ihrem eigenen<br />
Interesse rechtzeitig Ihr Reisebüro<br />
und klären noch einmal alle Voraussetzungen<br />
detailiert ab, um unliebsame<br />
Überraschungen zu vermeiden.<br />
Bei Ausstellung von Flugtickets ist unbedingt<br />
darauf zu achten, dass die<br />
Namensschreibweise (Vornamen und<br />
eventuelle Doppelnamen) mit jener des<br />
Reisepasses übereinstimmt.<br />
Wenn eine Behörde<br />
zum Einbrecher wird<br />
Reisende, die die USA per Flugzeug verlassen,<br />
sind aufgrund einschlägiger USamerikanischer<br />
Sicherheitsvorschriften<br />
dazu angehalten, ihr bei Austrian Airlines<br />
und anderen Österreich anfliegenden<br />
Fluggesellschaften zur Beförderung vorgesehenes<br />
Reisegepäck unversperrt einzuchecken.<br />
Versperrte Gepäckstücke werden in<br />
der Regel gewaltsam – ohne Beisein des<br />
Flugpassagiers- durch TSA-Bedienstete<br />
aufgebrochen und durchsucht.<br />
Schadenersatz wird seitens der<br />
jeweiligen Fluggesellschaft in derartigen<br />
Fällen grundsätzlich nicht<br />
geleistet.<br />
Zumindest teilweisen Schutz bietet<br />
die Verwendung eines TSA-Schlosses<br />
beim Gepäck. Ein TSA-Schloss ist eine<br />
spezielle Form eines Verschlusses, mit<br />
dem Gepäckstücke gesichert werden.<br />
Das TSA-Schloss wurde von der USamerikanischen<br />
Sicherheitsbehörde<br />
Transportation Security Administration<br />
(TSA) entwickelt, um zum Beispiel<br />
im internationalen Luftverkehr in<br />
die Vereinigten Staaten erleichterte<br />
Inspektionen des Gepäcks vorzunehmen.<br />
Sollte in einem Gepäckstück verdächtiges<br />
oder nicht identifizierbares Material durch<br />
die Röntgendurchleuchtung gefunden<br />
werden, so kann das TSA-Schloss mit<br />
einem Generalschlüssel geöffnet, das<br />
Gepäckstück durchsucht und das<br />
Schloss anschließend wieder verschlossen<br />
werden. Die Wahl des richtigen<br />
Zifferncodes zur Öffnung des regulären<br />
Gepäckschlosses ist daher bei<br />
mit TSA-Schlössern ausgestatteten<br />
Gepäckstücken nicht zur Öffnung notwendig.<br />
Aber Achtung: Ein TSA-<br />
Schloss kann relativ einfach geknackt<br />
werden, so dass es nur bedingt Schutz<br />
gegen ernsthafte Zugriffsversuche durch<br />
Unbefugte bietet.<br />
Handgepäck<br />
Bei Reisen in die USA darf lediglich<br />
1 Handgepäcksstück mitgenommen<br />
werden. Bitte beachten Sie, dass<br />
– abgesehen von Taschenmessern,<br />
Scheren, Nagelfeilen etc. – selbst die<br />
Mitnahme von Feuerzeugen an Bord<br />
von Flugzeugen, die in die USA fliegen,<br />
verboten ist! Diesbezüglich sollte jedenfalls<br />
Kontakt mit der Fluglinie über die<br />
individuellen Handgepäcks-Vorschriften<br />
aufgenommen werden.<br />
Weitere Hinweise betreffend<br />
die US-Einreisekontrollen<br />
Bei der Einreise in die USA werden<br />
mittlerweile an den meisten<br />
Grenzübergängen im Rahmen des US-<br />
VISIT Programms genauere Kontrollen<br />
der in die USA einreisenden Personen<br />
durchgeführt. Dabei werden unter anderem<br />
auch Fingerabdrücke erfasst und digitale<br />
Fotografien des Gesichts angefertigt.<br />
Dieser Vorgang dauert in der Regel<br />
lediglich acht bis zehn Sekunden.<br />
Dies bedeutet, dass auch von allen österreichischen<br />
Staatsbürgern bei der<br />
Einreise in die Vereinigten Staaten im<br />
Zuge der Grenzkontrolle biometrische<br />
Merkmale (Fingerabdrücke, digitales<br />
Foto) abgespeichert werden. Dieses<br />
„US-VISIT“-Kontrollsystem ist derzeit<br />
bereits bei sämtlichen größeren<br />
Grenzkontrollstellen der Vereinigten<br />
Staaten operativ.<br />
Achten Sie grundsätzlich darauf, dass<br />
die weiße oder grüne I-94-Karte, die<br />
bei der Einreise in den Pass geheftet<br />
wird, bei der Ausreise abgegeben<br />
wird (diese wird üblicherweise von der<br />
Fluggesellschaft beim Check-in entfernt).<br />
Die Verantwortung für eine ordnungs-<br />
gemäße Ausreiseregistrierung liegt bei<br />
den Ausreisenden selbst und nicht bei<br />
den US-Behörden. Nicht registrierte<br />
Ausreisen könnten in Zukunft vermehrt<br />
zu Problemen bei der Wiedereinreise<br />
führen. Sollten Sie dennoch versehentlich<br />
mit der weißen oder grünen I-94-<br />
Karte ausreisen, so können Sie sich von<br />
Österreich aus an die Botschaft der USA<br />
in Wien wenden.<br />
Wenn vertrauliche Daten<br />
den Besitzer wechseln<br />
US-Grenzschützer dürfen ohne weiteres<br />
Notebooks, Mobiltelefone, PDAs,<br />
MP3-Player und andere Geräte „von<br />
jeder Person, die versucht, in die USA<br />
einzureisen, zurückzukehren, diese wieder<br />
zu verlassen, durchzureisen oder zu<br />
bleiben“, durchsuchen, heißt es in der<br />
Richtlinie der US Customs and Border<br />
Protection(CBP).EinenkonkretenAnlass<br />
für eine solche Durchsuchung brauchen<br />
die Beamten nicht. Die US Immigration<br />
and Customs Enforcement (ICE) hat<br />
eine vergleichbare Richtlinie herausgegeben.<br />
Die beiden Behörden übernehmen<br />
Aufgaben des Grenzschutzes und<br />
der Zollkontrolle. Sie unterstehen beide<br />
dem US-Heimatschutzministerium<br />
(Department of Homeland Security,<br />
DHS).<br />
Die Durchsuchung von Dokumenten<br />
und elektronischen Geräten sei „ein<br />
entscheidendes Mittel zur Aufspürung<br />
von Terrorismus, Drogenschmuggel<br />
und anderen Angelegenheiten der nationalen<br />
Sicherheit“, begründet die CBP.<br />
Außerdem wollen die Beamten so illegaler<br />
Einwanderung, Schmuggelware,<br />
darunter Kinderpornografie und<br />
Wertpapiere, sowie Verletzungen von<br />
Urheber- und Markenrechten auf die<br />
Spur kommen.<br />
Laut der CBP-Richtlinie dürfen die<br />
Beamten zur gründlichen Prüfung Daten<br />
einbehalten oder kopieren. Die Daten<br />
dürfen sie an andere Regierungs- oder<br />
private Stellen weiterreichen, die diese<br />
Dokumente übersetzen, entschlüsseln<br />
oder aus anderen Gründen überprüfen.<br />
Nähere Informationen und Details<br />
auch zu anderen Ländern finden<br />
Sie auf dem Homepage des österreichischen<br />
Außenministeriums:<br />
http://www.bmeia.gv.at/<br />
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Foto:<strong>TWI</strong>-WS