Marktgemeinde Mauerbach
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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Mauerbach</strong> Landschaftskonzept<br />
der Bedarf nach einer Erweiterung des Angebotes an angeschlossenen Übernachtungsmöglichkeiten.<br />
Im Zuge der Errichtung des Hotels erfolgte eine Revitalisierung des Schlossparks. Im<br />
Besonderen wurde darauf geachtet, den erhaltenswerten Baumbestand zu erhalten. Im<br />
Regionalen Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland ist um die Baulandfläche<br />
eine regionale lineare Siedlungsgrenze ausgewiesen. Eine Erweiterung des Hotelkomplexes<br />
innerhalb dieser Fläche ginge allerdings zu Lasten des darin befindlichen<br />
Baubestandes und der gestalteten Parkanlage.<br />
Daher gibt es Bestrebungen, die regionale Siedlungsgrenze in der Form abzuändern,<br />
dass zwar die Baulandmenge gleich bleibt, aber bauliche Erweiterungen des Hotels auf<br />
weniger sensible Flächen innerhalb des Parkareals errichtet werden können. Ein entsprechender<br />
Antrag wurde im Jahr 2009 bei der NÖ Landesregierung eingereicht.<br />
Wesentliches Ziel zur Einbindung von künftigen Baumaßnahmen in das Orts- und<br />
Landschaftsbild ist die Sicherung einer, die Baulandfläche umgebenden Grünzone.<br />
Folgende Maßnahmen im Rahmen des Flächenwidmungsplans dienen diesem Ziel<br />
(vorbehaltlich einer rechtskräftigen Abänderung des regionalen Raumordnungsprogramms):<br />
− Umlegung der Baulandfläche entsprechend den abgeänderten Bestimmungen des<br />
Regionalen Raumordnungsprogramms;<br />
− Ausweisung der Flächen außerhalb der Baulandfläche als „Grünland-Parkanlage“;<br />
− Zur Sicherung der Baumreihe entlang der Bäckergasse Festlegung eines „Grünland-Grüngürtels“<br />
mit der Zweckbestimmung „Orts- und Landschaftsbildschutz“.<br />
Begründung:<br />
Der Schlosspark <strong>Mauerbach</strong> liegt im Bereich des historischen Kerns von <strong>Mauerbach</strong> in<br />
Nähe der Kartause. Mitten im Park befindet sich das Seminarhotel SCHLOSSPARK<br />
MAUERBACH.<br />
Durch die Flächenwidmungsplanänderung basierend auf den geänderten Bestimmungen<br />
des Regionalen Raumordnungsprogramms sollen die gestalterische Qualität des<br />
Schlossparks sowie die Einfügung von Baukörpern in das Orts- und Landschaftsbild<br />
gesichert werden.<br />
8.1.6 Baulandentwicklung<br />
Eine Baulandausdehnung im Anschluss an den bestehenden Siedlungsrand ist aufgrund<br />
von überörtlichen Bestimmungen und der naturräumlichen Bedingungen auszuschließen.<br />
Im Bedarfsfall ist eine Baulandentwicklung in Form der Nutzung von Baulücken innerhalb<br />
des Ortsgebietes oder der Nachverdichtung von Flächen in Kerngebietsbereichen<br />
oder entlang von Hauptverkehrsstraßen zu forcieren.<br />
Eine Siedlungsverdichtung in Form der Auflassung der im Bebauungsplan ausgewiesenen<br />
Baufluchtlinien, die zum Schutz der zusammenhängenden Gartenzonen oder der<br />
Übergangszonen zum Landschaftsraum festgelegt worden waren, ist abzulehnen (siehe<br />
hierzu unter Pkt. 8.2.3).<br />
Begründung:<br />
Eine Siedlungsausdehnung steht im Widerspruch zu den übergeordneten Zielsetzungen<br />
bzw. ist eine Baulandeignung aufgrund der naturräumlichen Nutzungsbeschränkungen<br />
ohnehin schwer begründbar. Die Lage der Gemeinde <strong>Mauerbach</strong> im Biosphärenpark<br />
Wienerwald ist als „Gütesiegel“ für die Qualität des Naturraumes in dieser<br />
Region zu sehen und sollte auf Gemeindeebene als hoher Wohnstandortfaktor bewertet<br />
und gesichert werden.<br />
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