24.11.2012 Aufrufe

TWI Magazin Nr.3 / Q1-2009

TWI Magazin Nr.3 / Q1-2009

TWI Magazin Nr.3 / Q1-2009

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Q1</strong>|09 www.twi.at<br />

www.twi.at<br />

<strong>Q1</strong>|09<br />

Foto: abapoint<br />

Damit die Freiheit nicht an die<br />

Grenzen stößt<br />

Seit 12. Jänner <strong>2009</strong> ist für geplante Reisen in die USA eine<br />

wesentliche Neuerung eingeführt worden<br />

ImRahmenderÜberarbeitungdesEU-US<br />

Visa Waiver Programms haben die USA<br />

auf eine elektronische Datenerfassung<br />

vor Abflug umgestellt.<br />

Mit12.Jänner<strong>2009</strong>müssenalleReisenden<br />

– auch Kleinkinder – ohne US-Visum zumindest<br />

72 Stunden vor Abflug im Internet<br />

ihre Daten in das „Electronic System for<br />

Travel Authorisation“ (Elektronisches<br />

System der Einreisegenehmigung - ESTA)<br />

eingeben und erhalten darüber auch die<br />

Information, ob eine visumfreie Einreise<br />

möglich ist. In der Anfangsphase müssen<br />

Reisende noch für einige Zeit zusätzlich<br />

das bisherige I-94W Formular ausfüllen.<br />

Die Eingabe erfolgt über die Homepage:<br />

https://esta.cbp.dhs.gov, diese ist<br />

kostenlos und auch in Deutsch sowie<br />

in weiteren Sprachen verfügbar.<br />

Kommerzielle Internetseiten, die ESTA-<br />

Anträge kostenpflichtig anbieten, sind<br />

laut Mitteilung der USA nicht von der<br />

US-Regierung und dem US-Ministerium<br />

für Heimatschutz autorisiert. Sollte keine<br />

Freigabe über ESTA erfolgen, so kann<br />

um ein US-Visum angesucht werden.<br />

Da eine ESTA-Freigabe für zwei Jahre<br />

(bzw. innerhalb dieser Frist bis zum<br />

Ablaufdatum des angegebenen Passes)<br />

und mehrfache Einreisen gültig ist,<br />

empfehlen die US-Behörden Viel- und<br />

Geschäftsreisenden die ESTA-Eingabe<br />

bereits vor Feststehen der Reisedaten<br />

einzugeben, um kurzfristige Reisen zu ermöglichen.<br />

Die Eingabe der Daten in das<br />

ESTA kann auch durch dritte Personen –<br />

so etwa Verwandte, Freunde – erfolgen.<br />

Eine ESTA-Freigabe berechtigt, an<br />

Bord des Transportmittels in die USA<br />

zu gehen und zur Vorsprache bei der<br />

Grenzkontrolle. Die Entscheidung über<br />

eine Einreise wird wie bisher vom<br />

Grenzbeamten vor Ort getroffen.<br />

Es wird geraten, auch die folgenden amerikanischen<br />

Links abzufragen:<br />

• www.cbp.gov/esta<br />

• http://cbp.gov/travel/<br />

• http://www.travel.state.gov/<br />

Einreise in die USA -<br />

Visum und Reisepass<br />

Die Einreise ohne Visum in die USA<br />

zu touristischen oder geschäftlichen<br />

Zwecken ist grundsätzlich möglich. Beim<br />

Reisepass ist jedoch Ausstellungsdatum<br />

des Reisepasses zu beachten:<br />

Ausstellungsdatum des Reisepasses vor<br />

26. Oktober 2005 (bordeauxroter maschinenlesbarer<br />

Reisepass): Visafreie<br />

Einreise<br />

Inhaber von am oder nach dem 16. Juni<br />

2006 neu ausgestellten, österreichischen<br />

Reisepässen (mit Chip und digitalisiertem<br />

Foto) können visumfrei in die USA unter<br />

dem Visa Waiver Program einreisen.<br />

Visumpflicht für bordeauxrote Reise-<br />

pässe, die zwischen dem 26. Okt.<br />

2005 und 15. Juni 2006 ausgestellt<br />

bzw. verlängert wurden.<br />

(Anmerkung: die Ausstellung eines neuen<br />

Reisepasses ist kostengünstiger als<br />

die Beantragung eines Visum)<br />

Kinder unter 12 J. benötigen ihren eigenen<br />

Kinderpass, welcher mit einem Chip<br />

versehen sein muss.<br />

Visumpflicht besteht auch für Reise-<br />

zwecke, die nicht touristisch oder<br />

geschäftlich sind (z.B. journalistische<br />

Tätigkeit, Studium, Ausbildung,<br />

Forschung, Austauschprogramme,<br />

Vorträge, Arbeitsaufnahme, Au-pair,<br />

Heirat etc.).<br />

Prinzipiell müssen alle österreichischen<br />

Reisepässe bei der Einreise in die USA<br />

gültig sein.<br />

Kontaktieren Sie bitte in Ihrem eigenen<br />

Interesse rechtzeitig Ihr Reisebüro<br />

und klären noch einmal alle Voraussetzungen<br />

detailiert ab, um unliebsame<br />

Überraschungen zu vermeiden.<br />

Bei Ausstellung von Flugtickets ist unbedingt<br />

darauf zu achten, dass die<br />

Namensschreibweise (Vornamen und<br />

eventuelle Doppelnamen) mit jener des<br />

Reisepasses übereinstimmt.<br />

Wenn eine Behörde<br />

zum Einbrecher wird<br />

Reisende, die die USA per Flugzeug verlassen,<br />

sind aufgrund einschlägiger USamerikanischer<br />

Sicherheitsvorschriften<br />

dazu angehalten, ihr bei Austrian Airlines<br />

und anderen Österreich anfliegenden<br />

Fluggesellschaften zur Beförderung vorgesehenes<br />

Reisegepäck unversperrt einzuchecken.<br />

Versperrte Gepäckstücke werden in<br />

der Regel gewaltsam – ohne Beisein des<br />

Flugpassagiers- durch TSA-Bedienstete<br />

aufgebrochen und durchsucht.<br />

Schadenersatz wird seitens der<br />

jeweiligen Fluggesellschaft in derartigen<br />

Fällen grundsätzlich nicht<br />

geleistet.<br />

Zumindest teilweisen Schutz bietet<br />

die Verwendung eines TSA-Schlosses<br />

beim Gepäck. Ein TSA-Schloss ist eine<br />

spezielle Form eines Verschlusses, mit<br />

dem Gepäckstücke gesichert werden.<br />

Das TSA-Schloss wurde von der USamerikanischen<br />

Sicherheitsbehörde<br />

Transportation Security Administration<br />

(TSA) entwickelt, um zum Beispiel<br />

im internationalen Luftverkehr in<br />

die Vereinigten Staaten erleichterte<br />

Inspektionen des Gepäcks vorzunehmen.<br />

Sollte in einem Gepäckstück verdächtiges<br />

oder nicht identifizierbares Material durch<br />

die Röntgendurchleuchtung gefunden<br />

werden, so kann das TSA-Schloss mit<br />

einem Generalschlüssel geöffnet, das<br />

Gepäckstück durchsucht und das<br />

Schloss anschließend wieder verschlossen<br />

werden. Die Wahl des richtigen<br />

Zifferncodes zur Öffnung des regulären<br />

Gepäckschlosses ist daher bei<br />

mit TSA-Schlössern ausgestatteten<br />

Gepäckstücken nicht zur Öffnung notwendig.<br />

Aber Achtung: Ein TSA-<br />

Schloss kann relativ einfach geknackt<br />

werden, so dass es nur bedingt Schutz<br />

gegen ernsthafte Zugriffsversuche durch<br />

Unbefugte bietet.<br />

Handgepäck<br />

Bei Reisen in die USA darf lediglich<br />

1 Handgepäcksstück mitgenommen<br />

werden. Bitte beachten Sie, dass<br />

– abgesehen von Taschenmessern,<br />

Scheren, Nagelfeilen etc. – selbst die<br />

Mitnahme von Feuerzeugen an Bord<br />

von Flugzeugen, die in die USA fliegen,<br />

verboten ist! Diesbezüglich sollte jedenfalls<br />

Kontakt mit der Fluglinie über die<br />

individuellen Handgepäcks-Vorschriften<br />

aufgenommen werden.<br />

Weitere Hinweise betreffend<br />

die US-Einreisekontrollen<br />

Bei der Einreise in die USA werden<br />

mittlerweile an den meisten<br />

Grenzübergängen im Rahmen des US-<br />

VISIT Programms genauere Kontrollen<br />

der in die USA einreisenden Personen<br />

durchgeführt. Dabei werden unter anderem<br />

auch Fingerabdrücke erfasst und digitale<br />

Fotografien des Gesichts angefertigt.<br />

Dieser Vorgang dauert in der Regel<br />

lediglich acht bis zehn Sekunden.<br />

Dies bedeutet, dass auch von allen österreichischen<br />

Staatsbürgern bei der<br />

Einreise in die Vereinigten Staaten im<br />

Zuge der Grenzkontrolle biometrische<br />

Merkmale (Fingerabdrücke, digitales<br />

Foto) abgespeichert werden. Dieses<br />

„US-VISIT“-Kontrollsystem ist derzeit<br />

bereits bei sämtlichen größeren<br />

Grenzkontrollstellen der Vereinigten<br />

Staaten operativ.<br />

Achten Sie grundsätzlich darauf, dass<br />

die weiße oder grüne I-94-Karte, die<br />

bei der Einreise in den Pass geheftet<br />

wird, bei der Ausreise abgegeben<br />

wird (diese wird üblicherweise von der<br />

Fluggesellschaft beim Check-in entfernt).<br />

Die Verantwortung für eine ordnungs-<br />

gemäße Ausreiseregistrierung liegt bei<br />

den Ausreisenden selbst und nicht bei<br />

den US-Behörden. Nicht registrierte<br />

Ausreisen könnten in Zukunft vermehrt<br />

zu Problemen bei der Wiedereinreise<br />

führen. Sollten Sie dennoch versehentlich<br />

mit der weißen oder grünen I-94-<br />

Karte ausreisen, so können Sie sich von<br />

Österreich aus an die Botschaft der USA<br />

in Wien wenden.<br />

Wenn vertrauliche Daten<br />

den Besitzer wechseln<br />

US-Grenzschützer dürfen ohne weiteres<br />

Notebooks, Mobiltelefone, PDAs,<br />

MP3-Player und andere Geräte „von<br />

jeder Person, die versucht, in die USA<br />

einzureisen, zurückzukehren, diese wieder<br />

zu verlassen, durchzureisen oder zu<br />

bleiben“, durchsuchen, heißt es in der<br />

Richtlinie der US Customs and Border<br />

Protection(CBP).EinenkonkretenAnlass<br />

für eine solche Durchsuchung brauchen<br />

die Beamten nicht. Die US Immigration<br />

and Customs Enforcement (ICE) hat<br />

eine vergleichbare Richtlinie herausgegeben.<br />

Die beiden Behörden übernehmen<br />

Aufgaben des Grenzschutzes und<br />

der Zollkontrolle. Sie unterstehen beide<br />

dem US-Heimatschutzministerium<br />

(Department of Homeland Security,<br />

DHS).<br />

Die Durchsuchung von Dokumenten<br />

und elektronischen Geräten sei „ein<br />

entscheidendes Mittel zur Aufspürung<br />

von Terrorismus, Drogenschmuggel<br />

und anderen Angelegenheiten der nationalen<br />

Sicherheit“, begründet die CBP.<br />

Außerdem wollen die Beamten so illegaler<br />

Einwanderung, Schmuggelware,<br />

darunter Kinderpornografie und<br />

Wertpapiere, sowie Verletzungen von<br />

Urheber- und Markenrechten auf die<br />

Spur kommen.<br />

Laut der CBP-Richtlinie dürfen die<br />

Beamten zur gründlichen Prüfung Daten<br />

einbehalten oder kopieren. Die Daten<br />

dürfen sie an andere Regierungs- oder<br />

private Stellen weiterreichen, die diese<br />

Dokumente übersetzen, entschlüsseln<br />

oder aus anderen Gründen überprüfen.<br />

Nähere Informationen und Details<br />

auch zu anderen Ländern finden<br />

Sie auf dem Homepage des österreichischen<br />

Außenministeriums:<br />

http://www.bmeia.gv.at/<br />

14 15<br />

Foto:<strong>TWI</strong>-WS

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!