15.08.2012 Aufrufe

Demoskopie und Demokratie

Demoskopie und Demokratie

Demoskopie und Demokratie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ein Großteil der Wähler interessiert sich vor allem in dem kurzen Zeitraum vor<br />

anstehenden Wahlen für das politische Geschehen, bleibt jedoch auch dann in einer<br />

eher passiven Rolle. In dieser Zeit benötigt der Wähler aktuelle <strong>und</strong> präzise<br />

Informationen, um eine rationale Wahlentscheidung treffen zu können. Die<br />

Veröffentlichung von exit polls wurde jedoch gem.<br />

§ 32 II BWG eingeschränkt. Nach dieser Regelung ist die Publikation von<br />

Ergebnissen von am Wahltage (§ 16 BWG) nach der Stimmabgabe (§ 56 BWO)<br />

durchgeführten Befragungen von Wählern vor Schließung der Wahllokale (§§ 47, 48<br />

BWO) untersagt. In dieser Arbeit wird daher die Verfassungsmäßigkeit des § 32 II<br />

BWG unter der Berücksichtigung<br />

- der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 I, S. 1, 1. Halbsatz GG,<br />

- der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 I, S.1, 2. Halbsatz GG,<br />

- der Pressefreiheit gemäß Art. 5 I, S. 2, 1 Alt. GG,<br />

- der R<strong>und</strong>funkfreiheit gemäß Art. 5 I, S. 2, 2 Alt. GG,<br />

- des Zensurverbotes gemäß Art. 5 I, S. 3 GG,<br />

- der Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 III GG, <strong>und</strong><br />

- der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 I GG<br />

geprüft. Ziel ist es dabei, eine Antwort auf die Frage zu geben, ob das Verbot der<br />

Veröffentlichung von exit polls am Wahltag vor dem Hintergr<strong>und</strong> ihrer gestiegenen<br />

Zuverlässigkeit in den letzten Jahren noch verfassungsgemäß ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!