Marktgemeinde Mauerbach
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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Mauerbach</strong> Landschaftskonzept<br />
3.8 Hochwasserüberflutungsgebiete<br />
Relevant für die örtliche Raumplanung sind insbesondere die 100-jährlichen Überflutungsflächen,<br />
da in solcherart kenntlich gemachten Flächen die Neuwidmung von<br />
Baulandflächen außerhalb des geschlossenen Ortsgebietes unzulässig ist.<br />
Grundlage für die Hochwasserüberflutungszonen in <strong>Mauerbach</strong> bildet eine mit Einvernehmen<br />
der NÖ Landesregierung, Abt. Wasserbau erstellte Abflussuntersuchung <strong>Mauerbach</strong><br />
und Hirschengartenbach im Auftrag des Amtes der NÖ Landesregierung, Abt.<br />
Wasserwirtschaft mit Stand 2011.<br />
Das Retentionsbecken am <strong>Mauerbach</strong> wurde Ende 2007 fertig gestellt. Für den Hirschengartenbach<br />
besteht ein ausgearbeitetes Hochwasserschutzprojekt, das demnächst<br />
umgesetzt werden soll.<br />
In 100-jährlichen Hochwasserüberflutungsgebieten dürfen keine Baulandwidmungen<br />
durchgeführt werden. Ausnahmen stellen gemäß § 15 Abs. 4 NÖ ROG 1976 idgF Flächen<br />
innerhalb eines geschlossenen Ortsgebietes dar, sofern kein höheres Gefahrenpotenzial<br />
besteht. Für diese Gebiete ist darauf zu achten, dass Aufenthaltsräume für<br />
Wohnnutzungen mindestens 30 cm über dem 100-jährlichen Hochwasser liegen. Bauvorhaben<br />
auf Flächen innerhalb des 30-jährlichen Hochwasserüberflutungsgebiets<br />
unterliegen zudem der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht.<br />
Für unbebaute Baulandflächen innerhalb des 100-jährlichen Hochwassers ist gemäß<br />
§ 23 Abs. 2 lit b NÖ ROG 1976 idgF eine unbefristete Bausperre zu verordnen.<br />
Die aktuellen Hochwasserüberflutungsflächen sind im Flächenwidmungsplan kenntlich<br />
zu machen.<br />
3.9 Gefahrenzonenpläne<br />
Im Jahr 2010 wurde der Gefahrenzonenplan <strong>Mauerbach</strong> genehmigt und liegt beim Gemeindeamt<br />
zur allgemeinen Einsicht vor.<br />
Folgende Baulandflächen sind betroffen:<br />
− Gelbe und rote Gefahrenzone für Teilflächen des Wohngebietes im Bereich der<br />
beiden Teiche im Siedlungsgebiet Auf der Sulz;<br />
− Gelbe Gefahrenzone für Teilflächen von Wohngebietsflächen im Bereich der Waldgasse;<br />
− Gelbe Gefahrenzone für Teilflächen von Wohngebietsflächen an der L121 im Bereich<br />
Kreuzbrunn;<br />
− Gelbe Gefahrenzone für eine Teilfläche der Gewerbezone an der L121;<br />
− Trackstraße auf Höhe der Gewerbezone für eine als Wald kenntlich gemachte<br />
Grundstücksteilfläche;<br />
− Gelbe Gefahrenzone für eine Teilfläche an der Augustinergasse südlich des <strong>Mauerbach</strong>s.<br />
Der Gefahrenzonenplan ist im Flächenwidmungsplan kenntlich zu machen.<br />
3.10 Waldentwicklungsplan gemäß Forstgesetz 1975<br />
Lt. Abt. Forstwirtschaft des Amtes der NÖ Landesregierung ist das Gemeindegebiet mit<br />
zwei Kennzahlen bewertet. Westlich des <strong>Mauerbach</strong>s mit der Funktionskennzahl 132<br />
und östlich des <strong>Mauerbach</strong>s mit der Funktionskennzahl 133.<br />
Die Leitfunktion des Waldes im Gemeindegebiet ist die Wohlfahrtsfunktion. Erhöhtes<br />
öffentliches Interesse liegt in der Erholungswirkung, maßgeblich ist auch die Wirkung<br />
als Luftfilter. Im Talbereich bis in den Mittelhang ist der Klimaausgleich für Wien die<br />
wichtigste Aufgabe. Auf den Rücken ist die Ausfilterung von Luftschadstoffen die größ-<br />
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