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Marktgemeinde Mauerbach

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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Mauerbach</strong> Landschaftskonzept<br />

der Bedarf nach einer Erweiterung des Angebotes an angeschlossenen Übernachtungsmöglichkeiten.<br />

Im Zuge der Errichtung des Hotels erfolgte eine Revitalisierung des Schlossparks. Im<br />

Besonderen wurde darauf geachtet, den erhaltenswerten Baumbestand zu erhalten. Im<br />

Regionalen Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland ist um die Baulandfläche<br />

eine regionale lineare Siedlungsgrenze ausgewiesen. Eine Erweiterung des Hotelkomplexes<br />

innerhalb dieser Fläche ginge allerdings zu Lasten des darin befindlichen<br />

Baubestandes und der gestalteten Parkanlage.<br />

Daher gibt es Bestrebungen, die regionale Siedlungsgrenze in der Form abzuändern,<br />

dass zwar die Baulandmenge gleich bleibt, aber bauliche Erweiterungen des Hotels auf<br />

weniger sensible Flächen innerhalb des Parkareals errichtet werden können. Ein entsprechender<br />

Antrag wurde im Jahr 2009 bei der NÖ Landesregierung eingereicht.<br />

Wesentliches Ziel zur Einbindung von künftigen Baumaßnahmen in das Orts- und<br />

Landschaftsbild ist die Sicherung einer, die Baulandfläche umgebenden Grünzone.<br />

Folgende Maßnahmen im Rahmen des Flächenwidmungsplans dienen diesem Ziel<br />

(vorbehaltlich einer rechtskräftigen Abänderung des regionalen Raumordnungsprogramms):<br />

− Umlegung der Baulandfläche entsprechend den abgeänderten Bestimmungen des<br />

Regionalen Raumordnungsprogramms;<br />

− Ausweisung der Flächen außerhalb der Baulandfläche als „Grünland-Parkanlage“;<br />

− Zur Sicherung der Baumreihe entlang der Bäckergasse Festlegung eines „Grünland-Grüngürtels“<br />

mit der Zweckbestimmung „Orts- und Landschaftsbildschutz“.<br />

Begründung:<br />

Der Schlosspark <strong>Mauerbach</strong> liegt im Bereich des historischen Kerns von <strong>Mauerbach</strong> in<br />

Nähe der Kartause. Mitten im Park befindet sich das Seminarhotel SCHLOSSPARK<br />

MAUERBACH.<br />

Durch die Flächenwidmungsplanänderung basierend auf den geänderten Bestimmungen<br />

des Regionalen Raumordnungsprogramms sollen die gestalterische Qualität des<br />

Schlossparks sowie die Einfügung von Baukörpern in das Orts- und Landschaftsbild<br />

gesichert werden.<br />

8.1.6 Baulandentwicklung<br />

Eine Baulandausdehnung im Anschluss an den bestehenden Siedlungsrand ist aufgrund<br />

von überörtlichen Bestimmungen und der naturräumlichen Bedingungen auszuschließen.<br />

Im Bedarfsfall ist eine Baulandentwicklung in Form der Nutzung von Baulücken innerhalb<br />

des Ortsgebietes oder der Nachverdichtung von Flächen in Kerngebietsbereichen<br />

oder entlang von Hauptverkehrsstraßen zu forcieren.<br />

Eine Siedlungsverdichtung in Form der Auflassung der im Bebauungsplan ausgewiesenen<br />

Baufluchtlinien, die zum Schutz der zusammenhängenden Gartenzonen oder der<br />

Übergangszonen zum Landschaftsraum festgelegt worden waren, ist abzulehnen (siehe<br />

hierzu unter Pkt. 8.2.3).<br />

Begründung:<br />

Eine Siedlungsausdehnung steht im Widerspruch zu den übergeordneten Zielsetzungen<br />

bzw. ist eine Baulandeignung aufgrund der naturräumlichen Nutzungsbeschränkungen<br />

ohnehin schwer begründbar. Die Lage der Gemeinde <strong>Mauerbach</strong> im Biosphärenpark<br />

Wienerwald ist als „Gütesiegel“ für die Qualität des Naturraumes in dieser<br />

Region zu sehen und sollte auf Gemeindeebene als hoher Wohnstandortfaktor bewertet<br />

und gesichert werden.<br />

Knoll Planung & Beratung 26

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