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Tätigkeitsbericht des wdr-Rundfunkrats, seiner Ausschüsse und ...

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Wie in § 15 Abs . 1 Satz 6 <strong>wdr</strong>-Gesetz vorgeschrieben<br />

gab ich dem R<strong>und</strong>funkrat die Begründungen<br />

der 16 Entsender (von 0) bekannt, denen es nicht<br />

gelungen ist, die verbindliche Vorgabe zu erfüllen .<br />

Darunter sind drei Entsender, die in früheren Perioden<br />

Frauen entsandt haben .<br />

Anders als im November 200 zeigten sich einige<br />

Mitglieder <strong>des</strong> <strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong> nun nicht mehr bereit,<br />

das Nichteinhalten der gesetzlichen Vorgabe unter<br />

Hinweis auf die Ausnahme, wenn »eine Entsendung<br />

von Frauen regelmäßig oder im Einzelfall nicht<br />

möglich ist«, zu akzeptieren . Im Auftrag <strong>des</strong> <strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong><br />

bat ich mit Schreiben vom 24 . November<br />

2009 die Landtagspräsidentin <strong>und</strong> die Fraktionsvorsitzenden<br />

darum, in der zweiten Lesung der<br />

<strong>wdr</strong>-Gesetz-Novelle die Regelungen in § 15<br />

Abs . 1 Sätze 4 bis 6 zu überprüfen <strong>und</strong> im Sinne<br />

der ursprünglichen Zielsetzung einer paritätischen<br />

Zusammensetzung <strong>des</strong> <strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong> zu verändern .<br />

Dies ist mit der Verabschiedung <strong>des</strong> 1 . R<strong>und</strong>funkänderungsgesetzes<br />

nicht gelungen . Es bleibt zu<br />

hoffen, dass sich der Landtag, Fraktionen <strong>und</strong><br />

Hauptausschuss, bei der nächsten Änderung <strong>des</strong><br />

<strong>wdr</strong>-Gesetzes auf eine wirksame »Frauenklausel«<br />

verständigen werden .<br />

Reinhard Grätz, Vorsitzender <strong>des</strong> <strong>wdr</strong>-<strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong>, 20 . November 2009<br />

• Die GVK hat seit 1991/1992, insbesondere aber in<br />

den letzten Jahren, an Status <strong>und</strong> Kontur gewonnen<br />

. Damals gelang es mir in meiner Funktion als<br />

GVK-Vorsitzender, das traditionelle Treffen der<br />

Gremienvorsitzenden im Vorfeld der ard-Hauptversammlung<br />

als »Gremienvorsitzendenkonferenz«<br />

in § 5a ard-Satzung zu verankern . Das<br />

Aufgabenfeld blieb darauf beschränkt, in Vorbereitung<br />

auf die Hauptversammlung Angelegenheiten<br />

von gr<strong>und</strong>sätzlicher Bedeutung zu beraten<br />

. In meiner zweiten Vorsitz-R<strong>und</strong>e 2001/2002<br />

war eine Erweiterung <strong>des</strong> Aufgabenkatalogs nicht<br />

verhandelbar . Erst 2005/2006, als der Bayerische<br />

R<strong>und</strong>funk die Geschäfte der ard führte, setzte<br />

der Vorsitzende <strong>des</strong> br-<strong>R<strong>und</strong>funkrats</strong> Bernd<br />

Lenze präzise benannte Koordinierungsaufgaben<br />

<strong>und</strong> die Einrichtung einer GVK-Geschäftsstelle<br />

durch . Auf der Gr<strong>und</strong>lage eines definierten Aufgabenfel<strong>des</strong><br />

<strong>und</strong> unterstützt durch eine produktive<br />

Infrastruktur bereitet die GVK diskursiv Themenfelder<br />

auf, die den ard-Anstalten »unter den<br />

Nägeln brennen« <strong>und</strong> zu denen sie Lösungen einfordern,<br />

so eine Strategie zur Ansprache junger<br />

Publikumsgruppen oder die Erarbeitung eines<br />

Leitfadens zur Bewertung öffentlich-rechtlicher<br />

Qualität .<br />

9<br />

tät i g k e i t s b ericht d e s w d r- r<strong>und</strong>f u n k r at s 2 0 0 8/2 0 0 9

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