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Modernisierung von Mietwohnungen 2010 - WK-Hamburg

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A4.3.2 Weitergabe der BindungenDer Antragsteller ist verpflichtet, seine sich aus der Inanspruchnahme<strong>von</strong> Zuschüssen ergebenden Verpflichtungen seinem Rechtsnachfolgeraufzuerlegen, und zwar in der Weise, dass dieser wiederum gehalten ist,seine Rechtsnachfolger in gleicher Weise zu binden.5. Kombination mit anderen Förderprogrammen5.1 KfW-Programme „Wohnraum Modernisieren“und „Energieeffizient Sanieren“Im Rahmen dieser Programme können Maßnahmen zur Energieeinsparungbzw. <strong>Modernisierung</strong> an Wohngebäuden durch die KfW Förderbank mitzinsgünstigen Darlehen gefördert werden. Die KfW-Mittel können bei der<strong>WK</strong> beantragt werden.Wichtiger Hinweis bei gleichzeitiger Inanspruchnahme <strong>von</strong> Förderkreditender KfW und Zuschüssen der <strong>WK</strong> für dieselben <strong>Modernisierung</strong>s-und Instandsetzungsmaßnahmen:Die KfW bestimmt, dass eine Kombination der KfW-Darlehen mitanderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) zulässigist, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagendie Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die Anrechnungder Zuschüsse aus dem <strong>Hamburg</strong>er <strong>Modernisierung</strong>sprogrammerfolgt mit ihrem Barwert.Die Barwerte der Summe der laufenden Zuschüsse betragen:<strong>Modernisierung</strong>sförderung Programm A;6 Jahre degressive Raten: 83,8 %<strong>Modernisierung</strong>sförderung Programm A;6 Jahre linearer Verlauf: 80,7 %16M o d e r n i s i e r u n g v o n M i e t w o h n u n g e n

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