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Michaelbote Dezember 2010 - Stadt Zeitz

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AmtsblAtt der stAdt ZeitZ<br />

MichaelBOTe<br />

Auflösung des Abwasserzweckverbandes<br />

Maibachtal zum 31. 12. <strong>2010</strong><br />

hier:<br />

Genehmigung gemäß § 14 Abs. 2 GKG LSA<br />

Auf Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über kommunale<br />

Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA)<br />

i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO<br />

LSA), dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(VwVfG LSA) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)<br />

– Fundstellennachweis siehe Anlage – ergeht folgender<br />

bescheid:<br />

1. Die mit Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />

Maibachtal vom 12. 10. <strong>2010</strong> unter der<br />

Beschluss-Nr. -2-<strong>2010</strong> beschlossene Auflösung des Abwasserzweckverbandes<br />

Maibachtal mit Wirkung vom 31. 12.<br />

<strong>2010</strong> wird hiermit genehmigt.<br />

2. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.<br />

26. 11. <strong>2010</strong><br />

Im Auftrag<br />

Hartmann, Kommunalaufsicht<br />

Überleitung des AZV Maibachtal<br />

in den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Durch die entsprechenden Gebietsänderungsverträge wurden<br />

die ehemaligen Mitgliedsgemeinden Luckenau, Nonnewitz und<br />

Theißen zum 01. 07. 2009 bzw. zum 01. 01. <strong>2010</strong> in die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> eingegliedert. Damit wurde die Auflösung des Abwasserzweckverbandes<br />

Maibachtal erforderlich.<br />

Mit dem 01. 01. 2011 erfolgt die Überleitung des Verbandes in<br />

den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, der als<br />

Rechtsnachfolger die Abwasserentsorgung in den genannten<br />

Gebieten weiterführend wahrnehmen wird.<br />

Alle bis zum 31. 12. <strong>2010</strong> durch den AZV Maibachtal erstellten<br />

Bescheide und getroffenen Anordnungen behalten weiterhin<br />

Bestandskraft, da sie noch auf der Grundlage des gültigen Satzungswerkes<br />

des Verbandes erstellt bzw. getroffen wurden.<br />

Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes stehen Ihnen wie bisher in<br />

den Geschäftsräumen in der Schulstraße 9 in 06711 <strong>Zeitz</strong>/OT<br />

Theißen zur Verfügung.<br />

Theißen, den 06. 12. <strong>2010</strong><br />

schenk, Verbandsgeschäftsführer<br />

Vorläufige Festsetzung der Grundsteuer und<br />

der Gewerbesteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

für das Gebiet der ehemaligen <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> für das Kalenderjahr<br />

2011 durch öffentliche Bekanntmachung:<br />

Hiermit wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 gemäß<br />

§ 96 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung LSA in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, für<br />

das Gebiet der ehemaligen <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, vorläufig festgesetzt.<br />

Diese vorläufige Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung<br />

betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2011 die<br />

gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie<br />

wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 gem. § 27 Abs.<br />

3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />

mit den zuletzt für das Kalenderjahr <strong>2010</strong> veranlagten Betrag<br />

vorläufig festgesetzt. Diese vorläufige Steuerfestsetzung hat mit<br />

dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung<br />

eines schriftlichen Steuerbescheides und verpflichtet den Steuerpflichtigen<br />

zur Zahlung.<br />

Es gelten vorläufig die Grundsteuerhebesätze des Vorjahres. Diese<br />

betragen:<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe –<br />

Grundsteuer A 300 v. H.<br />

b) für die Grundstücke –<br />

Grundsteuer b 400 v. H.<br />

c) Gewerbesteuer 400 v. H.<br />

der Steuermessbeträge.<br />

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch<br />

Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender<br />

vorläufiger Grundsteuerbescheid erteilt.<br />

Die Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung erfolgt nach<br />

§ 19 des Gewerbesteuergesetzes.<br />

Sobald durch den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> der Beschluss über<br />

die Festsetzung der Hebesätze für das Kalenderjahr 2011 gefasst<br />

und durch die Kommunalaufsicht bestätigt worden ist, wird die<br />

Steuer gemäß § 165 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung endgültig<br />

festgesetzt.<br />

Zahlungsaufforderung:<br />

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung<br />

der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grund-<br />

steuer, wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, unter Angabe<br />

des Kassenzeichens auf das Konto der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> bei der<br />

zu entrichten.<br />

sparkasse burgenlandkreis<br />

Konto-Nr.: 3 200 000 030<br />

blZ: 800 530 00<br />

rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese vorläufige Steuerfestsetzung kann innerhalb eines<br />

Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />

erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Der Oberbürgermeister, Altmarkt 1 in<br />

06712 <strong>Zeitz</strong> einzulegen.<br />

bitte beachten sie:<br />

Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten<br />

Zahlungspflicht.<br />

<strong>Zeitz</strong>, den 23. 12. <strong>2010</strong><br />

dr. Kunze<br />

Oberbürgermeister<br />

1. Jahrgang | 24. <strong>Dezember</strong> <strong>2010</strong> 17

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