Tätigkeitsbericht des wdr-Rundfunkrats, seiner Ausschüsse und ...
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Wie in § 15 Abs . 1 Satz 6 <strong>wdr</strong>-Gesetz vorgeschrieben<br />
gab ich dem R<strong>und</strong>funkrat die Begründungen<br />
der 16 Entsender (von 0) bekannt, denen es nicht<br />
gelungen ist, die verbindliche Vorgabe zu erfüllen .<br />
Darunter sind drei Entsender, die in früheren Perioden<br />
Frauen entsandt haben .<br />
Anders als im November 200 zeigten sich einige<br />
Mitglieder <strong>des</strong> <strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong> nun nicht mehr bereit,<br />
das Nichteinhalten der gesetzlichen Vorgabe unter<br />
Hinweis auf die Ausnahme, wenn »eine Entsendung<br />
von Frauen regelmäßig oder im Einzelfall nicht<br />
möglich ist«, zu akzeptieren . Im Auftrag <strong>des</strong> <strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong><br />
bat ich mit Schreiben vom 24 . November<br />
2009 die Landtagspräsidentin <strong>und</strong> die Fraktionsvorsitzenden<br />
darum, in der zweiten Lesung der<br />
<strong>wdr</strong>-Gesetz-Novelle die Regelungen in § 15<br />
Abs . 1 Sätze 4 bis 6 zu überprüfen <strong>und</strong> im Sinne<br />
der ursprünglichen Zielsetzung einer paritätischen<br />
Zusammensetzung <strong>des</strong> <strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong> zu verändern .<br />
Dies ist mit der Verabschiedung <strong>des</strong> 1 . R<strong>und</strong>funkänderungsgesetzes<br />
nicht gelungen . Es bleibt zu<br />
hoffen, dass sich der Landtag, Fraktionen <strong>und</strong><br />
Hauptausschuss, bei der nächsten Änderung <strong>des</strong><br />
<strong>wdr</strong>-Gesetzes auf eine wirksame »Frauenklausel«<br />
verständigen werden .<br />
Reinhard Grätz, Vorsitzender <strong>des</strong> <strong>wdr</strong>-<strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong>, 20 . November 2009<br />
• Die GVK hat seit 1991/1992, insbesondere aber in<br />
den letzten Jahren, an Status <strong>und</strong> Kontur gewonnen<br />
. Damals gelang es mir in meiner Funktion als<br />
GVK-Vorsitzender, das traditionelle Treffen der<br />
Gremienvorsitzenden im Vorfeld der ard-Hauptversammlung<br />
als »Gremienvorsitzendenkonferenz«<br />
in § 5a ard-Satzung zu verankern . Das<br />
Aufgabenfeld blieb darauf beschränkt, in Vorbereitung<br />
auf die Hauptversammlung Angelegenheiten<br />
von gr<strong>und</strong>sätzlicher Bedeutung zu beraten<br />
. In meiner zweiten Vorsitz-R<strong>und</strong>e 2001/2002<br />
war eine Erweiterung <strong>des</strong> Aufgabenkatalogs nicht<br />
verhandelbar . Erst 2005/2006, als der Bayerische<br />
R<strong>und</strong>funk die Geschäfte der ard führte, setzte<br />
der Vorsitzende <strong>des</strong> br-<strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong> Bernd<br />
Lenze präzise benannte Koordinierungsaufgaben<br />
<strong>und</strong> die Einrichtung einer GVK-Geschäftsstelle<br />
durch . Auf der Gr<strong>und</strong>lage eines definierten Aufgabenfel<strong>des</strong><br />
<strong>und</strong> unterstützt durch eine produktive<br />
Infrastruktur bereitet die GVK diskursiv Themenfelder<br />
auf, die den ard-Anstalten »unter den<br />
Nägeln brennen« <strong>und</strong> zu denen sie Lösungen einfordern,<br />
so eine Strategie zur Ansprache junger<br />
Publikumsgruppen oder die Erarbeitung eines<br />
Leitfadens zur Bewertung öffentlich-rechtlicher<br />
Qualität .<br />
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tät i g k e i t s b ericht d e s w d r- r<strong>und</strong>f u n k r at s 2 0 0 8/2 0 0 9