Ein Service <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Justiz inZusammenarbeit mit <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong>§ 22 (weggefallen)-§ 23 Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85(1) Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b <strong>de</strong>s Fahrpersonalgesetzes han<strong>de</strong>lt, wer alsUnternehmer gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 <strong>de</strong>s Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerätim Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 26 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 561/2006<strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 15. März 2006 (ABl. EU Nr. L 102 S. 1), verstößt, in<strong>de</strong>m ervorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig1. entgegen Artikel 3 Abs. 1 erster Halbsatz ein Kontrollgerät nicht einbaut o<strong>de</strong>r nicht benutzt,2. entgegen Artikel 13 für das ordnungsgemäße Funktionieren <strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r die ordnungsgemäßeBenutzung <strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fahrerkarte nicht sorgt,3. entgegen Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 eine ausreichen<strong>de</strong> Anzahl Schaublätter nicht aushändigt,4. entgegen Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 ein Schaublatt aushändigt, das sich für das eingebauteKontrollgerät nicht eignet,5. entgegen Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 2 nicht dafür Sorge trägt, dass <strong>de</strong>r dort genannte Ausdruckordnungsgemäß erfolgen kann,6. entgegen Artikel 14 Abs. 2 Satz 3 ein Schaublatt nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vorlegt o<strong>de</strong>r nicht o<strong>de</strong>r nichtrechtzeitig aushändigt o<strong>de</strong>r7. entgegen Artikel 16 Abs. 1 Unterabs. 1, auch in Verbindung mit Unterabs. 2, eine Reparatur nicht, nichtrichtig o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig durchführen lässt.(2) Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b <strong>de</strong>s Fahrpersonalgesetzes han<strong>de</strong>lt, wer als Fahrergegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 verstößt, in<strong>de</strong>m er vorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig1. entgegen Artikel 3 Abs. 1 erster Halbsatz ein Kontrollgerät nicht benutzt,2. entgegen Artikel 13 für das ordnungsgemäße Funktionieren <strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r die ordnungsgemäßeBenutzung <strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fahrerkarte nicht sorgt,3. entgegen Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 2 nicht dafür Sorge trägt, dass <strong>de</strong>r dort genannte Ausdruckordnungsgemäß erfolgen kann,4. entgegen Artikel 14 Abs. 4 Buchstabe a Unterabs. 3 Satz 2 o<strong>de</strong>r 3 eine an<strong>de</strong>re Fahrerkarte, eine <strong>de</strong>fekteFahrerkarte o<strong>de</strong>r eine Fahrerkarte, <strong>de</strong>ren Gültigkeit abgelaufen ist, benutzt,5. entgegen Artikel 15 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 o<strong>de</strong>r Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 o<strong>de</strong>r 3 ein Schaublatt o<strong>de</strong>reine Fahrerkarte verwen<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r entnimmt,6. entgegen Artikel 15 Abs. 1 Unterabs. 5 einen Ausdruck nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig fertigt o<strong>de</strong>r eine dortgenannte Angabe o<strong>de</strong>r eine dort genannte Zeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitigeinträgt,7. entgegen Artikel 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 1 ein Schaublatt o<strong>de</strong>r eine Fahrerkarte nicht benutzt,8. entgegen Artikel 15 Absatz 2 Unterabsatz 2 o<strong>de</strong>r Unterabsatz 4 o<strong>de</strong>r Absatz 5 Buchstabe e eine Eintragungo<strong>de</strong>r eine Än<strong>de</strong>rung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Weise o<strong>de</strong>r nichtvor Fahrtantritt vornimmt,9. einer Vorschrift <strong>de</strong>s Artikels 15 Abs. 3 über die Zeitmarkierung auf <strong>de</strong>m Schaublatt o<strong>de</strong>r das Betätigen <strong>de</strong>rSchaltvorrichtung <strong>de</strong>s Kontrollgerätes zuwi<strong>de</strong>rhan<strong>de</strong>lt,9a. entgegen Artikel 15 Absatz 5 Buchstabe a bis c o<strong>de</strong>r Buchstabe d eine dort genannte Angabe nicht, nichtrichtig, nicht vollständig, nicht in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Weise o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig einträgt,10. entgegen Artikel 15 Abs. 5a Unterabs. 1 Satz 1 ein Symbol nicht o<strong>de</strong>r nicht richtig eingibt,11. entgegen Artikel 15 Abs. 7 Buchstabe a o<strong>de</strong>r b ein Schaublatt, die Fahrerkarte, einen Ausdruck o<strong>de</strong>r einehandschriftliche Aufzeichnung nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vorlegt,12. entgegen Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 1 eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständigo<strong>de</strong>r nicht für die vorgeschriebene Dauer vermerkt,- Seite 14 von 41 -
Ein Service <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Justiz inZusammenarbeit mit <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong>13. entgegen Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 2 eine Angabe nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig ausdrucken lässt o<strong>de</strong>rnicht, nicht richtig, nicht vollständig o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig macht o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ausdruck nicht o<strong>de</strong>r nichtrechtzeitig mit <strong>de</strong>r Unterschrift versieht o<strong>de</strong>r14. entgegen Artikel 16 Abs. 3 Unterabs. 3 die Fahrt ohne Fahrerkarte fortsetzt.(3) Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b <strong>de</strong>s Fahrpersonalgesetzes han<strong>de</strong>lt, wer alsWerkstattinhaber o<strong>de</strong>r als Installateur vorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig entgegen Artikel 12 Abs. 1 Unterabs. 1 <strong>de</strong>rVerordnung (EWG) Nr. 3821/85 ein Kontrollgerät einbaut o<strong>de</strong>r repariert.(4) Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 2 Buchstabe b o<strong>de</strong>r Nr. 4 Buchstabe b <strong>de</strong>sFahrpersonalgesetzes han<strong>de</strong>lt, wer als Unternehmer, Fahrer, Werkstattinhaber o<strong>de</strong>r als Installateur vorsätzlicho<strong>de</strong>r fahrlässig entgegen Artikel 15 Abs. 8 <strong>de</strong>r Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 Aufzeichnungen auf <strong>de</strong>mSchaublatt verfälscht, unterdrückt o<strong>de</strong>r vernichtet o<strong>de</strong>r Speicherinhalte <strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fahrerkarteo<strong>de</strong>r die ausgedruckten Dokumente von <strong>de</strong>m Kontrollgerät nach Anhang I B verfälscht, unterdrückt o<strong>de</strong>rvernichtet o<strong>de</strong>r eine Einrichtung hierfür im Fahrzeug bereithält.§ 24 Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b <strong>de</strong>s Fahrpersonalgesetzes han<strong>de</strong>lt, wer als Fahrervorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig entgegen Artikel 2 Abs. 4 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 2135/98 <strong>de</strong>s Rates vom 24.September 1998 zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und<strong>de</strong>r Richtlinie 88/599/EWG über die Anwendung <strong>de</strong>r Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85(ABl. EG Nr. L 274 S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 1360/ 2002 <strong>de</strong>r Kommission vom 13. Juni 2002 (ABl.EG Nr. L 207 S. 1) geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist, eine Angabe nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig ausdruckt o<strong>de</strong>r nicht o<strong>de</strong>r nichtrechtzeitig überträgt o<strong>de</strong>r das ausgedruckte Dokument nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig unterzeichnet.§ 25 Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen gegen das AETR(1) Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b <strong>de</strong>s Fahrpersonalgesetzes han<strong>de</strong>lt, werals Unternehmer gegen das Europäische Übereinkommen über die Arbeit <strong>de</strong>s im internationalen Straßenverkehrbeschäftigten Fahrpersonals (AETR) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 31. Juli 1985 (BGBl. 1985 II S. 889),das zuletzt durch Artikel 1 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 2. November 2011 (BGBl. 2011 II S. 1095) geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist,verstößt, in<strong>de</strong>m er vorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig1. entgegen Artikel 5 einen Fahrer einsetzt, <strong>de</strong>r die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt,2. entgegen Artikel 11 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 o<strong>de</strong>r Absatz 3, Artikel 7Absatz 1 o<strong>de</strong>r Artikel 8 Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 3, 5, 6 Buchstabe a o<strong>de</strong>r Buchstabe c Satz 1, 3 o<strong>de</strong>r Satz4 o<strong>de</strong>r Absatz 7 <strong>de</strong>n Fahrbetrieb nicht o<strong>de</strong>r nicht richtig organisiert,3. entgegen Artikel 11 Absatz 2 Satz 2 einen festgestellten Verstoß gegen das Übereinkommen nicht o<strong>de</strong>rnicht rechtzeitig abstellt o<strong>de</strong>r eine dort genannte Maßnahme nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig trifft,4. entgegen Artikel 10 <strong>de</strong>s Anhangs für das einwandfreie Funktionieren o<strong>de</strong>r die ordnungsgemäße Benutzung<strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fahrerkarte nicht sorgt,5. entgegen Artikel 11 Absatz 1 <strong>de</strong>s Anhangs ein dort genanntes Schaublatt nicht o<strong>de</strong>r nicht richtigaushändigt o<strong>de</strong>r nicht dafür Sorge trägt, dass ein dort genannter Ausdruck erfolgen kann,6. entgegen Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a Satz 1 <strong>de</strong>s Anhangs ein Schaublatt o<strong>de</strong>r eine Kopie nicht o<strong>de</strong>rnicht min<strong>de</strong>stens ein Jahr aufbewahrt,7. entgegen Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a Satz 3 <strong>de</strong>s Anhangs ein Schaublatt nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitigaushändigt,8. entgegen Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii <strong>de</strong>s Anhangs nicht sicherstellt, dass alle Daten aus <strong>de</strong>rFahrzeugeinheit und <strong>de</strong>r Fahrerkarte heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens zwölf Monate aufbewahrtwer<strong>de</strong>n und die Daten auf Verlangen zur Verfügung stehen,9. entgegen Artikel 12 Absatz 8 Satz 1 <strong>de</strong>s Anhangs eine Aufzeichnung auf <strong>de</strong>m Schaublatt, <strong>de</strong>nSpeicherinhalt <strong>de</strong>s Kontrollgeräts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fahrerkarte o<strong>de</strong>r ein ausgedrucktes Dokument verfälscht,unterdrückt o<strong>de</strong>r vernichtet o<strong>de</strong>r10. entgegen Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 1 <strong>de</strong>s Anhangs eine Reparatur nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitigdurchführen lässt.- Seite 15 von 41 -