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Marktgemeinde Mauerbach

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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Mauerbach</strong> Landschaftskonzept<br />

3.8 Hochwasserüberflutungsgebiete<br />

Relevant für die örtliche Raumplanung sind insbesondere die 100-jährlichen Überflutungsflächen,<br />

da in solcherart kenntlich gemachten Flächen die Neuwidmung von<br />

Baulandflächen außerhalb des geschlossenen Ortsgebietes unzulässig ist.<br />

Grundlage für die Hochwasserüberflutungszonen in <strong>Mauerbach</strong> bildet eine mit Einvernehmen<br />

der NÖ Landesregierung, Abt. Wasserbau erstellte Abflussuntersuchung <strong>Mauerbach</strong><br />

und Hirschengartenbach im Auftrag des Amtes der NÖ Landesregierung, Abt.<br />

Wasserwirtschaft mit Stand 2011.<br />

Das Retentionsbecken am <strong>Mauerbach</strong> wurde Ende 2007 fertig gestellt. Für den Hirschengartenbach<br />

besteht ein ausgearbeitetes Hochwasserschutzprojekt, das demnächst<br />

umgesetzt werden soll.<br />

In 100-jährlichen Hochwasserüberflutungsgebieten dürfen keine Baulandwidmungen<br />

durchgeführt werden. Ausnahmen stellen gemäß § 15 Abs. 4 NÖ ROG 1976 idgF Flächen<br />

innerhalb eines geschlossenen Ortsgebietes dar, sofern kein höheres Gefahrenpotenzial<br />

besteht. Für diese Gebiete ist darauf zu achten, dass Aufenthaltsräume für<br />

Wohnnutzungen mindestens 30 cm über dem 100-jährlichen Hochwasser liegen. Bauvorhaben<br />

auf Flächen innerhalb des 30-jährlichen Hochwasserüberflutungsgebiets<br />

unterliegen zudem der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht.<br />

Für unbebaute Baulandflächen innerhalb des 100-jährlichen Hochwassers ist gemäß<br />

§ 23 Abs. 2 lit b NÖ ROG 1976 idgF eine unbefristete Bausperre zu verordnen.<br />

Die aktuellen Hochwasserüberflutungsflächen sind im Flächenwidmungsplan kenntlich<br />

zu machen.<br />

3.9 Gefahrenzonenpläne<br />

Im Jahr 2010 wurde der Gefahrenzonenplan <strong>Mauerbach</strong> genehmigt und liegt beim Gemeindeamt<br />

zur allgemeinen Einsicht vor.<br />

Folgende Baulandflächen sind betroffen:<br />

− Gelbe und rote Gefahrenzone für Teilflächen des Wohngebietes im Bereich der<br />

beiden Teiche im Siedlungsgebiet Auf der Sulz;<br />

− Gelbe Gefahrenzone für Teilflächen von Wohngebietsflächen im Bereich der Waldgasse;<br />

− Gelbe Gefahrenzone für Teilflächen von Wohngebietsflächen an der L121 im Bereich<br />

Kreuzbrunn;<br />

− Gelbe Gefahrenzone für eine Teilfläche der Gewerbezone an der L121;<br />

− Trackstraße auf Höhe der Gewerbezone für eine als Wald kenntlich gemachte<br />

Grundstücksteilfläche;<br />

− Gelbe Gefahrenzone für eine Teilfläche an der Augustinergasse südlich des <strong>Mauerbach</strong>s.<br />

Der Gefahrenzonenplan ist im Flächenwidmungsplan kenntlich zu machen.<br />

3.10 Waldentwicklungsplan gemäß Forstgesetz 1975<br />

Lt. Abt. Forstwirtschaft des Amtes der NÖ Landesregierung ist das Gemeindegebiet mit<br />

zwei Kennzahlen bewertet. Westlich des <strong>Mauerbach</strong>s mit der Funktionskennzahl 132<br />

und östlich des <strong>Mauerbach</strong>s mit der Funktionskennzahl 133.<br />

Die Leitfunktion des Waldes im Gemeindegebiet ist die Wohlfahrtsfunktion. Erhöhtes<br />

öffentliches Interesse liegt in der Erholungswirkung, maßgeblich ist auch die Wirkung<br />

als Luftfilter. Im Talbereich bis in den Mittelhang ist der Klimaausgleich für Wien die<br />

wichtigste Aufgabe. Auf den Rücken ist die Ausfilterung von Luftschadstoffen die größ-<br />

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