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Modernisierung von Mietwohnungen 2010 - WK-Hamburg

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B3.2 KostenbeitragFür die Gewährung der Zuschüsse wird ein einmaliger Kostenbeitrag inHöhe <strong>von</strong> 1 % der Gesamtsumme der Zuschüsse durch die <strong>WK</strong> erhoben.Werden die Zuschüsse nicht in Anspruch genommen oder aus Gründen,die in der Person des Antragstellers liegen, nicht ausgezahlt, wird derKostenbeitrag um die Hälfte reduziert.3.3 Anerkennung der Aufwendungen für Energieberatungund QualitätssicherungVor Beantragung <strong>von</strong> Fördermitteln ist ein <strong>Hamburg</strong>er Energiepass durchein lizenziertes <strong>Hamburg</strong>er Energiepassbüro zu erstellen und dem festgelegtenVerfahren der Qualitätssicherung zu unterziehen. Die Kosten fürEnergieberatung und Qualitätssicherung können im Rahmen der <strong>Modernisierung</strong>sförderungals Baunebenkosten anerkannt werden.3.4 Sonderförderung für innovative TechnologienFür den Einsatz besonders innovativer Dämmstoffe und Technologien imBereich der technischen Gebäudeausrüstung können weitere Fördermittelbeantragt werden. Über die Gewährung eines weiteren Zuschusses entscheidetdie <strong>WK</strong> in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklungund Umwelt.4. Bindungen aus der FörderungDie Förderung löst über einen Zeitraum <strong>von</strong> 10 Jahren ab den <strong>von</strong> der <strong>WK</strong>festgestellten mittleren Abschluss der Baumaßnahmen nachfolgendeBindungen aus. Die Regelungen gelten für bestehende wie auch neu begründeteMietverhältnisse gleichermaßen.4.1 Begrenzung der Mietpreisentwicklung4.1.1 Mietauswirkung bei preisgebundenem WohnraumBei preisgebundenen Wohnungen darf keine höhere als die nach dem<strong>Hamburg</strong>ischen Wohnungsbindungsgesetz (HmbWoBindG) preisrechtlichzulässige Miete erhoben werden.20M o d e r n i s i e r u n g v o n M i e t w o h n u n g e n

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