Wissenschaftlicher Beirat der CUTEC-Institut GmbH
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Geschäftsordnung<br />
Geschäftsordnung für den Wissenschaftlichen <strong>Beirat</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>CUTEC</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>GmbH</strong><br />
§ 1<br />
1. Der Wissenschaftliche <strong>Beirat</strong> hat die Aufgabe, die wissenschaftliche Arbeit des<br />
<strong>Institut</strong>es zu begutachten und die Organe <strong>der</strong> Gesellschaft in allen wesentlichen<br />
wissenschaftlichen Angelegenheiten, insbeson<strong>der</strong>e<br />
a) bei <strong>der</strong> Forschungsplanung und <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Forschungsprogramme,<br />
b) bei Ausbau und Investitionsprogrammen,<br />
c) bei <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Forschungseinrichtungen und<br />
sonstigen an <strong>der</strong> Arbeit des <strong>Institut</strong>es interessierten Kreisen,<br />
d) bei <strong>der</strong> Besetzung <strong>der</strong> Stelle des Geschäftsführers<br />
zu beraten.<br />
2. Der <strong>Beirat</strong> und seine einzelnen Mitglie<strong>der</strong> können im Rahmen ihrer Aufgaben<br />
von sich aus den Organen <strong>der</strong> Gesellschaft Vorschläge und Anregungen unterbreiten.<br />
Soweit solche Vorschläge und Anregungen von einzelnen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des <strong>Beirat</strong>es ausgehen, sind sie dem <strong>Beirat</strong> zur Kenntnis zu geben.<br />
§ 2<br />
1. Der <strong>Beirat</strong> wählt aus seiner Mitte für die Dauer von drei Jahren eine Vorsitzende<br />
o<strong>der</strong> einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende o<strong>der</strong> einen stellvertretenden<br />
Vorsitzenden. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig.<br />
2. Die Vorsitzende o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende des Aufsichtsrates leitet die Wahl zum<br />
Vorsitz des Wissenschaftlichen <strong>Beirat</strong>es.<br />
3. Die Geschäftsführung nimmt auf Einladung <strong>der</strong> Vorsitzenden o<strong>der</strong> des<br />
Vorsitzenden des Wissenschaftlichen <strong>Beirat</strong>es – ggf. zeitweise – an den Sitzungen<br />
des <strong>Beirat</strong>es teil. An<strong>der</strong>e <strong>Institut</strong>sangehörige können zu den Sitzungen hinzugezogen<br />
werden. Die Geschäftsführung und die übrigen nicht zum Wissenschaftlichen<br />
<strong>Beirat</strong> gehörenden Sitzungsteilnehmer haben kein Stimmrecht.