Demoskopie und Demokratie
Demoskopie und Demokratie
Demoskopie und Demokratie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ein Großteil der Wähler interessiert sich vor allem in dem kurzen Zeitraum vor<br />
anstehenden Wahlen für das politische Geschehen, bleibt jedoch auch dann in einer<br />
eher passiven Rolle. In dieser Zeit benötigt der Wähler aktuelle <strong>und</strong> präzise<br />
Informationen, um eine rationale Wahlentscheidung treffen zu können. Die<br />
Veröffentlichung von exit polls wurde jedoch gem.<br />
§ 32 II BWG eingeschränkt. Nach dieser Regelung ist die Publikation von<br />
Ergebnissen von am Wahltage (§ 16 BWG) nach der Stimmabgabe (§ 56 BWO)<br />
durchgeführten Befragungen von Wählern vor Schließung der Wahllokale (§§ 47, 48<br />
BWO) untersagt. In dieser Arbeit wird daher die Verfassungsmäßigkeit des § 32 II<br />
BWG unter der Berücksichtigung<br />
- der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 I, S. 1, 1. Halbsatz GG,<br />
- der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 I, S.1, 2. Halbsatz GG,<br />
- der Pressefreiheit gemäß Art. 5 I, S. 2, 1 Alt. GG,<br />
- der R<strong>und</strong>funkfreiheit gemäß Art. 5 I, S. 2, 2 Alt. GG,<br />
- des Zensurverbotes gemäß Art. 5 I, S. 3 GG,<br />
- der Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 III GG, <strong>und</strong><br />
- der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 I GG<br />
geprüft. Ziel ist es dabei, eine Antwort auf die Frage zu geben, ob das Verbot der<br />
Veröffentlichung von exit polls am Wahltag vor dem Hintergr<strong>und</strong> ihrer gestiegenen<br />
Zuverlässigkeit in den letzten Jahren noch verfassungsgemäß ist.