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Wissenschaftlicher Beirat der CUTEC-Institut GmbH

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Geschäftsordnung<br />

Geschäftsordnung für den Wissenschaftlichen <strong>Beirat</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>CUTEC</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>GmbH</strong><br />

§ 1<br />

1. Der Wissenschaftliche <strong>Beirat</strong> hat die Aufgabe, die wissenschaftliche Arbeit des<br />

<strong>Institut</strong>es zu begutachten und die Organe <strong>der</strong> Gesellschaft in allen wesentlichen<br />

wissenschaftlichen Angelegenheiten, insbeson<strong>der</strong>e<br />

a) bei <strong>der</strong> Forschungsplanung und <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Forschungsprogramme,<br />

b) bei Ausbau und Investitionsprogrammen,<br />

c) bei <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Forschungseinrichtungen und<br />

sonstigen an <strong>der</strong> Arbeit des <strong>Institut</strong>es interessierten Kreisen,<br />

d) bei <strong>der</strong> Besetzung <strong>der</strong> Stelle des Geschäftsführers<br />

zu beraten.<br />

2. Der <strong>Beirat</strong> und seine einzelnen Mitglie<strong>der</strong> können im Rahmen ihrer Aufgaben<br />

von sich aus den Organen <strong>der</strong> Gesellschaft Vorschläge und Anregungen unterbreiten.<br />

Soweit solche Vorschläge und Anregungen von einzelnen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des <strong>Beirat</strong>es ausgehen, sind sie dem <strong>Beirat</strong> zur Kenntnis zu geben.<br />

§ 2<br />

1. Der <strong>Beirat</strong> wählt aus seiner Mitte für die Dauer von drei Jahren eine Vorsitzende<br />

o<strong>der</strong> einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende o<strong>der</strong> einen stellvertretenden<br />

Vorsitzenden. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig.<br />

2. Die Vorsitzende o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende des Aufsichtsrates leitet die Wahl zum<br />

Vorsitz des Wissenschaftlichen <strong>Beirat</strong>es.<br />

3. Die Geschäftsführung nimmt auf Einladung <strong>der</strong> Vorsitzenden o<strong>der</strong> des<br />

Vorsitzenden des Wissenschaftlichen <strong>Beirat</strong>es – ggf. zeitweise – an den Sitzungen<br />

des <strong>Beirat</strong>es teil. An<strong>der</strong>e <strong>Institut</strong>sangehörige können zu den Sitzungen hinzugezogen<br />

werden. Die Geschäftsführung und die übrigen nicht zum Wissenschaftlichen<br />

<strong>Beirat</strong> gehörenden Sitzungsteilnehmer haben kein Stimmrecht.

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