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Modernisierung von Mietwohnungen 2010 - WK-Hamburg

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D3.2 Förderfähige KostenDie Obergrenze der förderfähigen Kosten betragen in Abhängigkeit zurLaufzeit der damit verbundenen Bindungen höchstens:• 740,- €/m² bei 12-jähriger Bindung;• 920,- €/m² bei 15-jähriger Bindung;• 1.100,- €/m² bei 18-jähriger Bindung;• 1.275,- €/m² bei 21-jähriger Bindung.Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die technisch erforderlichund wirtschaftlich sinnvoll sind. Zur Prüfung der Angemessenheit derKosten werden Standards aus dem öffentlich geförderten Wohnungsbauzugrunde gelegt.Die förderfähigen Kosten werden gebildet aus den Baukosten einschließlichder damit verbundenen technischen Nebenkosten sowie den Finanzierungskosten.3.3 Baukostenzuschuss3.3.1 AllgemeinesIm Rahmen der festgestellten förderfähigen Kosten werden diejenigenKosten durch einen Baukostenzuschuss abgedeckt, deren Finanzierungdurch den modernisierungsbedingten Mehrertrag des Grundstückesnach § 559 BGB unter Beachtung der festgelegten Mieteckwerte (vgl. Nr.4.1) nicht möglich ist. Der Mehrertrag des Gebäudes ergibt sich aus derDifferenz zwischen• der Summe der anerkannten (angemessenen) Durchschnitts-Nettokaltmietenvor Durchführung der <strong>Modernisierung</strong> und• der Summe der durch diese Förderung vorgegebenen, langfristig erzielbarenNettokaltmieten zum Ende des Bindungszeitraumesabzüglich verschiedener berücksichtigungsfähiger Mehraufwendungen(s.u.).M o d e r n i s i e r u n g v o n M i e t w o h n u n g e n29

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