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NaSe 01/2006 - Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen

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NACHRICHTENGemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg<strong>Unfallkasse</strong><strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong>SEMINARE <strong>01</strong>/ <strong>2006</strong>Die neue GefahrstoffverordnungInhouse-Schulung für die Mitarbeitervon Werkstatt <strong>Bremen</strong>Liebe Leserin, lieber Leser!Ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeitzwischen <strong>Bremen</strong> undNiedersachsen ist die Kooperationder Unfallversicherungsträger deröffentlichen Hand.Die Zielsetzung lautet: „Gemeinsamstark!“. Die Gemeinde-UnfallversicherungsverbändeOldenburg, Hannover,Braunschweig, die LandesunfallkasseNiedersachsen und die <strong>Unfallkasse</strong><strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong>wollen ihre Zusammenarbeit künftigverstärken. Deshalb haben dieSelbstverwaltungsorgane der „öffentlichen“ Unfallversicherungsträger in<strong>Bremen</strong> und Niedersachsen am12. Oktober 2005 eine Kooperationsvereinbarungbeschlossen unddamit die seit Januar 2005 bestehendeVerbindung zwischen <strong>Bremen</strong> undOldenburg erweitert. Vertreterversammlungenund Vorstände tagtengemeinsam in Oldenburg, um diewichtigsten Handlungsfelder zu diskutierenund den Willen der gemeinsamenAusrichtung zu bekräftigen.Die Kooperationspartner versprechensich durch die Zusammenarbeit eineStärkung der Leistungsfähigkeit undWirtschaftlichkeit, aber auch einewirksamere politische Größe in derDiskussion um die Sicherung derZukunftsfähigkeit. Dies ist den Verantwortlichenin ihren jeweiligenZuständigkeitsgebieten und mit dengleichen öffentlichen Aufgaben betrautenUnfallversicherungsträgernein bedeutsames Anliegen, insbesondere vor dem Hintergrund der Reformender sozialen Sicherungssystemeund der sich veränderndenAnforderungen an die gesetzlichenUnfallversicherungsträger.Lothar JackwerthDieter LammersIm September/Oktober 2005 wurdeninsgesamt 150 Mitarbeiter von Werkstatt<strong>Bremen</strong> über die Änderung derneuen Gefahrstoffverordnung informiert.Werkstatt <strong>Bremen</strong> ist ein Eigenbetriebder Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong>. Bereits1923, vor mehr als 80 Jahren,gründeten seinerzeit das Arbeitsamtund Fürsorgeamt erstmalig in derNeustadt/Buntentor die gemeinnützigenWerkstätten für Erwerbsbeschränkte.Heute gehört Werkstatt<strong>Bremen</strong> zum Bereich des Senatorsfür Arbeit, Frauen, Gesundheit,Jugend und Soziales und verbindetErfahrung in der Gestaltung von Arbeitsangebotenmit einer zeitgerechtenBetriebsorganisation und miteiner nachgewiesenen hohen Qualitätfür alle Kundengruppen.Mit dem Schwerpunkt der beruflichenRehabilitation ist der Martinshof alsWerkstatt für behinderte Menschendie bekannteste und größte Einheitdes Betriebes. Bei Werkstatt <strong>Bremen</strong>sind etwa 2000 Mitarbeiterinnen undMitarbeiter beschäftigt.Es wurden fünf Inhouse-Schulungenin den Betriebsstätten Buntentor,Georg-Gries-Straße, Westerdeich,Gärtnerei Surfelde und Martinsheidezu dem Thema „Neue Gefahrstoffverordnung“durchgeführt. DieGruppe der Teilnehmer setzte sichaus Gruppenleitungen, Sozialpädagogen,Verwaltungspersonal, Zivildienstleistenden,Ergotherapeuten,Pflegekräften und Führungskräftenzusammen.Inhalte der Schulungen waren dieNeuerungen der neuen Gefahrstoffverordnung,die seit dem 1. Januar2005 gilt. Sie hat neben dem Chemikaliengesetzauch insbesonderedas Arbeitsschutzgesetz als Grundlage.Inhaltliche Schwerpunkte derneuen Gefahrstoffverordnung sindnunmehr- Gefährdungsbeurteilung und Informationsbeschaffungdurch den Arbeitgeberals zentrale Instrumentezur Einstufung von Tätigkeiten;- Schutzstufenkonzept mit vier Stufenin Abhängigkeit von den Gefährlichkeitsmerkmalendes Stoffes und derTätigkeit;- Ausdehnung der arbeitsmedizinischenUntersuchung und Beratung.Neu ist: Der Begriff Tätigkeit ersetztden bisher bekannten Umgang mitGefahrstoffen- die Grenzwerte MAK und BAT werdenzurückgezogen und durch ausschließlichmedizinisch begründeteArbeitsplatzgrenzwerte (AGW)ersetzt;- die technische RichtkonzentrationTRK wird ersatzlos gestrichen.Ziel ist hier, auch für die Stoffe mitTRK-Wert gefährdungsbezogene Arbeitsplatzgrenzwerte(AGW) einzuführen.Christiane MeenenGefahrstoff-Tag der Universität <strong>Bremen</strong> und der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Bremen</strong>Am 14. Februar <strong>2006</strong> findet im großen Hörsaal der Geowissenschaften der13. Gefahrstoff-Tag statt. Das Team um Robert Crueger, Fachkraft für Arbeitssicherheit,hat ein interessantes Programm mit kompetenten Referenten - nichtnur zum Thema Gefahrstoffe - zusammengestellt.Neben Studenten und Universitätsbediensteten ist die Veranstaltung offen für alldiejenigen, die sich für Arbeitsschutzthemen interessieren.


<strong>Unfallkasse</strong><strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong>PräventionErhöhte Spielebenen in Kindergärten und GrundschulenErhöhte Spielebenen stellen ein erweitertesSpiel- und Raumangebotfür Kindertagesstätten und Grundschulendar. Durch die zusätzlicheHöhenperspektive erlauben sie denKindern, sich die Raumhöhe erfahrbarzu machen und bieten gern genutzteRückzugsmöglichkeiten. Siesind ein zusätzlicher Erfahrungsraumund lassen auch mehr Möglichkeitenfür Aktivitäten von kleinen Gruppenzu. Um diese Bereicherung für denGruppenraum kindersicher zu gestalten,ist ein erhöhter Aufwand bei derPlanung und Ausführung notwendigund sollte daher durch Fachleute erfolgen.Welche sicherheitstechnischenAnforderungen sind an erhöhteSpielebenen zu stellen?Bei der Errichtung sind die baulichenAnforderungen (z. B. an Standsicherheit,Werkstoffe, Verbindungselemente,Holzschutz) zu beachten, die inder Landesbauordnung, in den einschlägigenNormen, in den „Richtlinienfür Kindergärten - Bau und Ausrüstung“(GUV-SR 2002) und in derUnfallverhütungsvorschrift „Schulen“(GUV-VS 1) geregelt sind.Für das Erreichen der erhöhtenSpielebenen sind sichere Aufstiegevorzusehen. Aufstiege in Treppenformmit Umwehrungen sind Leiternvorzuziehen.Für baurechtlich nicht notwendigetreppenförmige Aufstiege sollte dasMaß für die Treppensteigung 19 cmnicht überschreiten und der Treppenauftrittwenigstens 26 cm betragen.Die lichte Weite zwischen den Stufendarf nicht mehr als 11 cm sein.Bei beengten Platzverhältnissen sindauch Aufstiege denkbar, deren Stufenauftrittewechselseitig über derLaufbreite angeordnet sind (sog.„Samba-Treppen“).Werden ausnahmsweise Stufen-,Sprossen- oder Steigleitern als Aufstiegevorgesehen, muss über diegesamte Breite der Einstiegsöffnungein Querriegel als Umwehrungshilfeund im möglichen Fallbereich stoßdämpfenderBoden, z. B. Turnmattenach DIN 7914, vorhanden sein. Fürdiese Art der Aufstiege darf die Höheder Spielebene maximal 2,00 m betragen.Bei der Raumhöhe ist darauf zu achten,dass Kinder sich auf und unterder erhöhten Spielebene in aufrechterKörperhaltung bewegen können.Es wurde eine Mindesthöhe von1,35 m festgelegt. Zur Verbesserungder Kopffreiheit (Hüpfen, Springen)sollte dieses Maß, wo immer möglich,überschritten werden.Ein besonderer Stellenwert kommtder Absturzsicherung zu. Auf Spielebenenmüssen Umwehrungen miteiner Höhe von mindestens 1,00 mvorhanden sein. Neben der Funktionder Absturzsicherung muss auch dasEinsehen der erhöhten Spielebenemöglich sein, z. B. durch vertikaleGeländerstäbe oder durchsichtigeBrüstungselemente. Ist damit zurechnen, dass auf den erhöhtenSpielebenen Aufstiegs- und Klettermöglichkeitenan die Umwehrungherangestellt werden können (z. B.Matratzenstapel, kleine Tische,Stühle oder Regale), sind zusätzlicheSicherungselemente bis zur Raumdeckezu führen (z. B. straff gespannteNetze oder Textilien, Verglasungenetc.).Das Herunterfallen von Gegenständenim Fußbereich ist zu verhindern.Dies kann z. B. durch mindestens5 cm hohe Fußleisten oder entsprechendeAufkantungen an den Umwehrungenerreicht werden. Fensterund Türen der erhöhten Spielebenemüssen gefahrlos zu betätigen sein.Zugängliche Verglasungen müssensowohl auf der Spielebene als aucham Aufstieg aus Sicherheitsglas bestehenoder abgeschirmt sein (z. B.mit Gitterstäben oder Splitterschutzfolien).Zugängliche Fenster müssenaufgrund der Absturzgefahr gesichertsein (z. B. mit Drehsperren oder abschließbarenOliven).Die Beleuchtung muss sich nach derSehaufgabe richten. Für das Lesenoder Malen sind mindestens 300 Luxerforderlich. Bei den Beleuchtungseinrichtungenist besonders auf festeVerlegung, stabile Abdeckung undsichere Anordnung zu achten.Bei freier Lüftung ist für einen regelmäßigenLuftaustausch auf und unterder Spielebene zu sorgen (z. B. Lüftungsschlitze,Fenster in Kippstellung).Ein dauerhaft sicherer Zustand dererhöhten Spielebene wird nur durcheine regelmäßige Überprüfung, Wartung,Instandhaltung und Pflege erreicht.Eine Checkliste der <strong>Unfallkasse</strong>erleichtert diese Aufgabe und gibtwertvolle Tipps zur sicherheitsgerechtenGestaltung. Das gezielteHeranführen der Kinder, aber auchdie Vorgabe von Regeln, gewährleisteneine sichere Nutzung.Die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Bremen</strong> bietet kostenloseine Beratung und Checklistezu erhöhten Spielebenen an.Telefon: 04 21 / 350 12 - 24Fax: 04 21 / 350 12 - 88E-Mail: christoph.wach@unfallkasse.bremen.deInternet: www.unfallkasse.bremen.deChristoph Wach


<strong>Unfallkasse</strong><strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong>Seminare <strong>2006</strong>Grundlagenseminar fürSicherheitsbeauftragteSeminar-Nr.: 1, 3Ziel/Inhalt:Die Teilnehmer/-innen werden informiertüber:- Aufgaben und Verantwortung derSicherheitsbeauftragten- Gliederung und Aufbau des Arbeitsschutzsystems- Rechtsgrundlagen, Aufgaben undLeistungen der gesetzlichen UnfallversicherungZielgruppe: Sicherheitsbeauftragteaus den MitgliedsbetriebenSeminarleitung:Christiane Meenen, Ralf Wagenfeld,<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Bremen</strong>Ort: 1: Großmarkt <strong>Bremen</strong>,2: Volkshochschule BremerhavenTermin:1: Mittwoch, 25. Januar <strong>2006</strong>2: Mittwoch, 08. März <strong>2006</strong>Anerkannter Bewegungskindergarten- Kennen lernenund Erfahrungsaustausch -Seminar-Nr.: 2Ziel/Inhalt:Das Seminar gibt Einblicke in dieBewegungserziehung eines anerkanntenBewegungskindergartens.Es soll als Erfahrungsaustausch fürqualifizierte Erzieher/-innen undÜbungsleiter/-innen dienen, dieBewegungsstunden in Kindertageseinrichtungenanbieten.- Bewegungsstunde für Kinder mitmotorischem Förderbedarf- Neue Bewegungslieder- Studie zur Evaluation „Ernährung -Bewegung - Unfälle im Kindergarten“Zielgruppe: Erzieher/-innen undÜbungsleiter/-innenReferenten/-innen:Iris Druschke, Jerzy Gratzki-Druschke,Kita Auf dem Flintacker;Raimund Michels, Kinderbewegungszentrum<strong>Bremen</strong> 1860;Dr. Holger Hassel, BIPSSeminarleitung:Tina Brinkmann, Landessportbund<strong>Bremen</strong>, Christoph Wach, <strong>Unfallkasse</strong><strong>Bremen</strong>Ort: Kita Auf dem Flintacker 20-22,28755 <strong>Bremen</strong>Termin: Dienstag, 07. März <strong>2006</strong>,14.00 - 18.00 Uhr- Keine Teilnahmegebühren -- Kooperation mit dem Landessportbund<strong>Bremen</strong> -Lärm in der Kita - Ursachenund MinderungSeminar-Nr.: 4Ziel/Inhalt:Lärm ist auch in Kindertageseinrichtungenein unerwünschtes Geräusch,das zu einer Belästigung,Störwirkung, Beeinträchtigung derLeistungsfähigkeit, besonderen Unfallgefahrenoder Gesundheitsschädenführt.- Raumakustik- Physiologie und Pathologie desHörsystems- Sprachliche Entwicklung und kognitiveLeistungen in Kindertagesstätten- Feldexperimentielle Studien zurVerbesserung der Lernumwelten- Maßnahmen zur LärmminderungZielgruppe: Kita-Leitungen, Mitarbeitervertretungenund Sicherheitsbeauftragtevon Kindergärten,Horten und SpielkreisenReferenten/-innen:Dr. Nocke, Akustikbüro Oldenburg;Dr. Plotz, Ev. Krankenhaus Oldenburg;Dr. Maria Klatte, UniversitätOldenburg; Dr. Markus Meis, HörzentrumOldenburgSeminarleitung:Christoph Wach, <strong>Unfallkasse</strong><strong>Bremen</strong>Ort: Hörzentrum OldenburgTermin:Dienstag, 14. März <strong>2006</strong>Unfallverhütung und Gesundheitsschutzin HochschulenSeminar-Nr.: 5Ziel/Inhalt:- Aufgaben und Zuständigkeiten derSicherheitsbeauftragten- Rechtsgrundlagen, Aufgaben undLeistungen der gesetzlichen Unfallversicherung- Neuerungen im staatlichen ArbeitsschutzZielgruppe: Sicherheitsbeauftragtean Universitäten und HochschulenReferentin: Renate Hesse, Gewerbeaufsichtdes Landes <strong>Bremen</strong>Seminarleitung: Christoph Wach,<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Bremen</strong>Ort: Hotel Munte, <strong>Bremen</strong>Termin: Dienstag, 21. März <strong>2006</strong>Betriebliches Gesundheitsmanagement:Voraussetzungen,Einstieg, AufbauSeminar-Nr.: 6Ziel/Inhalt: Die Teilnehmer/-innenkönnen den Bedarf an gesundheitsförderndenMaßnahmen im Betrieberkennen, bewerten und daraus Prozessefür den Aufbau eines Gesundheitsmanagementsaktivieren.- Grundlagen/Definitionen- Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements- Ziele des betrieblichen Gesundheitsmanagements- Voraussetzungen zur Durchführung- Kooperationspartner- Projektarbeit (Konzeption, Analyse,Planung und Umsetzung von Interventionsmaßnahmen,Erfolgsbewertung,Evaluation, Projektabschluss)- BeispieleZielgruppe: Akteure in den Betrieben,Führungskräfte, Personalentwickler,PersonalvertretungenReferenten/-innen: n.n.Seminarleitung: Ralf Wagenfeld,<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Bremen</strong>Ort: Großmarkt <strong>Bremen</strong>Termin: Donnerstag, 23. März <strong>2006</strong>


<strong>Unfallkasse</strong><strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong>Seminare <strong>2006</strong>Nr. Termin Thema Zielgruppe Seminarort125.<strong>01</strong>.<strong>2006</strong>Grundlagenseminar für SicherheitsbeauftragteSicherheitsbeauftragte<strong>Bremen</strong>207.03.<strong>2006</strong>Anerkannter BewegungskindergartenErzieher/-innen und Übungsleiter/-innen<strong>Bremen</strong>-Nord308.03.<strong>2006</strong>Grundlagenseminar für SicherheitsbeauftragteSicherheitsbeauftragteBremerhaven414.03.<strong>2006</strong>„Lärm in der Kita“ - Ursachen und MinderungKita-Leitungen, Mitarbeitervertretungen,SicherheitsbeauftragteOldenburg521.03.<strong>2006</strong>Unfallverhütung und Gesundheitsschutzin HochschulenSicherheitsbeauftragte an Universitäten undHochschulen<strong>Bremen</strong>623.03.<strong>2006</strong>Betriebliches Gesundheitsmanagement:Voraussetzungen, Einstieg, AufbauAkteure in den Betrieben, Führungskräfte,Personalentwickler, Personalvertretungen<strong>Bremen</strong>727.04.<strong>2006</strong>Sicherheit und Gesundheit in SchulenSchulsekretärinnen<strong>Bremen</strong>803.05.<strong>2006</strong>Aufbauseminar für SicherheitsbeauftragteSicherheitsbeauftragte<strong>Bremen</strong>910. - 12.05.<strong>2006</strong>Arbeits- und Gesundheitsschutz inBüro und VerwaltungFührungskräfte, Personalvertretungen, Sicherheitsbeauftragteund Mitarbeiter der AllgemeinenVerwaltungenBadZwischenahn1<strong>01</strong>5. - 17.05.<strong>2006</strong>Arbeits- und Gesundheitsschutz inschulischen WerkstättenBerufsschullehrer, LehrmeisterStadland1116.05.<strong>2006</strong>Fachtag: „Mit Sicherheit mehr spielen“Leiter/-innen, Päd. Fachkräfte und Sicherheitsbeauftragtevon Kindertageseinrichtungen<strong>Bremen</strong>1213.06.<strong>2006</strong>Unfallverhütung und Gesundheitsschutzin Theatern und StadthallenFührungskräfte, Personalvertretungen, Sicherheitsbeauftragte,Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte<strong>Bremen</strong>1326. - 30.06.<strong>2006</strong>Gesunde Erzieher/-innen bringen Kinderin BewegungErzieher/-innen der städtischen Kitas und Erzieher/-innenmit ÜbungsleiterlizenzMelle1405.07.<strong>2006</strong>Sicherheitsbeauftragte in Krankenhäusernneu bestellte Sicherheitsbeauftragte in Krankenhäusern<strong>Bremen</strong>1513.09.<strong>2006</strong>Optische Strahlung (UV-Strahlung,IR-Strahlung, Laser)Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte<strong>Bremen</strong>1620. - 22.09.<strong>2006</strong>Kundenorientierung konflikt- undstressfrei gestaltenFührungskräfte, Personalvertretungen, Sicherheitsbeauftragte,InteressierteStadland1721.09.<strong>2006</strong>Aufbauseminar für SicherheitsbeauftragteSicherheitsbeauftragteBremerhaven1810.10.<strong>2006</strong>Unfallverhütung und Sicherheitserziehungin KindertageseinrichtungenSicherheitsbeauftragte der städtischen Kindertageseinrichtungen<strong>Bremen</strong>1929.11. - <strong>01</strong>.12.06Burn onFührungskräfte, Personalvertretungen, Sicherheitsbeauftragte,InteressierteBadZwischenahn20nach Vereinbarung„Ergonomie-Training in Förderzentren“FörderzentrenBremerhaven21nach VereinbarungPräventiver Umgang mit schwierigenund auffälligen Bewohnern (Deeskalationsmethodenin der Praxis)Mitarbeiter der Bremer HeimstiftungBremerHeimstiftungAusführliche Informationen zu den Seminaren finden Sie auf unserer Internetseite www.unfallkasse.bremen.de.Die Anmeldung für die Seminarefinden Sie auf Seite 8Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong>, Frau van Koll,Walsroder Straße 12 - 14, 28195 <strong>Bremen</strong>, Telefon 04 21 / 350 12 21,Fax 04 21 / 350 12 88 oder online unter www.unfallkasse.bremen.de


Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong>Arbeitsschutz bei Ein-Euro-JobsZum 1. Januar 2005 wurden die bisherigeArbeitslosenhilfe und die bisherigeSozialhilfe für Erwerbsfähigezusammengeführt. Entsprechenddieser Gesetzesänderung, auch als„Hartz IV“ bekannt, sollen für erwerbsfähigeHilfebedürftige zusätzlicheArbeitsgelegenheiten, so genannteEin-Euro-Jobs, geschaffenwerden.Obschon solche Arbeitsgelegenheitenkein reguläres Arbeitsverhältnisbegründen, sind die Vorschriftenüber den Arbeitsschutz wie beiArbeitnehmern anzuwenden.Diese Gleichstellung von Ein-Euro-Jobbern und Arbeitnehmern bzw.Beschäftigten ist insofern konsequent,da auch das Arbeitsschutzgesetzauf „arbeitnehmerähnlichePersonen“ anzuwenden ist. Als arbeitnehmerähnlichePersonen werdenMenschen bezeichnet, die ineinem Betrieb wirtschaftlich unselbstständig,jedoch ohne Vertrag,tätig sind.Mit der gesetzlichen Gleichstellungist auch klargestellt, dass das Arbeitssicherheitsgesetzebenfalls gilt.Der Arbeitgeber muss daher die beiihm arbeitenden Ein-Euro-Jobberauch bei der Berechnung der Einsatzzeitenfür die sicherheitstechnischeund arbeitsmedizinische Betreuungberücksichtigen.Weil die Hilfesuchenden in Arbeitsgelegenheitenzum Versichertenkreisder gesetzlichen Unfallversicherunggehören, müssen auch fürEin-Euro-Jobs die Unfallverhütungsvorschriftendes Unfallversicherungsträgersangewendet werden.Die Verantwortung für die Sicherheitund den Gesundheitsschutz bei derArbeit trägt der Unternehmer undnicht etwa die Bundesagentur fürArbeit. Wenn zum Beispiel in eineröffentlichen Bibliothek eine Ein-Euro-Kraft zur Katalogisierung derMedien eingesetzt wird, ist derTräger dieser Einrichtung als Unternehmerfür die Arbeitssicherheit undden Gesundheitsschutz der Ein-Euro-Kraft zuständig. Auch mussder Bildschirmarbeitsplatz einer Ein-Euro-Kraft ebenso den Vorgabender Bildschirmarbeitsverordnunggenügen wie der Arbeitsplatz einesregulär Beschäftigten. Der Ein-Euro-Kraft ist ebenfalls eine entsprechendearbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchunganzubieten.Insbesondere bei Arbeiten in Werkstättenoder im <strong>Freie</strong>n müssen auchfür eine Ein-Euro-Kraft die notwendigepersönliche Schutzkleidung unddie technischen Schutzvorrichtungenzur Verfügung stehen. DieKosten für alle Maßnahmen trägtder Unternehmer bzw. Arbeitgeber.Die Verantwortlichen bei denEinsatzstellen dürfen und könnensich nicht darauf verlassen, dassihnen vermittelte Arbeitssuchendebereits beim Antritt zur Arbeitsgelegenheitüber alle Voraussetzungenverfügen, die zur Ausübung derTätigkeiten notwendig sind. DieVerantwortlichen müssen sich selbstversichern, dass die notwendigenarbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen,etwaige notwendigeSchutzimpfungen, die Einweisungund Unterweisung am Arbeitsplatzdurchgeführt werden. Dies alles fälltnicht in den Zuständigkeitsbereichder Bundesagentur für Arbeit.Christoph WachNeuer Trend in der Rechtsprechung des BSG!Es schränkt den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen einWege von der Wohnung und zurücksind durch die Berufsgenossenschaftversichert. Weil es üblich ist,private Erledigungen mit demArbeitsweg zu verbinden, hat sichdas Bundessozialgericht bereitsmehrfach mit der Frage befasst, obUnterbrechungen noch betriebsbedingtund damit versichert sind.Mit einer neuen Entscheidungweicht das Bundessozialgericht vonseiner langjährigen Rechtsprechungab. Bisher sah das Gericht den Versicherungsschutzerst als beendetan, wenn für eine private Besorgungein Geschäft betreten wurde, aufdem Gehweg in Gegenrichtung oderin eine Seitenstraße gegangenwurde. Der Sturz vor dem Geschäftkonnte also noch ein Fall für dieBerufsgenossenschaft sein.Mit der neuen Entscheidung betontdas Gericht nun, dass der innereZusammenhang mit der Arbeitstätigkeitverloren geht, wenn der Versichertesein Auto für private Besorgungenparkt und aussteigt. Rutschter beim Aussteigen aus, ist das alsobereits nicht mehr versichert. DieRichter stellen aber klar, dass derVersicherungsschutz wieder einsetzt,wenn der Versicherte nacheinem kurzen privaten Einkauf wiederins Auto steigt und seinen Wegfortsetzt.ImpressumHerausgeber:<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong><strong>Bremen</strong>Walsroder Straße 12-14,28215 <strong>Bremen</strong>www.unfallkasse.bremen.deGemeinde-UnfallversicherungsverbandOldenburgGartenstraße 9,26122 Oldenburgwww.guv-oldenburg.deVerantwortlich:Horst Kruse, Michael MayGestaltung + Satz:<strong>Unfallkasse</strong><strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong>Druck:W. Zertani,Druckerei und Verlag, <strong>Bremen</strong>


Gemeinde-UnfallversicherungsverbandOldenburgAktuellesChlorgasunfälle imSchwimmbadGefährdungsbeurteilung wichtigAn einem Sonntag während desöffentlichen Badebetriebes trat imTechnikkeller im Bereich der ElektrolyseanlageChlorgas aus. Durch dasEinatmen der Gase erlitt eine imKeller tätige Mitarbeiterin schwereAtemwegreizungen, woraufhin siemit dem Rettungswagen ins Krankenhauseingeliefert wurde. Zweiweitere Mitarbeiter klagten anschließendüber leichte Atemwegreizungen.Beim gemeinsamen Rekonstruierendes Vorfalls und der Untersuchungdes GUV stellte sich heraus, dassein von der Wartungsfirma kurz zuvorgewechseltes Bauteil für denGasaustritt verantwortlich war. DesWeiteren war der auf einen sehrhohen Alarmschwellenwert eingestellteChlorgasmessfühler nicht inunmittelbarer Nähe der Elektrolyseanlageangebracht und löste demzufolgenicht aus. Die NOT AUS Befehlseinheitenwaren im Bereich derElektrolyseanlage angebracht, sodass bei einem Störfall das Abschaltender Elektrolyseanlage mittelsNOT AUS Schalter außerhalb desTechnikkellers nicht möglich war. Esexistierte weder eine auf die Belangeder Elektrolyseanlage zugschnitteneBetriebsanweisung, noch gabes einen Nachweis über die regelmäßigdurchzuführenden Mitarbeiterunterweisungen.Nach Behebung der Mängelpunktewurde die Elektrolyseanlage schließlichwieder in Betrieb genommen.An einem Samstag gut zwei Monatespäter beim routinemäßigen Nachfüllenvon Salztabletten kam esbeim Öffnen des Solebehälterdeckelsder Elektrolyseanlage erneutzu einem Zwischenfall mit Gasaustritt.Ein Mitarbeiter erlitt hierbeiakute Atemwegreizungen undwurde umgehend ins Krankenhauseingeliefert.Die Unfalluntersuchung ergab, dasseine ungeeignete Metallverschraubungundicht geworden war, wasschließlich zum Gasaustritt führte.ElektrolyseanlageWeitere Untersuchungen durch denGUV ergaben, dass selbst bei bestimmungsgemäßerNutzung derElektrolyseanlage beim Nachfüllenvon Salztabletten während des ausschließlichenBetriebes des Freibadesein Gasaustritt bei dem vorhandenenAnlagenkonzept nichtauszuschließen ist.Aufgrund der Vorkommnisse, dieeine akute Gefahr für die Beschäftigtendarstellten, und der Untersuchungsergebnissewurde der weitereBetrieb der Elektrolyseanlage, biszur Durchführung einer umfassendenUrsachen- und Fehleranalysedurch eine sofort vollziehbare Anordnungder zuständigen Aufsichtspersondes GUV untersagt.Aufgrund der abschließenden Untersuchungsergebnisseund der aufgetretenenStörfälle entschied mansich letztlich für die Anschaffungeiner neuen Elektrolyseanlage.Damit Vorfälle bei derart komplexenAnlagen nicht passieren, ist es unumgänglich,die vom Gesetzgebervorgeschriebene Beurteilung derArbeitsbedingungen - Gefährdungsbeurteilung- sehr sorgfältig durchzuführen.Hieraus können sich sowohltechnische Maßnahmen desArbeitsschutzes, wie z. B. das Umsetzenvon Messfühlern und NOTAUS Befehlseinheiten, als auch organisatorischeMaßnahmen, wiez. B. die Erstellung von auf die Anlagezugeschnittenen Betriebsanweisungenund die Organisation dererforderlichen Mitarbeiterunterweisungen,ergeben.Beratung, Information undBesichtigungBei weiterhin notwendigen Betriebsbesichtigungenüberwachen die Aufsichtspersonendes GUV Oldenburgdie Einhaltung wichtiger Regelungenzum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzin den Mitgliedsunternehmen.Der größte Teil dieser Besichtigungenerfolgt auf Anforderung derMitgliedsbetriebe, auch vor demHintergrund einer fortschreitendenSensibilisierung der Verantwortlichenfür den Arbeits- und Gesundheitsschutz.Jede Besichtigung ist auch mit einerBeratung verbunden.Gemeinsam mit den Verantwortlichenwird nach Lösungen gesucht,die festgestellten Unfallgefahren undGesundheitsgefährdungen auf praxisnaheArt und Weise zu beseitigenoder mindestens zu minimieren.Abhängig vom Gefährdungspotenzialwerden auch die wirtschaftlichenMöglichkeiten des Betriebes mit einbezogen.Auf dieser Basis hat sicheine gute und erfolgreiche Zusammenarbeitzwischen den Mitgliedernund Präventionsfachleuten des GUVentwickelt.


Gemeinde-UnfallversicherungsverbandOldenburgSeminare <strong>2006</strong>KommunalerVersicherungsschutzKennziffer: A 22.1Ziele/Inhalt:Die KSA wird sich als Selbsthilfeeinrichtungder Kommunen vorstellen unddie verschiedenen Sach-Versicherungsspartenaufzeigen. Der GUVerläutert sein Dienstleistungsangebotund wird über den Personenversicherungsschutzim Rahmen der Arbeitsunfälleund Berufskrankheiten informieren.Es werden u. a. die Schnittstellendes Versicherungsangebotsder KSA für eine Wegeunfallversicherungund Versicherungsschutz fürehrenamtliche Kräfte und der GUV-Sachleistungsentschädigung bei Hilfeleistungen,Mehrleistungen nachden satzungsgemäßen Mehrleistungsbestimmungendargestellt.Zielgruppe: Führungskräfte, Sachbearbeiterfür VersicherungsangelegenheitenReferent: Wilhelm Ohlendorf, GeschäftsführenderDirektor des KSAHannover; Dieter Lammers, Stellv.Geschäftsführer des GUV OldenburgOrt: Kurzentrum, Bad ZwischenahnTermin: 16.03.<strong>2006</strong>Sicherheitstechnische Anforderungenan Spielplätzein Kitas und Schulen von MitgliedsunternehmenKennziffer: S 53.1Ziele/Inhalt:Die Teilnehmer werden anhand ausgewählterTeilthemen in die NormenreiheDIN EN 1176 und mitgeltendeGesetze eingeführt, der Bezugzur täglichen Arbeit wird durchBeispiele aus der Praxis hergestellt.Zielgruppe: Mit der Wartungund Kontrolle von Spielgerätenbeauftragte Mitarbeiter/-innenReferenten:Orest Becker, GUV Hannover,Kurt Hülsen, GUV OldenburgOrt: GUV-Verwaltungsgebäude,OldenburgTermin: 09.02.<strong>2006</strong>Gesunde InnenraumarbeitsplätzeKennziffer: A 36.1Ziele/Inhalt:Die Teilnehmer sollen eine einfacheund praxisnahe Hilfestellung bei derBeurteilung des Raumklimas erhalten.Ziel ist dabei auch das Erkennen,Beseitigen bzw. Verringernraumklimatischer Probleme. Die Teilnehmersollen darüber hinaus in dieLage versetzt werden, zu entscheiden,ob sie das Problem selbst lösenkönnen oder fachliche Hilfe inAnspruch nehmen müssen.Zielgruppe:Führungskräfte, Betriebsärzte,Sicherheitsfachkräfte, Personal- undBetriebsräte, SicherheitsbeauftragteReferent:Kurt Hülsen, GUV OldenburgOrt: LK Oldenburg, WildeshausenTermin: 23.02.<strong>2006</strong>Sicherheit und Gesundheitin SchulenKennziffer: S 55.1Ziele/Inhalt:Das Seminar hat zum Ziel, die Teilnehmerin ihrer Aufgabenwahrnehmungim Rahmen präventiver Maßnahmenzur Sicherheit und Gesundheitin Schulen zu sensibilisierenund zu motivieren. An Beispielenwerden Versicherungsschutz, Aufgabenund Pflichten der Teilnehmersowie Aufsicht und haftungsrechtlicheFragen erörtert. Anforderungenan Gebäuden und Anlagen werdendargestellt und Möglichkeiten zurpraxisnahen Umsetzung der Bestimmungenaufgezeigt.Zielgruppe:Schulleiter, Lehrkräfte, Schulsekretäre/-innen,SchulhausmeisterReferent:Kurt Hülsen, GUV OldenburgOrt: LK Wesermarsch, BrakeTermin: 02.03.<strong>2006</strong>Sicherheit und Gesundheitin BäderbetriebenKennziffer: A 34.1Ziele/Inhalt:Den Teilnehmern werden die rechtlichenAspekte und die Inhalte derVerantwortung und Haftung für dieArbeit im Bäderbetrieb vermittelt.Sie werden über ihre Aufgaben imArbeits- und Gesundheitsschutzinformiert und für betrieblicheGefahren und Belastungen sensibilisiert.Dadurch sollen sie in die Lageversetzt werden, die Sicherheit undGesundheit in ihrem Betrieb auf praxisnaheWeise zu verbessern.Zielgruppe:Beschäftigte in Bäderbetrieben,z. B. SchwimmmeisterReferent:Kurt Hülsen, GUV OldenburgOrt: Zetel, Schloss NeuenburgTermin: 09.03.<strong>2006</strong>Motivationstraining für Verantwortlicheim ArbeitsschutzKennziffer: A 28.1Ziele/Inhalt:Die Teilnehmer sollen die eigeneVorbildfunktion erkennen. Es werdenHintergrundinformationen zumenschlichem Verhalten vermittelt,Ursachen regelwidrigen Verhaltensund Ansatzpunkte zur Motivationsowie gezielte Verhaltensbeeinflussungermittelt. In Diskussionen werdenkonkrete Maßnahmen zur Motivationund deren Umsetzung erarbeitet.Zielgruppe: FührungskräfteReferent:Dipl.-Psych. Jürgen Walter,Beratungsgesellschaft DüsseldorfOrt: GUV-Verwaltungsgebäude,OldenburgTermin: 15.02.<strong>2006</strong>Ausführliche und vollständige Informationen zu den Seminaren finden Sie auf unserer Internetseite www.guv-oldenburg.de.


Gemeinde-UnfallversicherungsverbandOldenburgSeminare <strong>2006</strong>Termin Thema Kennziffer Seminarort09.02.<strong>2006</strong>Sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplätze in Kindertageseinrichtungenund Schulen unserer MitgliedsunternehmenS 53.1GUV-Verwaltungsgebäude,Oldenburg15.02.<strong>2006</strong>Motivationstraining für Verantwortlicheim ArbeitsschutzA 28.1GUV-Verwaltungsgebäude,Oldenburg23.02.<strong>2006</strong>Gesunde InnenraumarbeitsplätzeA 36.1LK OL, Wildeshausen02.03.<strong>2006</strong>Sicherheit und Gesundheit in SchulenS 55.1LK Wesermarsch, Brake09.03.<strong>2006</strong>Sicherheit und Gesundheit in BäderbetriebenA 34.1Zetel, Schloss Neuenburg16.03.<strong>2006</strong>Kommunaler VersicherungsschutzA 22.1Kurzentrum,Bad Zwischenahn23.03.<strong>2006</strong>Psychische Belastungen (Mobbing, Stress) als Aufgabe fürFührungskräfteA 30.1GUV-Verwaltungsgebäude,Oldenburg27.03.<strong>2006</strong>Bewegungsangebot für Erzieher/-innenS 63.1Kulturetage, Oldenburg25.04.<strong>2006</strong>Grundlagenseminar SicherheitsbeauftragteA 24.1LK Vechta, Vechta27.04.<strong>2006</strong>Gesundheitsförderung für Erzieher/-innenS 61.1Kita Dötlingen03.05.<strong>2006</strong>Heben und Tragen von LastenA 25.1Kurzentrum,Bad Zwischenahn09.05.<strong>2006</strong>Gesundheitsförderung für Erzieher/-innenS 61.2Kita Dötlingen11.05.<strong>2006</strong>Aufbauseminar für SicherheitsbeauftragteA 26.1Zetel, Schloss Neuenburg16.05.<strong>2006</strong>Psychische Belastung von Einsatzkräften in RettungsdienstenA 31.1GUV-Verwaltungsgebäude,Oldenburg18.05.<strong>2006</strong>Sicherheit und Gesundheit in BäderbetriebenA 34.2LK Vechta, Vechta15.06.<strong>2006</strong>Personal- und Betriebsräte - Partner im ArbeitsschutzA 23.1Kurzentrum,Bad ZwischenahnAusführliche Informationen zu den Seminaren finden Sie auf unserer Internetseite www.guv-oldenburg.de.Seminaranmeldung: Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Frau Bless, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,Telefon 04 41 / 779 09 64, Fax 04 41 / 779 09 50 oder online unter www.guv-oldenburg.deAnmeldungSeminare <strong>2006</strong>Ich melde mich hiermit für das Seminar Nummerverbindlich an.NameDienstbezeichnungDienststelle Behörden-/Schul-Nr.Der Arbeitgeber ist mit der Teilnahmeeinverstanden.dienstlich/telefonisch erreichbar unterUnterschriftUnterschrift/StempelOrt, DatumOrt, Datum

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