3. baumnachbar, oder „der baum in nachbars garten“ - Manz
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Baumnachbar, <strong>oder</strong> „Der Baum <strong>in</strong> Nachbars Garten“<br />
Seite geschaffte Schnee auf die Grenzmauer zu drücken beg<strong>in</strong>nt,<br />
die oberflächlichen Abflüsse durch Bodenversiegelung<br />
gesteigert und überhaupt die Abflussverhältnisse durch Nutzungsänderung<br />
(Wegebau, befestigter Abstellplatz, etc.) des<br />
Oberliegers verschlechtert werden, wenn Blitze über Materialseilbahnen<br />
weitergeleitet werden, Law<strong>in</strong>en auf das benachbarte<br />
Grundstück gesprengt werden, Hobelspäne <strong>oder</strong><br />
elektrische Wellen <strong>in</strong> fremde Grundstücke dr<strong>in</strong>gen, die nachbarliche<br />
Unkrautspritzung Pflanzen vertrocknen <strong>oder</strong> aber der<br />
„grüne Daumen“ der Nachbar<strong>in</strong> deren Kletterpflanzen <strong>in</strong> benachbarte<br />
Fenster wachsen lässt – all das ist „unmittelbare<br />
Zuleitung“.<br />
Auch wenn e<strong>in</strong> laufender Rasenmäher an die Grenze zu e<strong>in</strong>er<br />
Entlüftungsanlage des Nachbarn gestellt wird, damit die Abgase<br />
direkt auf das Nachbargrundstück gelangen, liegt e<strong>in</strong>e unmittelbare<br />
Zuleitung vor (LG Eisenstadt vom 20.12.2006, 37 R 18/06f).<br />
Juristisch betrachtet liegt e<strong>in</strong>e unmittelbare Zuleitung also<br />
immer dann vor, wenn der Nachbar Handlungen setzt, die für<br />
E<strong>in</strong>wirkungen gerade auf das Nachbargrundstück ursächlich<br />
s<strong>in</strong>d (SPIELBÜCHLER <strong>in</strong> RUMMEL², Rz 2 zu § 364 ABGB).<br />
Ohne besonderen Rechtstitel – ohne ausdrückliche Erlaubnis<br />
– ist e<strong>in</strong>e unmittelbare Zuleitung jedenfalls unzulässig.<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1.3 Grob körperliche Immissionen<br />
Dr<strong>in</strong>gen abrutschende Baumstämme, Erdreich und Äste, Geste<strong>in</strong>,<br />
Dachlaw<strong>in</strong>en, Bälle aller Art (auch Golf- und Tennisbälle),<br />
Ste<strong>in</strong>e, (Gewehr-)Kugeln, Glasscherben und Betonstücke,<br />
aber auch e<strong>in</strong> here<strong>in</strong>ragender Baukran, das heißt also feste<br />
Körper ab e<strong>in</strong>er gewissen Größe, <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Grundstück e<strong>in</strong>,<br />
spricht man von grob körperlichen Immissionen, die grundsätzlich<br />
unzulässig s<strong>in</strong>d und nicht ohne Weiteres geduldet<br />
werden müssen.<br />
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