Michaelbote Dezember 2010 - Stadt Zeitz
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AmtsblAtt der stAdt ZeitZ<br />
MichaelBOTe<br />
Auflösung des Abwasserzweckverbandes<br />
Maibachtal zum 31. 12. <strong>2010</strong><br />
hier:<br />
Genehmigung gemäß § 14 Abs. 2 GKG LSA<br />
Auf Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über kommunale<br />
Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA)<br />
i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO<br />
LSA), dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(VwVfG LSA) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)<br />
– Fundstellennachweis siehe Anlage – ergeht folgender<br />
bescheid:<br />
1. Die mit Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />
Maibachtal vom 12. 10. <strong>2010</strong> unter der<br />
Beschluss-Nr. -2-<strong>2010</strong> beschlossene Auflösung des Abwasserzweckverbandes<br />
Maibachtal mit Wirkung vom 31. 12.<br />
<strong>2010</strong> wird hiermit genehmigt.<br />
2. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.<br />
26. 11. <strong>2010</strong><br />
Im Auftrag<br />
Hartmann, Kommunalaufsicht<br />
Überleitung des AZV Maibachtal<br />
in den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Durch die entsprechenden Gebietsänderungsverträge wurden<br />
die ehemaligen Mitgliedsgemeinden Luckenau, Nonnewitz und<br />
Theißen zum 01. 07. 2009 bzw. zum 01. 01. <strong>2010</strong> in die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> eingegliedert. Damit wurde die Auflösung des Abwasserzweckverbandes<br />
Maibachtal erforderlich.<br />
Mit dem 01. 01. 2011 erfolgt die Überleitung des Verbandes in<br />
den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, der als<br />
Rechtsnachfolger die Abwasserentsorgung in den genannten<br />
Gebieten weiterführend wahrnehmen wird.<br />
Alle bis zum 31. 12. <strong>2010</strong> durch den AZV Maibachtal erstellten<br />
Bescheide und getroffenen Anordnungen behalten weiterhin<br />
Bestandskraft, da sie noch auf der Grundlage des gültigen Satzungswerkes<br />
des Verbandes erstellt bzw. getroffen wurden.<br />
Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes stehen Ihnen wie bisher in<br />
den Geschäftsräumen in der Schulstraße 9 in 06711 <strong>Zeitz</strong>/OT<br />
Theißen zur Verfügung.<br />
Theißen, den 06. 12. <strong>2010</strong><br />
schenk, Verbandsgeschäftsführer<br />
Vorläufige Festsetzung der Grundsteuer und<br />
der Gewerbesteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
für das Gebiet der ehemaligen <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> für das Kalenderjahr<br />
2011 durch öffentliche Bekanntmachung:<br />
Hiermit wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 gemäß<br />
§ 96 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung LSA in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, für<br />
das Gebiet der ehemaligen <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, vorläufig festgesetzt.<br />
Diese vorläufige Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung<br />
betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2011 die<br />
gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie<br />
wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 gem. § 27 Abs.<br />
3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />
mit den zuletzt für das Kalenderjahr <strong>2010</strong> veranlagten Betrag<br />
vorläufig festgesetzt. Diese vorläufige Steuerfestsetzung hat mit<br />
dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung<br />
eines schriftlichen Steuerbescheides und verpflichtet den Steuerpflichtigen<br />
zur Zahlung.<br />
Es gelten vorläufig die Grundsteuerhebesätze des Vorjahres. Diese<br />
betragen:<br />
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe –<br />
Grundsteuer A 300 v. H.<br />
b) für die Grundstücke –<br />
Grundsteuer b 400 v. H.<br />
c) Gewerbesteuer 400 v. H.<br />
der Steuermessbeträge.<br />
Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch<br />
Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender<br />
vorläufiger Grundsteuerbescheid erteilt.<br />
Die Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung erfolgt nach<br />
§ 19 des Gewerbesteuergesetzes.<br />
Sobald durch den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> der Beschluss über<br />
die Festsetzung der Hebesätze für das Kalenderjahr 2011 gefasst<br />
und durch die Kommunalaufsicht bestätigt worden ist, wird die<br />
Steuer gemäß § 165 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung endgültig<br />
festgesetzt.<br />
Zahlungsaufforderung:<br />
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung<br />
der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grund-<br />
steuer, wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, unter Angabe<br />
des Kassenzeichens auf das Konto der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> bei der<br />
zu entrichten.<br />
sparkasse burgenlandkreis<br />
Konto-Nr.: 3 200 000 030<br />
blZ: 800 530 00<br />
rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese vorläufige Steuerfestsetzung kann innerhalb eines<br />
Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />
bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Der Oberbürgermeister, Altmarkt 1 in<br />
06712 <strong>Zeitz</strong> einzulegen.<br />
bitte beachten sie:<br />
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten<br />
Zahlungspflicht.<br />
<strong>Zeitz</strong>, den 23. 12. <strong>2010</strong><br />
dr. Kunze<br />
Oberbürgermeister<br />
1. Jahrgang | 24. <strong>Dezember</strong> <strong>2010</strong> 17