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Modernisierung von Mietwohnungen 2010 - WK-Hamburg

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D4.7 Sicherung der BindungenZur Sicherung der Bindungen ist gemäß Vordruck der <strong>WK</strong> zu ihren Gunsteneine beschränkt persönliche Dienstbarkeit in Abt. II im Range nach demSanierungsvermerk, jedoch vor allen Rechten in Abt. III des betreffendenGrundbuches einzutragen.Zur Sicherung der Ansprüche der <strong>WK</strong> (bei Verstößen gegen Bedingungenund Auflagen des <strong>Modernisierung</strong>svertrages) ist gemäß Vordruck der <strong>WK</strong> dieEintragung einer Grundschuld an ausbedungener Rangstelle vorzunehmen.Zur Sicherung der Zweckbestimmung der geförderten Wohnungen findet§ 18 Absatz 4 HmbWoFG entsprechende Anwendung.4.8 VertragsstrafeFür den Fall, dass es seitens des Zuschussempfängers zu Vertragsverletzungenkommt, sind im <strong>Modernisierung</strong>svertrag Vertragsstrafen vorgesehen.4.9 Fortbestand der BindungDie Bindungen aus der Förderung des Bauvorhabens erstrecken sich aufdie vereinbarte planmäßige Laufzeit gemäß Nummer 4.1. Dies gilt auch fürden Fall, dass die Fördermittel nicht in voller Höhe abgefordert oder vomAntragsteller zurückgezahlt werden.5. Kombination mit anderen Förderprogrammen5.1 KfW-Programme „Wohnraum Modernisieren“und „Energieeffizient Sanieren“Im Rahmen dieser Programme können Maßnahmen zur Energieeinsparungbzw. <strong>Modernisierung</strong> an Wohngebäuden durch die KfW Förderbank mitzinsgünstigen Darlehen gefördert werden. Die KfW-Mittel können bei der<strong>WK</strong> beantragt werden.5.2 KumulationsverboteMaßnahmen, für die andere Fördermittel in Anspruch genommen werden,werden nach diesen Fördergrundsätzen nicht gefördert, es sei denn, dieanderen Fördermittel werden ausdrücklich zur Ergänzung der Förderungnach diesen Fördergrundsätzen gewährt.M o d e r n i s i e r u n g v o n M i e t w o h n u n g e n35

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