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Kundeninformation Steuerbescheinigungen

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Seite 7<strong>Kundeninformation</strong>sungsgrundlage nachzuweisen. Ist insgesamt inder Steuerbescheinigung ein Kapitalertragsteuerabzugausgewiesen, dürfen Sie für Veranlagungszweckeunterstellen, dass dieser Steuerabzugvorrangig auf mit der Ersatzbemessungsgrundlagebesteuerte Erträge entfällt.Hinweis für die Steuererklärung:Sie können (Wahlrecht) im Falle der Anwendungeiner Ersatzbemessungsgrundlage imRahmen der Veranlagung zur Einkommensteuergegenüber dem Finanzamt den „richtigen“Gewinn anhand von Wertpapierabrechnungennachweisen, der in der Regel geringer ist. Hierzumüssen Sie in der Zeile 5 die Überprüfung desSteuereinbehalts beantragen und in Zeile 11der Anlage KAP den Betrag der Ersatzbemessungsgrundlageaus der Steuerbescheinigungdem „korrigierten“ Betrag gegenüberstellen.Das Finanzamt erstattet dann die auf die Differenzerhobene Kapitalertragsteuer.Die konkret nachgewiesene Bemessungsgrundlagekann im Einzelfall auch einmal höher seinals die dem Steuerabzug zugrunde gelegteErsatzbemessungsgrundlage. Nach Ansicht derFinanzverwaltung besteht dann grundsätzlichdie Pflicht des Anlegers, die höhere Bemessungsgrundlagenachzuweisen. Aus Billigkeitsgründenkann der Anleger allerdings hiervonabsehen, wenn die Differenzbetrag pro Veranlagungszeitraumnicht mehr als 500 € beträgtund der Anleger keine Kapitalerträge erzielthat, die überhaupt keinem Steuerabzug unterlagen.f) „Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustesohne Verlust aus der Veräußerung vonAktien“ und „Höhe des nicht ausgeglichenenVerlustes aus der Veräußerung vonAktien im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 EStG“Wie bereits in den vorangegangenen Beispielenaufgezeigt, dient die Bescheinigung von Verlustender Verrechnung im Rahmen der Veranlagungmit anderen positiven Kapitalerträgen, dieaus einer anderen Bankverbindung herrühren.nur mit Gewinnen aus der Veräußerung vonAktien möglich ist.Hinweis:Uneingeschränkt verrechenbare Verluste könnenauch mit Aktienveräußerungsgewinnenverrechnet werden, Aktienveräußerungsverlustehingegen können nur mit Aktienveräußerungsgewinnenverrechnet werden.Der Ausweis von Verlusten erfolgt im Rahmender Steuerbescheinigung nur dann, wenn derBankkunde dies beantragt. Ohne Antrag aufBescheinigung der Verluste werden beide Verlusttöpfelediglich in das Folgejahr vorgetragen(Verlustvortrag). Der Antrag auf Bescheinigungder Verluste kann sich nach Wunsch des Kundenauch nur auf einen der beiden Verlusttöpfebeziehen.g) „Höhe des in Anspruch genommenenSparer-Pauschbetrages“Diese Angabe gibt Ihnen Auskunft darüber, obbei Ihrer Bank noch nicht verbrauchtes Freistellungsvolumenzur Verfügung steht. Sie könnenanhand dieser Angabe überprüfen, ob Sie IhrenSparer-Pauschbetrag vollständig ausgeschöpfthaben oder – andernfalls – zur Ausschöpfungdes Sparer-Pauschbetrages in die Veranlagungzur Einkommensteuer gehen sollten:Zur Vermeidung von Steuerabzügen könnenSie gegenüber Ihrer Bank einen Freistellungsauftragin Höhe von maximal 801 Euro stellen.Verheiratete können einen gemeinsamen Freistellungsauftragin Höhe von bis zu 1.602 Eurostellen. Falls Sie es versäumt haben sollten, IhrerBank einen Freistellungsauftrag zu erteilen,haben Sie innerhalb der Veranlagung zur Einkommensteuerdie Möglichkeit, den vollständigenSparer-Pauschbetrag geltend zu machen.Dasselbe gilt, wenn Sie den Freistellungsbetragnicht voll ausgeschöpft haben und Ihre Kapitalerträge(teilweise) dem Steuerabzug unterworfenwurden.Der Ausweis erfolgt getrennt nach uneingeschränktverrechenbaren Verlusten und Verlustenaus der Veräußerung von Aktien, weil dieVerrechnung von Aktienveräußerungsverlusten

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