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Name der Praxis Arbeitsanweisungen Inhaltsverzeichnis ...

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<strong>Name</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong> Arbeitsanweisung 14<br />

Erstellt durch<br />

<strong>Name</strong>/Zeichen<br />

Datum<br />

Revision<br />

kontrollieren Angaben zum<br />

Inhalt, dem<br />

Sterilisationsdatum,<br />

<strong>der</strong> Chargennummer<br />

und<br />

gegebenenfalls aus<br />

weiteren Angaben,<br />

wenn diese im<br />

Rahmen <strong>der</strong><br />

Durchführung von<br />

qualitätssichernden<br />

Maßnahmen<br />

festgelegt sind<br />

Freigabedokumentation<br />

erstellen<br />

ZH/ZFA mit<br />

Freigabeberechtigung<br />

Bei Verwendung<br />

von Prozessindikatoren<br />

diese<br />

auf den vollständigenFarbumschlag<br />

prüfen<br />

Freigabe <strong>der</strong><br />

Sterilgüter<br />

dokumentieren<br />

Durch geeignete<br />

Maßnahmen die<br />

Unterscheidung<br />

von freigegebenen<br />

und nicht<br />

freigegebenen<br />

Sterilgütern<br />

sicherstellen<br />

Es ist erlaubt,<br />

einzelne Güter<br />

einer Charge<br />

freizugeben und<br />

an<strong>der</strong>e unter<br />

Angabe und<br />

Dokumentation <strong>der</strong><br />

Begründung nicht<br />

freizugeben<br />

Die Art <strong>der</strong><br />

Dokumentation in<br />

einer entsprechenden<br />

Arbeitsanweisung

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