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zum diagonal 6/11 (pdf) - BSPV

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Aktuelles politisches Thema <strong>BSPV</strong> <strong>diagonal</strong> Nr. 6/<strong>11</strong> 32012 an einer Mai-Feier teilzunehmen.Wir wollen an diesem halben Tag die Arbeitruhen lassen. Und dies Jahr für Jahr,bis der Regierungsrat der gestiegenen Arbeitsbelastungendlich Rechnung trägt.Feiertag für die AngestelltenDer 1. Mai ist der Tag der Arbeit. DieKantonsangestellten leisten tagtäglich guteArbeit. Der <strong>BSPV</strong> will diesen Tag gemeinsammit seinen Mitgliedern feiern.Der Arbeitgeber muss diesen Halbtag freigeben.Es handelt sich dabei nicht um einenbewilligungspflichtigen Urlaub, sondernum den Bezug eines Feiertags. Alle<strong>BSPV</strong>-Mitglieder notieren sich den 1. Mai2012 schon heute in ihrer Agenda. WeitereInformationen werden folgen.Der <strong>BSPV</strong> ruft zur 1. Mai-Feier aufDer Regierungsrat hat längst beschlossen den minimalen Ferienanspruch für alleAngestellten auf fünf Wochen zu erhöhen. Die Chancen, dass der Beschluss demnächstumgesetzt wird, stehen aufgrund der finanzpolitischen Prognosen aberschlecht. Sofern dem Personal kein zusätzlicher freier Halbtag für das Jahr 2012 gewährtwird, kann dieser vom Personal auch auf andere Art bezogen werden. GemässPersonalverordnung (s. unten) haben am 1. Mai die Mitarbeitenden, die an der Mai-Feier teilnehmen, Anrecht auf einen freien Halbtag. Um Druck auf den Regierungsratauszuüben, wird der <strong>BSPV</strong> bis zur Gewährung der zusätzlichen Ferientage zurTeilnahme an einer Mai-Feier aufrufen.Mai-Feier in der PersonalverordnungArtikel 151 der Personalverordnung (PV) über die Mai-Feier:4Am 1. Mai wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Mai-Feierteilnehmen, ein freier halber Tag gewährt.www.fin.be.ch/fin/de/index/personal/personalrecht.htmlLohnanstieg muss wiederberechenbar werdenDie Initiative für faire Löhne ist erfolgreich eingereicht. Nach Redaktionsschlussberät der Grosse Rat den Voranschlag 2012 mit weitreichenden Entscheidenbezüglich Gehaltsmassnahmen für das Personal. Es braucht dringend Bewegungim kantonalen Lohngefüge.Kantonsangestellte arbeiten nicht nur fürden Lohn. Die meisten leisten eine sinnvolleund befriedigende Arbeit für denKanton Bern. Die Zufriedenheit am Arbeitsplatz,das Wohlfühlen im Team unddie Anerkennung durch Vorgesetzte sindFaktoren, die ebenso wichtig sind wie derZahltag am Monatsende. Wer eine Stellebeim Kanton antritt, bei dem stimmt derAnfangslohn <strong>zum</strong>eist. Im Argen liegt aberder Lohnanstieg über die Jahre. Genauhier will die Lohninitiative der Personalverbände<strong>BSPV</strong>, LEBE und vpod ansetzen.Sicherheit durch BerechenbarkeitWir wollen wieder einen einigermassenberechenbaren Anstieg. Für die mittel-und längerfristige Lebensplanung istdies unabdingbar: Wer eine Familie gründenmöchte, muss wissen, ob sein Salärkünftig auch für drei oder vier Personenreichen wird. Wer freiwillige Einsätze fürdie Gemeinde, die Feuerwehr oder einenVerein leisten möchte, muss wissen, dasser einen gesicherten materiellen Rückhalthat. Unsere Konkordanz, unser ausgewogenespolitisches System braucht Sicherheit.Und unsere Wirtschaft braucht einehohe Kaufkraft im Inland.Schlechte Noten für LohnsystemDass es bei der Gehaltsentwicklunghapert, musste in der Septembersessionauch der Grosse Rat zur Kenntnis nehmen.Im Bericht der Justizkommissionwurde im Kapitel über das Verwaltungsgerichtdas Lohnsystem des Kantons Bernmassiv in Frage gestellt. Die Aufsichtskommissionschreibt dort wörtlich: «ImKanton Bern sind bekanntlich gute Leistungenvon Mitarbeitenden nicht lohnwirksam[…] Dies hat zur Folge, dass derKanton viele gute Leute verliert.» Undunter dem Kapitel «Generalprokuratur»wird gleich noch nachgedoppelt: «DieJustizkommission nimmt zur Kenntnis,dass die Rekrutierung von gutem Sachbearbeiter-und Kanzleipersonal in den letztenJahren immer schwieriger gewordenist. Dies liegt nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaftan den unattraktivenLohnbedingungen im Kanton Bernfür Personen mit langjähriger Berufserfahrung.»Gesundung ist nicht in SichtJetzt wissen alle, an welcher Krankheitder Patient Kanton Bern leidet. Wir hoffennun, dass die Ärzte nicht so lange über dieanzuwendende Therapie diskutieren, bisder Patient gestorben ist. Zu hoffen istauch, dass der Grosse Rat einen Voranschlagverabschiedet, der wenigstens dasÜberleben ermöglicht und die Gesundungin Aussicht stellt. Die vorgesehne Lösungmit zur Verfügung gestellten Mitteln von1,5 Prozent führt zu keiner Besserung,sondern bloss zur Beibehaltung des unbefriedigendenjetzigen Zustandes.

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