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Fahrpersonalverordnung - FPersV - Rim-akademie.de

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Ein Service <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Justiz inZusammenarbeit mit <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong>§ 22 (weggefallen)-§ 23 Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85(1) Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b <strong>de</strong>s Fahrpersonalgesetzes han<strong>de</strong>lt, wer alsUnternehmer gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 <strong>de</strong>s Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerätim Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 26 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 561/2006<strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 15. März 2006 (ABl. EU Nr. L 102 S. 1), verstößt, in<strong>de</strong>m ervorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig1. entgegen Artikel 3 Abs. 1 erster Halbsatz ein Kontrollgerät nicht einbaut o<strong>de</strong>r nicht benutzt,2. entgegen Artikel 13 für das ordnungsgemäße Funktionieren <strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r die ordnungsgemäßeBenutzung <strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fahrerkarte nicht sorgt,3. entgegen Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 eine ausreichen<strong>de</strong> Anzahl Schaublätter nicht aushändigt,4. entgegen Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 ein Schaublatt aushändigt, das sich für das eingebauteKontrollgerät nicht eignet,5. entgegen Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 2 nicht dafür Sorge trägt, dass <strong>de</strong>r dort genannte Ausdruckordnungsgemäß erfolgen kann,6. entgegen Artikel 14 Abs. 2 Satz 3 ein Schaublatt nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vorlegt o<strong>de</strong>r nicht o<strong>de</strong>r nichtrechtzeitig aushändigt o<strong>de</strong>r7. entgegen Artikel 16 Abs. 1 Unterabs. 1, auch in Verbindung mit Unterabs. 2, eine Reparatur nicht, nichtrichtig o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig durchführen lässt.(2) Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b <strong>de</strong>s Fahrpersonalgesetzes han<strong>de</strong>lt, wer als Fahrergegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 verstößt, in<strong>de</strong>m er vorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig1. entgegen Artikel 3 Abs. 1 erster Halbsatz ein Kontrollgerät nicht benutzt,2. entgegen Artikel 13 für das ordnungsgemäße Funktionieren <strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r die ordnungsgemäßeBenutzung <strong>de</strong>s Kontrollgerätes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fahrerkarte nicht sorgt,3. entgegen Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 2 nicht dafür Sorge trägt, dass <strong>de</strong>r dort genannte Ausdruckordnungsgemäß erfolgen kann,4. entgegen Artikel 14 Abs. 4 Buchstabe a Unterabs. 3 Satz 2 o<strong>de</strong>r 3 eine an<strong>de</strong>re Fahrerkarte, eine <strong>de</strong>fekteFahrerkarte o<strong>de</strong>r eine Fahrerkarte, <strong>de</strong>ren Gültigkeit abgelaufen ist, benutzt,5. entgegen Artikel 15 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 o<strong>de</strong>r Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 o<strong>de</strong>r 3 ein Schaublatt o<strong>de</strong>reine Fahrerkarte verwen<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r entnimmt,6. entgegen Artikel 15 Abs. 1 Unterabs. 5 einen Ausdruck nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig fertigt o<strong>de</strong>r eine dortgenannte Angabe o<strong>de</strong>r eine dort genannte Zeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitigeinträgt,7. entgegen Artikel 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 1 ein Schaublatt o<strong>de</strong>r eine Fahrerkarte nicht benutzt,8. entgegen Artikel 15 Absatz 2 Unterabsatz 2 o<strong>de</strong>r Unterabsatz 4 o<strong>de</strong>r Absatz 5 Buchstabe e eine Eintragungo<strong>de</strong>r eine Än<strong>de</strong>rung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Weise o<strong>de</strong>r nichtvor Fahrtantritt vornimmt,9. einer Vorschrift <strong>de</strong>s Artikels 15 Abs. 3 über die Zeitmarkierung auf <strong>de</strong>m Schaublatt o<strong>de</strong>r das Betätigen <strong>de</strong>rSchaltvorrichtung <strong>de</strong>s Kontrollgerätes zuwi<strong>de</strong>rhan<strong>de</strong>lt,9a. entgegen Artikel 15 Absatz 5 Buchstabe a bis c o<strong>de</strong>r Buchstabe d eine dort genannte Angabe nicht, nichtrichtig, nicht vollständig, nicht in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Weise o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig einträgt,10. entgegen Artikel 15 Abs. 5a Unterabs. 1 Satz 1 ein Symbol nicht o<strong>de</strong>r nicht richtig eingibt,11. entgegen Artikel 15 Abs. 7 Buchstabe a o<strong>de</strong>r b ein Schaublatt, die Fahrerkarte, einen Ausdruck o<strong>de</strong>r einehandschriftliche Aufzeichnung nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vorlegt,12. entgegen Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 1 eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständigo<strong>de</strong>r nicht für die vorgeschriebene Dauer vermerkt,- Seite 14 von 41 -

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