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Kundeninformation Steuerbescheinigungen

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Seite 8<strong>Kundeninformation</strong>Hinweis für die Steuererklärung:Zu diesem Zweck ist in der Zeile 14 der AnlageKAP der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag einzutragen, den Sie der Jahressteuerbescheinigungentnehmen können. DieErteilung einer Jahressteuerbescheinigung beantragenSie bei Ihrer Bank. Ehegatten habenauch bei getrennter Veranlagung in Zeile 14den von beiden Ehegatten in Anspruch genommenenSparer-Pauschbetrag einzutragen.Bitte denken Sie auch an eine entsprechendeEintragung in Zeile 5 der Anlage KAP, in der Siedas Finanzamt zur Überprüfung desSteuereinbehalts beauftragen.h) Angaben zur Höhe der abgeführten KapitalertragsteuerDie Zeile „Kapitalertragsteuer“ gibt Auskunftüber die tatsächliche Höhe der von Ihrer Bankabgeführten Kapitalertragsteuer. Sofern keineKapitalertragsteuern bescheinigt werden undder Kunde auch aus anderen Bankverbindungenkeine abgeführten Kapitalertragsteuernnachweisen kann, kann im Rahmen der Veranlagungauch keine Kapitalertragsteuer zurückgefordertwerden. Das gilt auch dann, wennGeschäftsvorfälle mit der Ersatzbemessungsgrundlageabgerechnet und in der Steuerbescheinigungausgewiesen werden. Der Nachweisder korrekten (geringeren) Bemessungsgrundlageführt dann nicht zur Erstattung vonSteuern.Die Höhe der abgeführten Kapitalertragsteuerkann in der Veranlagung für die nachträglicheErhebung von Kirchensteuern eine Rolle spielen:Sofern Sie einer zur Erhebung von Kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören,können Sie gegenüber Ihrer Bank einenAntrag auf Erhebung der Kirchensteuer imSteuerabzugsverfahren erteilen. Falls Sie diesennicht gestellt haben oder sich Ihre Kirchenmitgliedschaftwährend des Jahres geändert hat,müssen Sie zur Erhebung der Kirchensteuer aufKapitalerträge (also nicht für Zwecke der Einkommensteuer)in Zeile 6 der Anlage KAP dienachträgliche Erhebung der Kirchensteuerdurch das Finanzamt beantragen. Sofern diekirchensteuerpflichtigen Kapitalerträge demSteuerabzug unterworfen wurden, reicht esaus, die Kapitalertragsteuer in Zeile 49 sowieden Solidaritätszuschlag in Zeile 50 der AnlageKAP einzutragen. Die Höhe der Kapitalertragsteuerentnehmen Sie der Jahressteuerbescheinigung.i) „Summe der angerechneten ausländischenSteuer“ und „Summe der anrechenbarennoch nicht angerechneten Steuern“Die Angaben erfolgen unter Berücksichtigungauch der sog. fiktiven ausländischen Quellensteuern,also jener Steuern, die im Ausland tatsächlichgar nicht erhoben werden. Fiktive Quellensteuernmit besonderen Anrechnungsvoraussetzungendürfen im Steuerabzugsverfahrennicht kapitalertragsteuermindernd berücksichtigtwerden und sind deswegen auch in derSteuerbescheinigung nicht berücksichtigt. Ausgewiesenwerden generell nur Steuern, diekeinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegenund somit ohne Einschränkung angerechnetwerden dürfen.Hat der Kunde eine weitere Bankverbindungund kann er aus dieser Bankverbindung anhandder Steuerbescheinigung die Abführung vonKapitalertragsteuern nachweisen, so kann er imRahmen der Veranlagung zur Einkommensteuerdie Erstattung von Kapitalertragsteuern verlangen.j) Leistungen aus dem Einlagekonto (§ 27Abs. 1 – 7 KStG)Werden dem Anleger in das Eigenkapital geleisteteEinlagen zurückgewährt, so ist eine solcheZahlung nicht als Kapitalertrag zu qualifizieren.Leistungen aus dem Einlagenkonto sind deshalbnicht steuerpflichtig und müssen auch in derSteuererklärung nicht angegeben werden.k) Verschiedene Angaben zu ausländischenthesaurierenden Investmentfonds amEnde der Steuerbescheinigung Muster INur wenn am 31.12. des Jahres im Depot ausländischethesaurierende Investmentfonds vorhandensind, ist die Angabe erforderlich, dasssolche Fondsanteile vorhanden sind. Ein Kreuzwird daher nicht gesetzt, wenn der Fondsanteilvon Ihnen bereits während des Jahres verkauftoder zurückgegeben wurde.

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